…Jahres 1999. Konkret stützte die Bp ihre Feststellung darauf, dass die Voraussetzungen des § 4 Z 1 lit b UmgrStG zum Verschmelzungszeitpunkt nicht gegeben gewesen seien. Dazu ist der Niederschrift vom 31. März 2004 zum Bp-Bericht vom 15. April 2004 zu entnehmen. Die Bw. habe…
1.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen 1.8.1. Atypisch stille Beteiligung an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft Rz 355: An der Maßgeblichkeit einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung als Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ändert sich auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB…
1.1.1.11.5. Umwandlungen 1.1.1.11.5.1. Formwechselnde Umwandlung Rz 49: Bei der formwechselnden Umwandlung kommt es lediglich zu einer Änderung der Rechtsform. Die Identität der Gesellschaft und ihres Unternehmens bleibt erhalten. Es kommt zu keiner Vermögensübertragung. Ein Leistungsaustausch findet…
1.13. Verschmelzungen und Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a KStG 1988 1.13.1. Allgemeines Rz 385a: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Die Regelung bewirkt, dass Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten beherrschten ausländischen…
1.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG) Rz 302: § 6 UmgrStG normiert sonstige - nicht ertragsteuerliche - Rechtsfolgen für Verschmelzungen zu folgenden Bereichen: § 6 Abs. 1 UmgrStG ordnet für lohnsteuerliche Verhältnisse eine Ausnahme von der Rückwirkung an. § 6 Abs. 2 UmgrStG befasst sich mit den Folgen…
…verringert. Bei dieser Sachlage erscheint es gerechtfertigt, eine Vergleichbarkeit des Betriebes zwischen den Jahren 1991 und 1992 einerseits und dem Verschmelzungszeitpunkt andererseits nicht mehr als gegeben anzunehmen. Was das Verlustjahr 1992/1993 angeht, so haben sich die wesentlichen Betriebskennzahlen bis zur Verschmelzung auf 16% (Umsätze)…
Die in Deutschland ansässige D-GmbH hält über die in Österreich errichtete, bloß vermögensverwaltende Ö-KG sämtliche Anteile an der in Österreich ansässigen Ö-GmbH, wobei das Vermögen der Ö-GmbH ausschließlich aus unbeweglichem Vermögen im Inland besteht. Wird die D-GmbH mit Verschmelzungsbeschluss vom…
…keine internationale Schachtelbeteiligung vor. Durch das verschmelzungsbedingte Entstehen der internationalen Schachtelbeteiligung beginnt die Jahresfrist für die vereinigten Anteile ab dem maßgebenden Erwerbszeitpunkt der übernommenen Anteile (Rz 262) zu laufen. War der Gesellschafter zum Verschmelzungszeitpunkt an beiden Gesellschaften zwar mit 10% oder mehr, aber weniger als…
…um bzw. um mehr als 75% gesunken seien. Eine Vergleichbarkeit der Jahre 2009 und früher mit den Verhältnissen zum Verschmelzungszeitpunkt sei nicht mehr gegeben, weshalb Verluste in Höhe von Euro xxxxx vom Abzug ausgeschlossen seien. Mit Eingabe vom 20.12.2024 beantragte die Bf. die…
…davon aus, dass bis einschließlich 2007 ein Betrieb und ab 2008 mangels Erzielung von Einnahmen nur mehr ein Vermögensteil "Gebäude" vorgelegen sei. Da der Betrieb zum Verschmelzungszeitpunkt nicht mehr existiert habe, würden die durch den Betrieb bis 2007 verursachten Verluste nicht auf die Bf. übergehen…
…stream auf die I-Holding-GmbH verschmolzene I-GmbH erst am 25. November 1995 gegründet worden. In Anbetracht ihrer nur einmonatigen Existenz im Verschmelzungszeitpunkt kann der angesetzte Firmenwert nur vom mit Vertrag vom 29. November eingebrachten Teilbetrieb Extrusionstechnik der CAG-GmbH stammen. Gemäß BGBl. Nr…
…AktG). 1.1.1.3.2. Konzentrationsverschmelzung und Konzernverschmelzung 1.1.1.3.2.1. Konzentrationsverschmelzung Rz 11: Konzentrationsverschmelzung bedeutet die Vereinigung zweier oder mehrerer zum Verschmelzungszeitpunkt weder unmittelbar noch mittelbar durch Beteiligungen verbundener Körperschaften, wodurch eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Unternehmenskonzentration bewirkt wird. Die…
…der übernehmenden Körperschaft verschmelzungsbedingt eine internationale Schachtelbeteiligung, ist mangels einer Optionsmöglichkeit (siehe Rz 180) der volle Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Teilwert der Beteiligung im Verschmelzungszeitpunkt (Verschmelzungsstichtag) und dem neuen Buchwert der Beteiligung im Veräußerungsfall von der Steuerfreiheit ausgenommen. Der Unterschiedsbetrag ist daher in Evidenz zu…
…führen müssten. Da die Bf. unternehmensrechtlich eine Neubewertung der an sie ausgekehrten Anteile an der B vorgenommen habe, hätten sich zwangsläufig neue Anschaffungskosten iHd beizulegenden Werts (hier: null) dieser Anteile zum Verschmelzungszeitpunkt 31. Dezember 2016 ergeben. Die vom VwGH womöglich vorgenommene Differenzierung zwischen Einzel- und…
…mwN). Bei betriebsführenden Körperschaften ist entscheidend, dass der verlustverursachende Betrieb oder Teilbetrieb am Verschmelzungszeitpunkt als eigenständiges Verlustzuordnungsobjekt tatsächlich vorhanden ist. Der Wegfall von auch bedeutenden Wirtschaftsgütern führt noch zu keinem Verlust des Verlustabzugsrechtes. Erst wenn der verlustverursachende Betrieb oder Teilbetrieb seine Identität als eigenständige Einheit…
…mwN). Bei betriebsführenden Körperschaften ist entscheidend, dass der verlustverursachende Betrieb oder Teilbetrieb am Verschmelzungszeitpunkt als eigenständiges Verlustzuordnungsobjekt tatsächlich vorhanden ist. Der Wegfall von auch bedeutenden Wirtschaftsgütern führt noch zu keinem Verlust des Verlustabzugsrechtes. Erst wenn der verlustverursachende Betrieb oder Teilbetrieb seine Identität als eigenständige Einheit…
…mwN). Bei betriebsführenden Körperschaften ist entscheidend, dass der verlustverursachende Betrieb oder Teilbetrieb am Verschmelzungszeitpunkt als eigenständiges Verlustzuordnungsobjekt tatsächlich vorhanden ist. Der Wegfall von auch bedeutenden Wirtschaftsgütern führt noch zu keinem Verlust des Verlustabzugsrechtes. Erst wenn der verlustverursachende Betrieb oder Teilbetrieb seine Identität als eigenständige Einheit…
…eine entsprechende Planungsrechnung dokumentiert worden. Im gegenständlichen Fall sei ein unwirtschaftlich gewordener Betrieb, der in der Vergangenheit Verluste abgeworfen habe, bis zum Verschmelzungszeitpunkt auf Sparflamme weiter geführt worden, um sodann eine Verwertung der angesammelten Verluste vornehmen zu können. Die Tatsache, dass zuerst die Anteile der…
…nach § 3 Abs 2 Z 2 UmgrStG waren ein vorbereitender Anteilserwerb an einer betriebsführenden Körperschaft, eine Firmenwertabgeltung im Kaufpreis für die Anteile, das Vorhandensein des Firmenwertes im Verschmelzungszeitpunkt und eine Verschmelzung mit Buchverlust (vgl Wiesner, SWK 1992 A I 121 (126)). Der Firmenwert iSd § 3…
…die Verschmelzung auf die Bw. übergegangenen Firmenwert gedeckt. Hinsichtlich der im Vorhalt angesprochenen Denkmöglichkeit einer (wie die Bw. selbst in ihren Schriftsätzen darlegte) Teilwertabschreibung auf die Beteiligung der A.GmbH im Zeitraum zwischen Anteilserwerb und Verschmelzungszeitpunkt argumentiert die Bw. nunmehr gegensätzlich. Eine Teilwertabschreibung sei vor…