…ist der Umstand, dass von der angesprochenen Wohnungspolitik der Genossenschaften offenkundig sämtliche Vermieter von mit den berufungsgegenständlichen Wohnungen vergleichbaren Privatwohnungen an nicht österreichische Staatsbürger betroffen waren. Da die Ziffern des § 2 Abs. 1 L-VO nicht kumulativ erfüllt zu sein haben, ist die Beurteilung des…
…der genannten Dienstleister sind an die Adresse der Wohnung adressiert, nicht an meine liechtensteinische Privatadresse. Bezahlt wurden die Rechnungen von einem Konto in Österreich, nämlich meinem Konto bei der Bank C. 5.7. Die Wohnung wurde im Hinblick auf die Vermietung ausschließlich in Österreich inseriert…
…Miete gezahlt wird und von dem die notwendigen Ausgaben getätigt werden, ist, wie erläutert, in Österreich. 7.4 Auch die "wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung" des "Unternehmens" werden in Österreich getroffen. Bei der Vermietung einer einzigen kleinen Wohnung fallen natürlich nicht viele "wesentliche Entscheidungen" an…
…mit, dass er die Beschwerdeführerin nicht mehr vertrete. Über die Beschwerde wurde erwogen Festgestellter Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist am TT.3.1963 in Wien geboren und österreichische Staatsbürgerin. Sie ist die Lebensgefährtin von ***Name1***. Seit 11.10.2022 ist sie an der Adresse ***Ort2*** gemeldet…
…Staatsbürgerschaft, sodass diese Bestimmung für österreichische Verhältnisse ins Leere gehe (vgl. Loukota/Jirousek, IntStR 38. EL (I/1) 224 Rz 2). Nachdem bei der Besteuerung von Vermietungseinkünften aus in Deutschland gelegenen Wohnungen durch eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Person eine Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit nicht…
…der Vermietung des Wohnungseigentumsobjekts in der Österreich erzielt, ist sowohl die Voraussetzung der Nachhaltigkeit als auch die Voraussetzung der Einnahmenerzielung gegeben. Die Bw. ist daher Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Warum die "bloße Vermietung einer einzigen, befristet von der Eigentümerin nicht benützten Wohnung an einen…
…unterliegen die Einkünfte einer in Österreich ansässigen, unbeschränkt steuerpflichtigen Person aus der Vermietung von Wohnungen ein Deutschland der Einkommensteuerpflicht Gemäß § 2 Abs. 8 EStG 1988 sind ausländische Einkünfte bei der Berücksichtigung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln. Dabei bleiben zB nur im ausländischen…
…Österreich darstellt. Wohnungseigentum bedeutet nicht gleichermaßen, dass die Bf mit ihrem Sohn in der aktenkundigen Eigentumswohnung in Wien ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Vielmehr ist Vermietung von Eigentumswohnungen bzw Nutzung der Wohnungen durch Nichteigentümer (Verwandte usw.) gerade in Wien als Großstadt durchaus häufig bzw gängig. Dies…
…an dem die Verwaltungsunterlagen erstellt bzw. aufbewahrt, die Bankgeschäfte wahrgenommen und die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung getroffen würden. Im Fall einer Vermietung durch eine im Ausland ansässige Person sei dieser Ort nicht der Ort der vermieteten Wohnung, sondern jener Ort, von dem aus die…
…an dem die Verwaltungsunterlagen erstellt bzw. aufbewahrt, die Bankgeschäfte wahrgenommen und die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung getroffen würden. Im Fall einer Vermietung durch eine im Ausland ansässige Person sei dieser Ort nicht der Ort der vermieteten Wohnung, sondern jener Ort, von dem aus die…
…Uhr und 9 Uhr durchgeführt worden; das Fahrzeug war jeweils an der genannten Adresse in YY abgestellt (lt. Auflistung im e-mail des FA v. 24.6.2009). Laut Abfrage im Zentralen Melderegister (ZMR) war die Bf, österreichische Staatsbürgerin, ab 5.9.2002 im Inland…
…ist deutsche Staatsbürgerin, somit Unionsbürgerin, in Deutschland ansässig, ohne über einen (weiteren) Wohnsitz in Österreich zu verfügen, und Eigentümerin eines Anteils an einer Liegenschaft in Österreich, mit welchem Wohnungseigentum verbunden ist. Frau Sch. vermietet diese Wohnung in Österreich zu einem monatlichen Mietzins von 330 €…
…Leistungsumfang - abgesehen von der Zuordnung zum Leistungsempfänger - nicht gesondert beurteilt werden. Auch die - nur bei Ankunft - notwendige Kontrolle des dermatologischen Ausweises sei keiner anderen Beurteilung zugänglich. Nach entsprechender Information durch die Behörde oder den Arzt wäre es unzulässig, eine weitere Vermietung an die betroffene Person…
…inländischen Familienwohnung im Jänner 2019 und deren anschließenden Vermietung die Beibehaltung einer (eigenen) selbständigen Familienwohnung im Inland nicht mehr als notwendig erachtet wurde. Die Frage an welchem Ort der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person liegt, ist anhand von Feststellung zu den engeren persönlichen und wirtschaftlichen…
…000,00 € an Stipendien gewährt worden, wobei über 50% der Stipendien an im Ausland studierende österreichische Staatsbürger vergeben wurden und viele der Geförderten bereits heute sehr erfolgreich im Berufsleben stehen. Die gelegentliche Stipendienvergabe an weit entfernt verwandte Familienmitglieder eines Kuratoriumsmitglieds sei nicht zu beanstanden…
…Beiden Literaturstellen ist nicht zu entnehmen, dass die Betrauung einer (inländischen) Hausverwaltung mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von Wohnungen die Ansässigkeit des Bf im Inland bewirken. Auf die (weiteren) Einwendungen im Schriftsatz vom 8. März 2016 braucht daher nicht eingegangen werden…
…Ausland den Bediensteten nicht von seiner im § 55 Abs. 1 BDG festgelegten Dienstpflicht betreffend Wohnvorsorge im Inland befreit; Jeder ins Ausland entsandte Bedienstete muss im Falle einer überraschend (z.B. im Krisenfall) notwendig werdenden Einberufung ins Inland in der Lage sein, an seiner inländischen Dienststelle…
…österreichischen Pensionseinkünfte jemals in Kenntnis gesetzt hat. Der Einwand, dass aufgrund der Komplexität des DBA es kompliziert gewesen wäre einen versierten Steuerberater zu finden, überzeugt nicht. Für die Meldung über die Verlegung der Ansässigkeit von Österreich nach Spanien hätte es lediglich einer entsprechenden Mitteilung an…
…einen Wohnsitz im Haus ihrer Mutter. Sie hat das Fahrzeug regelmäßig in Österreich verwendet und abgestellt. Die Bw hat nur Einkünfte in Österreich durch die Vermietung von Wohnungen in ihrem Haus und als kaufmännische Angestellte. Der Hauptwohnsitz liegt dort, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…erscheint daher vor allem hinsichtlich der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit dieser Immobilieninvestition im Hinblick auf den persönlichen Zuschnitt und der damit verbundenen erschwerten Verwertbarkeit (sei es als Kauf- oder Mietobjekt) als nicht marktkonform. Ist aber von Anfang an eine Vermietung der Immobilie an die Gesellschafter geplant…