…1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Bei der Feststellung der Einkünfte des Veranlagungsjahres 2009 wurde bei der Bw. die 75%-Verrechnungsgrenze nach § 2 Abs 2 b Z 1 EStG zur Anwendung gebracht. 2. Mit Schreiben vom 7…
…Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. (BGBl I 2000/142 ab 2001). Gemäß § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988 ist der Verlustabzug im Sinne des …
…8.2003) - Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, weiters Liquidationsgewinne, sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden. (BGBl I 2000/142 ab 2001). Gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 ist der…
…In § 2 Abs 2b Z 3 EStG sei ausgeführt, dass Verrechnungsgrenze und Verlustgrenze nicht anzuwenden seien, soweit im Gesamtbetrag der Einkünfte - Gewinne aus einem Schulderlass gemäß § 36 Abs 2, - Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne oder - Sanierungsgewinne (Gewinne die durch Vermehrungen des BV infolge eines gänzlichen oder teilweisen…
…das sind Gewinne, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens in Folge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind, oder Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne.... sind die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze nicht anzuwenden (BGBl. I 2000/142 ab 2001). In Umsetzung des § 2…
…Ab dem Veranlagungsjahr 2001 wird die Verlustverrechnung durch die Regelung des § 2 Abs. 2b Z 1 EStG 1988 eingeschränkt, und zwar durch eine Verrechnungsgrenze von grundsätzlich 75%. Diese Einschränkung bezieht sich nur auf Wartetastenverluste im Sinne des § 2 Abs. 2a EStG 1988 sowie IFB-Wartetastenverluste…
11.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag Rz 774: Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Bei der Ermittlung des Grenzbetrages bleiben auch steuerfreie Einkünfte (zB sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 bis zur Freigrenze von 2.100(siehe…
19.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen Rz 1090: Überschreiten Abfindungen bzw. freiwillige Abfertigungen die Grenzen des ersten§ 67 Abs. 6 Z 1 und 2 EStG 1988 und zweiten Satzes des § 67 Abs. 6 EStG 1988, sind sie wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens…
Der Verlustabzug ist - unter Beachtung der Verrechnungsgrenze des § 2 Abs. 2b EStG 1988 - von Amts wegen im ersten Jahr vorzunehmen, in welchem der Gesamtbetrag der Einkünfte nach Abzug der anderen Sonderausgaben einen positiven Betrag ergibt. Ein allfälliger Rest ist bei Vorliegen hinreichender Einkünfte im jeweils…
4.2. Bei Barzahlern Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Zollkontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrunde zu legen. Darüber hinausBei Kontingentanträgen ist bei Abfertigungen zu…
8.15. In Euro (EUR) ausgedrückte Beträge (Wertgrenzen) (1) Für die Zwecke der Wertgrenzen (6.000 Euro für Erklärung auf der Rechnung und Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, 500 Euro für Erzeugnisse bei Kleinsendungen und 1.200 Euro bei den im persönlichen Gepäck von…
…der GmbH und anschließende Einstellung der Einzelunternehmertätigkeit seien atypische Aufgabegewinne entstanden, die insoweit gemäß § 3 Abs 2b Z 2 und 3 EStG 1988 zur Nichtanwendbarkeit der Verlustvortragsgrenze (Verrechnungsgrenze) führen würden. Das FA wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung ab. In der Begründung wurde i.w. ausgeführt…
…unterliegen Verluste iSd § 18 Abs 6 EStG gem § 2 Abs 2b Z 2 grundsätzlich einer Verrechnungsgrenze in Höhe von 75% welche für noch schwebende Siebtel keine Gültigkeit hat. Hinsichtlich der vortragsfähigen Verluste, die aus Zeiträumen vor dem Wirksamwerden der Unternehmensgruppe stammen (Vorgruppenverluste) verweist § 9 Abs…
… 2b Nr. 3 EStG 1988 zweiter und dritter Querstrich der besagt „Die Verrechnungsgrenze und die Vortragsgrenze sind in folgenden Fällen nicht anzuwenden bei Gewinnen die von einem Insolvenzverfahren betroffen sind und Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne". Beides liegt in unserem Fall vor. Der Aufgabegewinn ergibt sich aus…
…gewinnerhöhend aufgelöst, da es eine Einigung mit der AG in der strittigen Angelegenheit gab. Insgesamt betrug das steuerpflichtige Ergebnis aus 2008 daher 1.757.395,00 €. Das Finanzamt habe nun für die Berechnung der Körperschaftsteuer 2008 die 75 %ige Verrechnungsgrenze gem. § 2 Abs. 2b…
…Richtig sei, dass die A Holding GmbH derzeit keinen operativen Betrieb mehr unterhalte und dem Unternehmen daher jegliche Sanierungseignung im Zusammenhang mit einem Forderungsverzicht abzusprechen wäre. Entgegen der Annahme des Finanzamtes sei die beantragte Nichtanwendung der Verrechnungsgrenze des § 2 Abs. 2b EStG 1988 jedoch nicht…
…Abs. 2b Z 1 EStG können in vorangegangenen Jahren entstandene und in diesen Jahren nicht ausgleichsfähige Verluste, die mit positiven Einkünften aus einem Betrieb oder einer Betätigung zu verrechnen sind, nur im Ausmaß von 75 % der positiven Einkünfte verrechnet werden (Verrechnungsgrenze). Gemäß § 2 Abs. 2b…
…2 KStG 1988 iVm § 2 Abs. 2b Z 3 EStG 1988 die Verrechnungsgrenze von 75 % der positiven Einkünfte nicht anzuwenden sei, wenn zu den Einkünften Sanierungsgewinne gehörten, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlass von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden…
…735.986,00 Von diesem Verlustvortrag seien im Veranlagungsjahr 2001 gem. § 2 (2b) Z 1 EStG maximal 75% der positiven Einkünfte des Veranlagungsjahres 2001 als Verlustabzug ausgleichsfähig (Verrechnungsgrenze). Die positiven Einkünfte des Jahres 2001 hätten lt. Erklärung und Bescheid 21.805.293,00 ATS betragen…
…jedoch nur teilweise nach, indem es den Anteil aus dem Beteiligungsertrag an der B GmbH und Mitgesellschafter (siehe oben) in die Verrechnungsgrenze nicht mit einbezog (zur Berechnung siehe S 5 ff/2001 F-Akt Bw.); die verrechenbaren Verluste wurden somit nur mit einem Betrag von…