…beantragte durch entsprechend ausgefüllte Datenfelder 9 und 37 in der Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen…
…Weiters hielt der kontrollierende Veterinär fest, an den Tiere seien noch keine Verletzungen zu erkennen. Nachdem er den Zwischenboden um ca. 5 cm und die Decke um ca. 10 cm heben ließ, erteilte er die Erlaubnis zur Weiterfahrt. Der unstrittig vorliegende Verstoß gegen die RL…
…gegen die Tiertransportrichtlinie offensichtlich nicht beeinträchtigt worden, weil alle nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane im Hinblick auf die RL 91/628/EWG einen zufrieden stellenden Befund erbrachten. Dabei sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Tiere 24 Stunden und 50 Minuten nach dem Beginn der Verladung…
…gegen die Tiertransportrichtlinie offensichtlich nicht beeinträchtigt worden, weil alle nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane im Hinblick auf die RL 91/628/EWG einen zufrieden stellenden Befund erbrachten. Dabei sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Tiere 27 Stunden und 30 Minuten nach dem Beginn der Verladung…
…gegen die Tiertransportrichtlinie offensichtlich nicht beeinträchtigt worden, weil alle nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane im Hinblick auf die RL 91/628/EWG einen zufrieden stellenden Befund erbrachten. Dabei sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Tiere 27 Stunden und 50 Minuten nach dem Beginn der Verladung…
…beantragte durch entsprechend ausgefüllte Datenfelder 9 und 37 in der Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen…
…deren Verletzung allein ohnehin nicht zur Versagung der Ausfuhrerstattung bzw. der Rückforderung von aus diesem Titel gezahlten Beträgen berechtige; dies würde dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widersprechen. Das in erster Instanz zuständige Zollamt Salzburg/Erstattungen setzte sich sowohl im Erstattungs- als auch im Berufungsverfahren ausschließlich mit der Frage…
…hat. Das Wohlbefinden der Tiere ist durch den Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie offensichtlich nicht beeinträchtigt worden, weil alle nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane im Hinblick auf die RL 91/628/EWG einen zufrieden stellenden Befund erbrachten. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Erwägung Nr. 7…
…und 27 Minuten endete der Transport am 24. Mai 2004 um 15:12 Uhr mit der Ankunft am Bestimmungsort. Die höchstzulässige Gesamttransportzeit von 29 Stunden wurde somit - ohne Berücksichtigung der Entladedauer - um 3 Stunden und 27 Minuten überschritten. Die zweimalige Verletzung der Bestimmung des Kapitels…
…beantragte durch entsprechend ausgefüllte Datenfelder 9 und 37 in der Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 13. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen…
…beantragte durch entsprechend ausgefüllte Datenfelder 9 und 37 in der Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 13. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen…
…beantragte durch entsprechend ausgefüllte Datenfelder 9 und 37 in der Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 13. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen…
…14 Stunden zur Tränkung und Fütterung normiert. Eine Anrechnung von quasi nicht verbrauchten Stunden von einem vorangegangenen kürzeren Transportintervall ist in der RL 91/628/EWG nicht vorgesehen und daher auch nicht zulässig. In weiterer Folge ist zu beurteilen, ob die nachträglich vorgelegten Unterlagen in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft, D-20354 Hamburg, Große Bleichen 21, vom 9. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 4. August 2005, Zl. 610/0000/2/2003…
…Unter Berücksichtigung der erwähnten gesetzlichen Bestimmungen wurde die höchstzulässige Transportdauer bis zur ersten Rast um 3h 30min überschritten, diejenige bis zur ersten Entladung um 6h 30min. Die Verletzung der Bestimmung des Kapitels VII Ziffer 48 Punkt 4 Buchst d des Anhangs zur Richtlinie 91/628…
…April 2003 mit Zollanmeldung WE-Nr. XY insgesamt 17 reinrassige lebende Zuchtrinder des Produktcodes 0102 10 10 9140 mit einem Gesamtgewicht (Eigenmasse) von 10.815,00 kg zum Zollverfahren der Ausfuhr angemeldet und dafür gleichzeitig die Zahlung von Ausfuhrerstattungen beantragt. Die Tiere sind gemeinsam mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft, D-20354 Hamburg, Große Bleichen 21, vom 9. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 4. August 2005, Zl. 610/0000/2/2003…
…der dortigen Entladung, die gemäß den erwähnten Bestimmungen der RL 91/628/EWG ebenfalls zum Transport gehört, aus verfahrensökonomischen Gründen unberücksichtigt blieb. Die Verletzung der Bestimmung des Kapitels VII Ziffer 48 Punkt 4 Buchst d des Anhangs zur Richtlinie 91/628/EWG durch Überschreitung der…
…daher eine Norm der RL 91/628/EWG verletzt ist, führt dies automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich. Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91…
…daher eine Norm der RL 91/628/EWG verletzt ist, führt dies automatisch zum Verlust der Ausfuhrerstattung; ein Nachweis über die gesundheitliche Beeinträchtigung oder gar das Vorliegen von Verletzungen an den Tieren ist dazu nicht erforderlich. Artikel 5A Nr. 2 Buchstabe f) der RL 91…