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UFSW RV/0890-W/03Kann sich der Vermächtnisnehmer Kosten abziehen, die nicht in wirtschaftlicher Beziehung zum Vermächtnis stehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2003

…einen Teil davon. Keine Erben im technischen Sinn sind andere Personen, die auf Grund des Gesetzes oder des Willens des Erblassers Ansprüche gegen den Nachlass oder den Erben geltend machen können. Dazu gehören die Vermächtnisnehmer (Legatare). Sie haben nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern…

UFSW RV/0889-W/03Kann sich der Vermächtnisnehmer Kosten abziehen, die nicht in wirtschaftlicher Beziehung zum Vermächtnis stehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2003

…einen Teil davon. Keine Erben im technischen Sinn sind andere Personen, die auf Grund des Gesetzes oder des Willens des Erblassers Ansprüche gegen den Nachlass oder den Erben geltend machen können. Dazu gehören die Vermächtnisnehmer (Legatare). Sie haben nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern…

UFSW RV/0903-W/03Abzugsfähigkeit der Kosten eines Rechtsstreites beim Vermächtnisnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2003

…entstanden sind. Um solche Kosten handelt es sich hier nicht, da, wie bereits oben erwähnt, für den Erwerb des Vermächtnisses kein Rechtsstreit anhängig war. Die Prozesskosten des Vermächtnisnehmers fallen auch nicht unter diesen Tatbestand. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 28. November 2003

UFSW RV/1328-W/11Begräbniskosten der Witwe als Vermächtnisnehmerin mit lebenslangem Wohnrecht als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2011

…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Berufungsgegenständlich sind Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung einer Witwe als Vermächtnisnehmerin. Die Berufungswerberin (Bw.) machte in der Erklärung betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2009 die Summe von € 6.076,09 als außergewöhnliche Belastung für Begräbniskosten…

UFSW RV/0112-W/06Keine Inanspruchnahme eines überschießenden Steuervorteils durch den Vermächtnisnehmer, wenn das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen geringer ist, als der Wert dessen, was den Erben verbleibt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006

…Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…

UFSW RV/0111-W/06Keine Inanspruchnahme eines überschießenden Steuervorteils durch den Vermächtnisnehmer, wenn das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen geringer ist, als der Wert dessen, was den Erben verbleibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006

…der Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…

UFSW RV/0113-W/06Keine Inanspruchnahme eines überschießenden Steuervorteils durch den Vermächtnisnehmer, wenn das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen geringer ist, als der Wert dessen, was den Erben verbleibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006

…der Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…

UFSW RV/0109-W/06Keine Inanspruchnahme eines überschießenden Steuervorteils durch den Vermächtnisnehmer, wenn das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen geringer ist, als der Wert dessen, was den Erben verbleibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006

…diesen Antrag damit, dass es gemäß der in der Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs.1 Z17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall…

UFSW RV/0110-W/06Keine Inanspruchnahme eines überschießenden Steuervorteils durch den Vermächtnisnehmer, wenn das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen geringer ist, als der Wert dessen, was den Erben verbleibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006

…Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…

UFSW RV/0108-W/06Keine Inanspruchnahme eines überschießenden Steuervorteils durch den Vermächtnisnehmer, wenn das im Nachlass enthaltene, endbesteuerte Vermögen geringer ist, als der Wert dessen, was den Erben verbleibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006

…Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…

UFSW RV/0106-W/06Keine Inanspruchnahme eines überschießenden Steuervorteils durch den Vermächtnisnehmer, wenn das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen geringer ist, als der Wert dessen, was den Erben verbleibt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006

…Berufungsvorentscheidung angeführten höchstgerichtlichen Erkenntnissen für die Anrechnung des Freibetrages gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG gegenüber dem Vermächtnisnehmer nur darauf ankommen würde, ob das Vermächtnis aus endbesteuerten Vermögenswerten des Nachlasses geleistet worden wäre. Im gegenständlichen Fall würde das endbesteuerte Vermögen zwar insgesamt weniger betragen…

UFSW RV/0942-W/04keine Berücksichtigung der fideikommisarischen Substitution beim (Vor-)Vermächtnisnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2006

…vgl. VwGH 3.9.1987, 86/16/0116, 0117). Daraus folgt, dass das erworbene Vermögen beim Erwerb des Vermächtnisnehmers im vollem Umfang, ohne Berücksichtigung der Beschränkungen durch das Nachvermächtnis, der Erbschaftsteuer zu unterziehen ist. Der deutsche Bundesfinanzhof hat zur vergleichbaren Rechtslage in Deutschland erkannt, dass…

UFSW RV/3152-W/07Haftung der Erbin für die Erbschaftssteuer der Vermächtnisnehmerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau F.V., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Juli 2007 betreffend Haftung gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…

UFSK RV/0033-K/04Akteneinsicht, Aktenausfolgung an eine Vermächtnisnehmerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2004

…einen Teil davon. Keine Erben im technischen Sinn sind andere Personen, die auf Grund des Gesetzes oder des Willen des Erblassers Ansprüche gegen den Nachlass oder den Erben geltend machen können. Dazu gehören die Vermächtnisnehmer (Legatare). Sie haben nur das Recht, einzelne Sachen zu fordern…

UFSI RV/0181-I/12Bemessungsgrundlage bei einem Erwerb durch Erbanfall, wenn die Erblasserin durch Kodizill die Liegenschaften Vermächtnisnehmern vermacht hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2013

…Die Erblasserin habe in ihrem Testament Verfügungen getroffen, wonach sämtliches Liegenschaftsvermögen an diverse, nicht mit der Bw. idente Vermächtnisnehmer aufgeteilt werden sollten. Damit können nur die restlichen, tatsächlich den gesetzlichen Erben zukommenden Vermögensstücke einer allfälligen Erbschaftsteuer unterliegen. Im vorliegenden Fall handle es sich hiebei lediglich…

UFSI RV/0180-I/12Bemessungsgrundlage bei einem Erwerb durch Erbanfall, wenn die Erblasserin durch Kodizill die Liegenschaften Vermächtnisnehmern vermacht hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2013

…Die Erblasserin habe in ihrem Testament Verfügungen getroffen, wonach sämtliches Liegenschaftsvermögen an diverse, nicht mit der Bw. idente Vermächtnisnehmer aufgeteilt werden sollten. Damit können nur die restlichen, tatsächlich den gesetzlichen Erben zukommenden Vermögensstücke einer allfälligen Erbschaftsteuer unterliegen. Im vorliegenden Fall handle es sich hiebei lediglich…

UFSW RV/2008-W/061) Entstehung der Erbschaftssteuerschuld infolge konkludenter Annahme eines Vermächtnisses 2) Berücksichtigung einer Auflage im Zusammenhang mit einem vermachten Liegenschaftsanteil bei der Bemessung der Erbschaftssteuer für den Vermächtnisnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2008

…ErbStG im Wesentlichen aus, dass bei Erwerben von Todes wegen, so auch bei Vermächtnissen, der dem Vermächtnisnehmer anfallende Anspruch den vermachten Gegenstand vom Erben zu fordern, zu versteuern ist. Im gegenständlichen Fall würde kein erbschaftssteuerlich relevanter Verzicht auf das Legat vorliegen. Der nachträgliche Verzicht vom…

BFG RV/7100792/20101. Kein Vorliegen der Bemessungsverjährung 2. Festsetzung der Erbschaftssteuer gegenüber des Gesamtrechtsnachfolgers des Vermächtnisnehmers erfolgte zu Recht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.05.2015

…2 BAO, die mit dem bekämpften Bescheid erfolgte Vorschreibung, die dem Bf. als Gesamtrechtsnachfolger des Vermächtnisnehmers am 19.11.2009 ordnungsgemäß zugestellt worden ist, aufgrund der bereits zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides eingetretenen Bemessungsverjährung, zu Unrecht erfolgt ist. Aufgrund des o.a. Ermittlungsergebnisses…

UFSW RV/2358-W/06Gewährung der Befreiung gemäß § 3 Abs.1 Z 3 GrEStG für den Erwerb des Alleineigentums an einer Liegenschaft durch die Miterbin,wenn die Liegenschaft dieser Miterbin gemeinsam mit einem weiteren Miterben vom Erblasser im Voraus vermacht wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…Eine schlichte Erbteilungsvorschrift wäre im Zweifel als Hineinvermächtnis angesehen worden. Der Erblasser hätte damit jedoch nicht zum Ausdruck bringen wollen, dass beide Vermächtnisnehmer Eigentümer der vermachten Liegenschaft werden sollen. Darüber hinaus wäre es denkunmöglich die Grunderwerbsteuer vorerst jemanden anderen als dem Erwerber der Liegenschaft vorzuschreiben…

UFSW RV/1744-W/05Fortführung und Auflösung der vom Erblasser gemäß § 28 Abs. 5 EStG idF vor dem StruktAnpG 1996 gebildeten steuerfreien Beträge durch Legatare
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2009

…1 BAO gingen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers würden die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts gelten. Als Vermächtnisnehmer nach § 535 ABGB seien die Bw. nicht Gesamtrechtsnachfolger der Verstorbenen…