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UFSW RV/1010-W/08Für Familienbeihilfe gemäß Verordnung EWG 1408/71 ist primär der (ausländische) Beschäftigungsstaat zuständig; Anspruch auf Differenzzahlung im Wohnortstaat Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008

…Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge für die Kinder Me. und 007 und forderte für diesen Zeitraum die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge mit folgender Begründung zurück: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben…

UFSG RV/0073-G/09Fingierte Haushaltszugehörigkeit nach Artikel 1 Buchstabe f) i) der Verordnung (EWG) 1408/71 bei überwiegender Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…vorliegenden Fall sind nicht nur die Bestimmungen des FLAG 1967, sondern auch die der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 (kurz: Verordnung) zu beachten. Nach deren Artikel 1 Buchstabe f) i) gilt als "Familienangehöriger" jede Person, die in den Rechtsvorschriften…

UFSW RV/1316-W/05Art 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern besagt, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe im Beschäftigungsland besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…FLAG 1967 nicht vorläge, einen Anspruch auf Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 hätten. Bei den Regelungen im Bereich der Sozialen Sicherheit bildet die Übernahme zweier EU-Verordnungen den Schwerpunkt. Dies sind 1. die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur…

BFG RV/7101782/2013Ein nach § 2 GSVG Pflichtversicherter fällt als Selbständiger iSd Art. 1 Buchstabe a) Ziffer i) der Verordnung Nr. 1408/71 in den Anwendungsbereich dieser Verordnung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2017

…angepasst werden. Anhang II (Liste nach Art. 20 der Beitrittsakte) Kapitel 2 (Freizügigkeit) Punkt A (Soziale Sicherheit) erwähnt die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 mit näher angeführten Anpassungen. Der vierte Teil (Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer) Titel I (Übergangsmaßnahmen) der Beitrittsakte sieht in Art. 24 vor…

BFG RV/7103820/2014Rückforderung Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.05.2017

…Familienleistungen bis zu dem in den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats vorgesehenen Betrag." Die Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 idgF mit Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer…

UFSW RV/2937-W/02Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich liegt (der Ehegatte der Bw. übt in einem anderen Mitgliedsstaat eine Beschäftigung aus und dieser MS ist auch Wohnland der Kinder).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…1408/71 - davon auszugehen, dass die Bw. selbst den Rechtsvorschriften Spaniens, des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnt, unterliegt (vgl. VwGH 25.01.2006, 2006/14/0105 sowie EuGH Rs C-275/96, (Anne Kuusijärvi). Die Verordnung (EWG) 1408/71 gilt somit sowohl für den…

BFG RV/5100633/2012Arbeitnehmerbegriff bei Ruhendmeldung des Gewerbes (Artikel 1 VO (EWG) 1408/71)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2014

…eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Im Beschwerdefall sind nicht nur die innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen sondern auch die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 zu beachten. Diese waren für Unionsbürger bis Ende April 2010 anzuwenden. Danach würde für Unionsbürger die Verordnung (EG) Nr…

UFSW RV/3973-W/08Anspruch auf Differenzzahlung betreffend Familienbeihilfe nach der Verordnung 1408/71, wenn Kindesvater im Inland nichtselbständig erwerbstätig und Kindesmutter mit den Kindern in Ungarn wohnt und erwerbstätig iSd Verordnung ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2009

…Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen hervorgehoben. Im Berufungsfall sind nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr ist der Bw als in Österreich nichtselbständig Erwerbstätiger von der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (id Folge "VO") umfasst…

UFSG RV/0308-G/05Der Entfall der Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages auf Grund der VO EWG 1408/71 bedingt nicht gleichzeitig die Nichtvorschreibung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2007

…für die Bezüge jener Dienstnehmer, die nach der Verordnung (EWG) 1408/71 nicht den österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen, nicht vorgeschrieben. Nach Ansicht des Prüfers würde diese Anknüpfung an die genannte Verordnung aber im Bereich des DZ nicht gelten. Das Finanzamt folgte den Feststellungen…

UFSW RV/1825-W/11Familienbeihilfe, VO (EWG) 1408/71 und Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2012

…dass EU-Staatsbürger hinsichtlich ihres Anspruchs auf Familienbeihilfe österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Der Anspruch auf Familienbeihilfe kann entweder aus der im Streitfall noch anzuwendenden Verordnung (EWG) 1408/71 (idF: VO) iZm den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes, BGBl 376/1967 (idF: FLAG) oder auch allein aus den…

UFSF RV/0213-F/11Anspruch auf Differenzzahlung, Anwendung der EWG-VO 1408/71;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2011

…nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten. Vielmehr sind Sie als in Österreich selbständig Erwerbstätige (Pflegerin) mit Familienwohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union von der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (id Folge "VO")…

UFSW RV/2842-W/07Ausnahmevereinbarung gemäß Art. 17 der VO (EWG) 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…Verordnung(EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ist in Artikel 2 definiert. Gemäß Artikel 2 Absatz 1 gilt die - als unmittelbares Recht anzuwendende - VO 1408…

UFSF RV/0184-F/08Personen haben gemäß § 2 Abs 8 FLAG nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71 ist jeder, der auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemein oder besonderen Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2008

…ist die Verordnung EWG Nr. 1408/71 vom 14.6.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, anwendbar. Gemäß Artikel 1 der VO EWG 1408/71 ist "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger…

BFG RV/7100646/2016Pflegekind iSd VO 1408/71 und VO 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2019

… 10 Abs. 1 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe nur auf Antrag gewährt. 3.2 Unionsrecht 3.2.1 VO 1408/71 Im Streitzeitraum ist für die Monate Jänner bis April 2010 die Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der…

UFSK RV/0340-K/08Differenzzahlung für Kinder, die sich ständig im EU-Gebiet aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008

…Lehrer auch von der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971, umfasst. (Anm.: Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht…

BFG RV/7103009/2015Unionsrecht sichert dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen ohne Kumulierung die Familienleistungen (bis 30.04.2010 ggf. bloß Familienbeihilfen) im höchstmöglichen Ausmaß, und sei es durch Zuzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.03.2018Teil 1/2

…oder dessen Waise Rente gewährt, gemäß den Artikeln 77, 78 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ein Unterschiedsbetrag zwischen dortigen Familienbeihilfen und den Familienbeihilfen eines anderen Mitgliedstaats, in dem der Rentner sowie seine Kinder oder die Waise wohnen und der ebenfalls Rente gewährt, zu zahlen…

UFSL RV/0423-L/10Differenzzahlung für eine slowakische Staatsbürgerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2011

…Tätigkeit mehr ausübe. In der gegen den Bescheid eingebrachten Berufung wurde sinngemäß eingewendet, dass in einer Rechtssache betreffend Arbeitnehmerstatus während eines Mutterschaftsurlaubes durch den EuGH auf die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 verwiesen wurde, wonach ein solcher unbezahlter Urlaub als Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit gelte…

BFG RV/7103505/2014Keine Anrechnung tatsächlich nicht bezahlter Familienleistungen auf die österreichische Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.02.2015Teil 1/2

…besteht ein Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichszahlung. Da im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat ein Antrag auf Gewährung von Familienleistungen nicht gestellt worden war, waren nach den Vorgaben des Art.76 Abs.2 der Verordnung (EWG) 1408/71 dennoch jene Leistungen, die bei Antragstellung gewährt worden wären…

BFG RV/7101309/2013Entscheidend für den Familienbeihilfenanspruch im Rahmen des Beschäftigungslandprinzips ist die aufrechte Pflichtversicherung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2015

…angepasst werden. Anhang II (Liste nach Art. 20 der Beitrittsakte) Kapitel 2 (Freizügigkeit) Punkt A (Soziale Sicherheit) erwähnt die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 mit näher angeführten Anpassungen. Der vierte Teil (Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer) Titel I (Übergangsmaßnahmen) der Beitrittsakte sieht in Art. 24 vor…

BFG RV/7105310/2015Keine Anrechnung ausländischer (hier: polnischer) Familienleistungen, wenn aufgrund des Überschreitens der ausländischen Einkommensgrenzen im Ausland kein Anspruch auf Familienleistungen besteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2016

…Beschwerde ein. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 29. Juli 2015 mit der Begründung ab, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in der bis 30. April 2010 gültigen Fassung regle, welcher Mitgliedsstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen…