…UStG 1994 im Inland. Bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln bestimmt sich der Leistungsort im zwischenunternehmerischen Bereich nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Empfängerort) bzw. bis 31.12.2015 nach § 3a Abs. 15 UStG 1994. Wird eine solche Leistung (langfristige Vermietung) an einen Nichtunternehmer erbracht…
…Keine Beförderung ist daher die Vermietung von Beförderungsmitteln, mit deren Hilfe der Leistungsempfänger selbst die Beförderung vornimmt. Maßgebend ist im Einzelfall, was der Unternehmer nach der zivilrechtlichen Vereinbarung schuldet (Gebrauchsüberlassung für einen bestimmten Zeitraum oder Beförderung für eine bestimmte Strecke). Die Beistellung von Bedienungspersonal (Chauffeur)…
…Vermietung von Beförderungsmitteln an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Die ist im konkreten Fall Österreich. Nach § 3a Abs. 13 UStG 1994 kann der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung bestimmen, dass sich ua. der Ort der Leistung bei Vermietung von…
…Vermietet ein österreichischer Unternehmer Beförderungsmittel, so liegt der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994 im Inland. Gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 5/1996 bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln unter folgenden Voraussetzungen danach, wo das Beförderungsmittel genutzt wird:…
…umsatzsteuerliche Belange von Bedeutung sein. Die Vermietung von Beförderungsmitteln im Gemeinschaftsgebiet wird zwar nach § 3a Abs. 12 UStG grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, doch würde sich der Leistungsort nach Griechenland verlagern, wenn die Vermietung von einer griechischen…
…abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1994 bis 1996 hat die Betriebsprüfung die Ansicht vertreten, dass keine steuersatzbegünstigte Beförderungsleistung vorliege, sondern von einer bloßen Vermietung von Beförderungsmitteln auszugehen sei. Laut Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1999 unterzog die Bw. die Umsätze weiterhin dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 10 Abs…
…Dienstleistungen, mit Ausnahme der unter dem letzten Gedankenstrich genannten Dienstleistungen, sofern diese an nicht steuerpflichtige Personen erbracht werden, und auch bei der Vermietung von Beförderungsmitteln a) den Ort einer Dienstleistung, der nach diesem Artikel im Inland liegt so behandeln; als läge er außerhalb der Gemeinschaft…
…Im Jahr 2006 wurden aus der Vermietung eines Steyr Bus im Rahmen der Münchner Festspiele an die Fa. ***Name Unternehmer in BRD*** mit Sitz in der BRD € 4.500,- vereinnahmt. Dieser Betrag wurde bisher nicht der Umsatzsteuer unterzogen. Die Vermietung von Beförderungsmitteln ist gem…
…jedenfalls aufgewendet wird. Von einer unentgeltlichen Überlassung kann nicht ausgegangen werden, so lange der Dienstnehmer für Urlaubsfahrten bzw. andere private Fahrten keine Kosten zu tragen hat. Die Überlassung der KFZ durch Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer zur privaten Nutzung, gilt als Vermietung von Beförderungsmitteln, welche nach…
…Nutzungsmöglichkeit des Firmenfahrzeuges hätte die Dienstnehmerin keine anderen zusätzlichen Vorteile von ihrem Arbeitgeber erhalten. Der EuGH stelle explizit darauf ab, dass ein in Geld zu entrichtender Mietzins geleistet werde (Rz 44), auch bei der Auslegung des Begriffes "Vermietung eines Beförderungsmittels" (Rz 41). Anders als in…
…Kältenetzen sowie die Fernleitung, Übertragung oder Verteilung über diese Netze und die Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen. (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1…
…Kältenetzen sowie die Fernleitung, Übertragung oder Verteilung über diese Netze und die Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen. (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1…
…Kältenetzen sowie die Fernleitung, Übertragung oder Verteilung über diese Netze und die Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen. (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1…
…auf auf Katalogleistungen iSd. Art. 9 Abs. 2 lit. e und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ergangen sei, währenddessen Art. 59a der anzuwendenden MwStSystRL 2006/112/EG idF. der RL 2008/8/EG ein Wahlrecht in Bezug auf alle Dienstleistungen einräume, deren Erbringungsort sich gemäß…
…sind: … 12. die Telekommunikationsdienste; … (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1 bis 13 und 15 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen…
…zu globalen Informationsnetzen; .... (3) Um Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, können die Mitgliedstaaten bei den in Absatz 2 Buchstabe e) bezeichneten Dienstleistungen und bei der Vermietung von Beförderungsmitteln a) den Ort einer Dienstleistung, der nach diesem Artikel im Inland liegt, so behandeln, als läge…
…oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung bestimmen, dass sich der Ort einer im Abs. 10 Z 1 bis 14 genannten sonstigen Leistung und der Ort der Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln abweichend von Abs. 9 und Abs. 12 danach bestimmt, wo die sonstige Leistung…
…Kältenetzen sowie die Fernleitung, Übertragung oder Verteilung über diese Netze und die Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen. (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1…
…sind: … 12. die Telekommunikationsdienste;… (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1 bis 13 und 15 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen…
…sind: … 12. die Telekommunikationsdienste;… (15) Erbringt ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Drittlandsgebiet aus betreibt, 1. die Vermietung von Beförderungsmitteln oder 2. eine sonstige Leistung, die im Abs. 14 Z 1 bis 13 und 15 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen…