…Ort der Vermittlung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung für einen Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und Z 2 UStG 1994 richtet sich nach § 3a Abs. 6 UStG 1994. Beispiel: Die Privatperson P aus Österreich beauftragt den österreichischen Vermittler V, die Beförderung eines Gegenstandes von Brüssel…
…die die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 5 UStG 1994 nicht in Betracht kommt, zB für die Vermittlung von steuerpflichtigen Lieferungen, die von einem Importlager im Inland ausgeführt werden (vgl. die Beispiele 2 und 3); Die Steuerbefreiung setzt nicht voraus, dass die Leistungen an…
…von ihr getätigten Umsätze (Provisionen) komme die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a sublit. bb zum Tragen. Unter die genannte Norm seien vielmehr insbesondere die folgenden sonstigen Leistungen zu subsumieren: Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und Beförderungen im internationalen Eisenbahnfrachtverkehr ins Drittlandsgebiet; inländische und innergemeinschaftliche…
…Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland (§ 1 Z 3 NoVAG 1991) und den sonstigen in § 1 Z 4 NoVAG 1991 enthaltenen Fällen führt nunmehr (gemäß § 15 Abs. 12 NoVAG ist die Neuregelung auf Vorgänge nach dem 30. Juni 2010 anzuwenden) auch der innergemeinschaftliche Erwerb…
…Nicht unter den Begriff der Eintrittsberechtigung für eine Veranstaltung fällt das Recht zur Benutzung von Einrichtungen, wie zB einer Turnhalle, eines Schwimmbades usw., oder das Recht zur Teilnahme an Schikursen. Die Vermittlung einer Eintrittsberechtigung zu einer Veranstaltung ist keine mit der Eintrittsberechtigung zusammenhängende sonstige Leistung…
…somit gegenstandslos. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse des Zollamtes Klagenfurt sei es als erwiesen anzusehen, dass die Bf. wiederholt gewerbliche innergemeinschaftliche Güterbeförderungen unter Verwendung gefälschter Güterbeförderungsbewilligungen durch Österreich durchgeführt habe, wodurch für die betreffenden Beförderungsmittel die Abgabenschuld gemäß Art. 204 Abs.1 Buchstabe a ZK entstanden sei…
…3912a ff). Güterbeförderungsleistungen an Unternehmer sind stets nach der Generalklausel des § 3a Abs. 6 UStG 1994 am Empfängerort steuerbar. Das gilt auch für innergemeinschaftliche Güterbeförderungen (siehe Rz 639f). Beispiel 1: Der österreichischen Spediteur S befördert Waren für den deutschen Unternehmer D von Graz nach Wien.…
…Verpachtung von Grundstücken oder bei der Begründung oder Übertragung dinglicher Rechte an Grundstücken; Güterbeförderungsleistungen für Unternehmer; Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die mit Beförderungsleistungen üblicherweise verbunden sind, für Unternehmer; Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände für Unternehmer; Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln…
…Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich verwendet worden. Konkrete Hinweise, dass für die Beförderung in Italien keine gültige güterbeförderungsrechtliche Genehmigung vorlag, seien…
…2222 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich und in Deutschland verwendet worden. Konkrete Hinweise, dass für die Beförderung in Italien keine gültige güterbeförderungsrechtliche Genehmigung vorlag…
…Genehmigung Nr. 1111 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich verwendet worden. Konkrete Hinweise, dass für die Beförderung in Italien keine gültige güterbeförderungsrechtliche Genehmigung vorlag, seien…
…21, deren Richtigkeit von der Bf. nicht bestritten werde, CMR-Frachtbriefe sowie eine Frachtrechnung vorliegen. Der Zeitpunkt der Pflichtverletzung im Sinne des Art. 204 Abs.1 Buchstabe a ZK und somit der Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt…
…2222 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich und in Deutschland verwendet worden. Konkrete Hinweise, dass für die Beförderung in Italien keine gültige güterbeförderungsrechtliche Genehmigung vorlag…
…2222 werde von der Bf. nicht bestritten und sei der Binnentransport durch den vorliegenden CMR-Frachtbrief erwiesen. Der Zeitpunkt der Pflichtverletzung im Sinne des Art. 204 Abs.1 Buchstabe a ZK sei der Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung…
…Blatt 17, ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Bad Reichenhall eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich verwendet worden. Konkrete Hinweise, dass für die Beförderung in Italien keine gültige güterbeförderungsrechtliche Genehmigung vorlag, seien…
…abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Warentransport von Italien nach Deutschland aufgrund der Eintragung im CEMT-Buch erwiesen sei. Hinsichtlich der für diesen Transport verwendeten Güterbeförderungsbewilligung CEMT Nr. 1111 sei gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie vom 4. Dezember…
…abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Warentransport von Italien nach Deutschland aufgrund der Eintragung im CEMT-Buch erwiesen sei. Hinsichtlich der für diesen Transport verwendeten Güterbeförderungsbewilligung CEMT Nr. 1111 sei gemäß dem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie vom 4. Dezember…
…23, deren Richtigkeit von der Bf. nicht bestritten werde, CMR-Frachtbriefe sowie eine Frachtrechnung vorliegen. Der Zeitpunkt der Pflichtverletzung im Sinne des Art. 204 Abs.1 Buchstabe a ZK und somit der Beginn der unzulässigen Beförderung in dem Mitgliedstaat, für den keine güterbeförderungsrechtliche Bewilligung vorliegt…
…0426 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich und in Deutschland verwendet worden. Konkrete Hinweise, dass für die Beförderung in Italien keine gültige güterbeförderungsrechtliche Genehmigung vorlag…
…8 ist als gefahrene Beförderungsstrecke jene von Arnoldstein nach Walserberg eingetragen. Diese Genehmigung, die für Italien nicht gültig war, sei somit ausschließlich für den Transit durch Österreich und in Deutschland verwendet worden. Konkrete Hinweise, dass für die Beförderung in Italien keine gültige güterbeförderungsrechtliche Genehmigung vorlag…