…nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1972 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…
…Nichtvorhandensein nur nach seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstigen Sachverhaltselemente geschlossen werden kann (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0062). Wesentliche Tatbestandmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz…
…unter Verletzung den Verband treffenden Verpflichtungen ein Finanzvergehen begangen hat. Über den Verband A-GmbH wird somit nach § 33 Abs. 5 FinStrG i.V.m. § 28a Abs. 2 FinStrG eine Geldbuße in der Höhe von € 19.000,00 verhängt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit…
…Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 bewirkt mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem…
…Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 2. November 2011, StrNr. 1, hat das Finanzamt Wien 8/16/17 als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bw. nach § 33 Abs. 1 lit. a i.V. 13 FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…nämlich § 35 Abs 1 lit a 1. Alternative FinStrG, kann nur vorsätzlich begangen werden. Es fehlen jedoch konkrete Feststellungen, die es erlauben würden, diese unter eine bestimmte Begehungsform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) zu subsummieren. Aus welchen konkreten Tatsachen die belangte Behörde die vorsätzliche Begehung der vorgeworfenen Tat…
…auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist. Die Ablehnungsbeschlüsse gemäß § 144 Abs. 2 B-VG sind in dem Sinn keine Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit der Besteuerung mit Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 GebG bzw Glücksspielabgaben…
…auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist. Die Ablehnungsbeschlüsse gemäß § 144 Abs. 2 B-VG sind in dem Sinn keine Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit der Besteuerung mit Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 GebG bzw Glücksspielabgaben…
…der Nutzung einer Nutzungsfläche und Rückgabe derselben im vereinbarten Zustand binnen drei Monaten zur Zahlung fällig. Das Entgelt lit b) ist nach Nutzungsende der letzten Nutzungsfläche, spätestens aber mit 30.9.2014 bzw. wenn die G. von ihrem Recht gemäß Punkt III. Abs 2 Gebrauch…
…physischen Aufenthalt eines Vertragsteiles (= Spielteilnehmers) im Inland als geografisch festlegbarem Ort zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes voraussetzt (VwGH 20.11.2014, 2013/16/0085). Wie zur Wettgebühr § 33 TP 17 Abs 2 wurden in der Literatur zu dieser mit BGBl I 2010/54…
…Eine Subsumierung unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wie dies dem Bw. vorschwebt, ist aufgrund der zitierten Bestimmung des § 25 Abs. 1 Z 4 lit. b EStG jedenfalls unzulässig. 2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Unstrittig ist, dass der Bw. an einer Hausgemeinschaft beteiligt ist…
…entfällt." Nach Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz kommt zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung grundsätzlich die Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) zur Anwendung. Nur im Anwendungsbereich des Art. 23 Abs. 2 DBA-Schweiz ist die Anrechnung der in der Schweiz erhobenen Steuer in Österreich vorgesehen. Innerstaatliche Normen zur…
…entfällt." Nach Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz kommt zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung grundsätzlich die Befreiungsmethode (mit Progressionsvorbehalt) zur Anwendung. Nur im Anwendungsbereich des Art. 23 Abs. 2 DBA-Schweiz ist die Anrechnung der in der Schweiz erhobenen Steuer in Österreich vorgesehen. Innerstaatliche Normen zur…
…Zitat1].". Noch etwas deutlicher unter [Internet2]:"[Zitat2]". (Abfragedaten vom 11.7.2007) Wenn die Berufungswerberin die Anwendbarkeit des § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 im Vorlageantrag mit dem Argument bestreitet, die Abgabenbehörde hätte zwar mehrfach behauptet, die gegenständliche Zahlung stelle eine solche dar, die…
…33 Abs. 1 lit. g DBG) zuzuführen. Die strittigen Pflichtbeiträge hätten somit auch bei einer Quellenbesteuerung der gegenständlichen AHV/IV-Renten in der Schweiz keine Berücksichtigung finden können und sind diese daher (allein) von dem in Österreich zu besteuernden Einkommen in Abzug zu bringen. 2…
… 33 TP 20 Abs. 1 lit b GebG jedenfalls nicht um die vergleichende Regelung von streitigen Ansprüchen handeln (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 26.11.1998, 98/16/0129). Für die Subsumierung unter den Vergleichstatbestand genügt vielmehr, dass sich beide Parteien im Hinblick auf einen möglicherweise…
…zu begünstigten Pensionskassenbezügen, wenn sie vom Arbeitgeber für sich selbst geleistet wurden. Für eine Subsumierung der von Arbeitgebern für ihre Arbeitnehmer geleisteten Beiträge unter die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 lässt das Gesetz damit aber keinen Raum. Ebenso bietet…
…BFG zwar verwehrt, bei Gebührenbescheiden den Gebührentatbestand (in Anwendung einer anderen Tarifpost) auszutauschen, dh. eine anderweitige Gebühr erstmalig festzusetzen. Dies trifft jedoch nach dem Dafürhalten des BFG bei einem Austausch innerhalb derselben Tarifpost, zB durch Subsumierung unter Abs. 2 anstelle bisher Abs. 1 jeweils des…
…Nettobetrag sei unter Herausrechnung einer 20 %igen österreichischen Umsatzsteuer die Abgabenbemessungsgrundlage zu ermitteln. Mit diesem Vorbringen zeigt die Beschwerdeführerin keine Rechtswidrigkeit auf. Gesetzt den Fall, der Ort der Lieferungen der Beschwerdeführerin befindet sich gemäß Art. 3 Abs. 3 UStG 1994 (Art. 28b Teil B der…
…Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zum Ablauf des ersten Kalendermonates nach Beginn dieses Kalenderjahres zu erklären. Gemäß Art. 1 Abs. 4 Z 1 lit. b und Z 2 UStG 1994 liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Sinne der Abs. 2…