…beide Begünstigte die versicherungsmäßigen Voraussetzungen, dass im Falle des Todes eines der Versicherten im vereinbarten Zeitraum der übrigbleibende Begünstigte die Versicherungssumme von der Versicherung erhält. Von einem aus dem Sachverhalt erkennbaren Ausschluss des Bereicherungswillens kann im Berufungsfall keine Rede sein. Das Finanzamt hat im angefochtenen…
…Jahres 2004 zur Uniqa Krankenvorsorge (Polizzen-Nr. 123) in Höhe von € 2.709,85 unmittelbar durch Überweisungen vom Bank- bzw. Girokonto des Versicherungsnehmers Name an den Versicherer erfolgte. | - | Unstrittig und glaubhaft ist, dass der Bw. an den zahlungsverpflichteten Vater (Vertragspartner zur Uniqa…
…geht hervor, dass im Jahr 1999 und im Zeitraum 1-4/2000 der Vater der Berufungswerberin der Versicherungsnehmer war und die Berufungswerberin für diesen Zeitraum lediglich als Versicherte aufscheint. Est ab 4/2000 war die Berufungswerberin Versicherungsnehmerin. Hiezu ist unter Hinweis auf Hofstätter/Reichel, Kommentar…
…erstattungsfähigen Medikamente, die einen therapeutischen Nutzen für den Patienten haben und soll zur Kostenreduktion der Versicherer im Bereich der Arzneimittelkosten führen. Wörtlich heißt es in der Einleitung des EKO "Durch die Einführung des EKO soll die Versorgung der PatientInnen mit hochwertigen Arzneimitteln zu ökonomisch vernünftigen…
…des Unternehmens der Bw. dar. Wesentliche Tätigkeit der Bw. ist die Erbringung von Sachleistungen und Übernahme von Medikamentenkosten für ihre Versicherten. Diese Kostenübernahme bedarf in manchen Fällen einer vorherigen Genehmigung. Die Erteilung dieser Genehmigung ist daher eine für den Betrieb wesentliche Funktion, welche bei Nichtausübung…
…vereinbart war , zurückzahlen, worüber auch quittiert wurde. Die Zahlung meinerseits erfolgte am 23.12.1999. Ich war gegenüber meinem Vater sehr wohl Zahlungspflichtiger und Versicherter, er ist mit dem Betrag lediglich in Vorlage getreten. 3.) Bei der Lohnverrechnung meines Arbeitgebers TB W. wurden im Jahre…
…2007 verstorben. Die X Versicherung AG teilte dem Finanzamt mit, dass der Verstorbene Versicherter einer Lebensversicherung mit Versicherungsbeginn 1.1.1993 gewesen ist, bei der die Berufungswerberin namentlich als Bezugsberechtigte mit einem Betrag von € 26.332,26 aufscheint. Der Nachlass wurde inventarisiert. Unter den…
…2008 trotz der Scheidung im gemeinsamen Haushalt mit dem Verstorbenen. Die Bank Austria Creditanstalt Versicherung teilte dem Finanzamt mit, dass der Verstorbene Versicherter einer Lebensversicherung gewesen sei, bei der die Berufungswerberin namentlich als Bezugsberechtigte aufscheine. Mit Bescheid vom 22.6.2009 setzte das Finanzamt vom…
…Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen gleichzuhalten. Das Service-Entgelt für die e-card gemäß § 31c ASVG ist vom Versicherten (im Gegensatz zur Krankenscheingebühr) unabhängig von einer Leistung zu zahlen und stellt daher ebenfalls einen Pflichtbeitrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 dar…
…erfolge, wenn eine behördliche Abmeldung in der Schweiz erfolgt sei und eine Anmeldung in Österreich als Ansässigkeitsstaat vorliege. Eine Barauszahlung der Austrittsleistung sei nur beim Austritt aus der Pensionskasse möglich und könne ein Versicherter die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn er die Schweiz endgültig verlasse…
…nach § 257 Abs. 2 SGB V ein in der PKV versicherter Arbeitnehmer - Anspruch auf einen Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber in Höhe des Betrages, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte." Dagegen richtet sich der rechtzeitig eingebrachte Vorlageantrag vom 28.8.2022. In…
…Unterschiede würden allerdings bei den Bemessungsgrundlagen bestehen (Höchstbemessungsgrundlage in Österreich aktuell EUR 73.080, max. versicherter Lohn in FL CHF 148.200). Wesentliche Unterschiede würden auch bei den Berechnungsmethoden bestehen. Beim gegenständlichen Sachverhalt wäre dem Beschwerdeführer bei einer Zuständigkeit des österreichischen Sozialversicherungsträgers in Österreich im…
…Unterschiede würden allerdings bei den Bemessungsgrundlagen bestehen (Höchstbemessungsgrundlage in Österreich aktuell EUR 73.080, max. versicherter Lohn in FL CHF 148.200). Wesentliche Unterschiede würden auch bei den Berechnungsmethoden bestehen. Beim gegenständlichen Sachverhalt wäre dem Beschwerdeführer bei einer Zuständigkeit des österreichischen Sozialversicherungsträgers in Österreich im…
…Unterschiede würden allerdings bei den Bemessungsgrundlagen bestehen (Höchstbemessungsgrundlage in Österreich aktuell EUR 73.080, max. versicherter Lohn in FL CHF 148.200). Wesentliche Unterschiede würden auch bei den Berechnungsmethoden bestehen. Beim gegenständlichen Sachverhalt wäre dem Beschwerdeführer bei einer Zuständigkeit des österreichischen Sozialversicherungsträgers in Österreich im…
…Unterschiede würden allerdings bei den Bemessungsgrundlagen bestehen (Höchstbemessungsgrundlage in Österreich aktuell EUR 73.080, max. versicherter Lohn in FL CHF 148.200). Wesentliche Unterschiede würden auch bei den Berechnungsmethoden bestehen. Beim gegenständlichen Sachverhalt wäre dem Beschwerdeführer bei einer Zuständigkeit des österreichischen Sozialversicherungsträgers in Österreich im…
…der österreichischen Versehrtenrente vergleichbar. Die Invalidenrente der SUVA decke nämlich insbesondere den Erwerbsausfall ab, während es sich bei der österreichischen Versehrtenrente um eine Schadenersatzleistung für die dem versicherten Arbeitnehmer erwachsenden Kosten handle. Dies werde auch durch das eingereichte Schreiben der SUVA bestätigt, wonach der Erwerbsausfall…
…Demnach war der Bf zunächst vorwiegend im Tirol eingesetzt (ZMR-Daten 2013 mit wiederholt kurzfristigen Nebenwohnsitzen in Tirol; 8/2013 – 4/2016 Versicherter der GKK Tirol). Im ersten Quartal 2015 war der Bf für seinen DG offenbar in Kärnten tätig (diverse Bankomatbehebungen vom Girokonto des…
…B (der Bf) | Name/Versicherter | | | Name/Versicherter | Fahrzeugart Moped | | | PKW | Name/Versicherung | | | Name/Versicherung | Schaden an B versichert | | | Schaden an A versichert | sichtbare Schäden an A: ja |…
…Geldbeträge waren zuvor vom Geschäftsführergesellschafter vom betrieblichen Konto der Bf. behoben worden. Vorgelegt wurde weiters eine Lebensversicherungspolizze vom 1.2.2010 in der als Versicherungsnehmer und Versicherter Herr L. aufscheint. Im Falle des Ablebens des Versicherten (Hr. L.) in der Zeit von 1.2.2010…
…bei den beiden Versicherungen um Lebensversicherungen handle, bei denen er als Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte Person im Er- und Ablebensfall, seine Frau ERBL als versicherte Person geführt gewesen seien. Die Versicherungen seien allerdings an die Bank vinkuliert/abgetreten gewesen, weshalb die Versicherungsgesellschaften die Versicherungsleistung an die…