… 245 Abs. 3 BAO (Ermessensentscheidung über die Verlängerung der Berufungsfrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen bzw. Hemmung des Fristenlaufes durch einen entsprechenden Antrag) vergleichbare ausdrückliche Vorschrift über die Verlängerbarkeit der gesetzlichen Rechtsmittelfrist im Abgabenstrafverfahren nicht vorgesehen ist und die Frist des § 150 Abs. 2 FinStrG jedenfalls mit…
…Berufungsfrist (im Abgabenverfahren) unter dort näher umschriebenen Voraussetzungen verlängert werden kann, im Finanzstrafverfahren nicht anzuwenden. Es ist im Finanzstrafverfahren auch keine vergleichbare ausdrückliche Vorschrift über die Verlängerbarkeit der gesetzlichen Rechtsmittelfrist enthalten. Da somit das FinStrG weder eine Regelung enthält, die die Finanzbehörden ermächtigt oder verpflichtet…
… 41 Abs. 2 EStG 1988). 3.) Ob eine gesetzliche (im Gesetz determinierte Frist) oder eine behördliche (von der Behörde gesetzte Frist) vorliegt, ist für die Frage der Verlängerbarkeit von Bedeutung. Gesetzliche Fristen sind nur dann verlängerbar, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist. Gesetzlich verlängerbare Fristen sind…
… ist doch im § 2 Abs. 2 Z 1 EnAbgVergG der Abgabenerklärungscharakter dieser Anbringen ausdrücklich angeordnet ("der Antrag gilt als Steuererklärung). Als Voraussetzung für die Verlängerbarkeit von Abgabenerklärungsfristen verlangt § 134 Abs. 2 BAO jedoch einen "begründeten Antrag". Ein solcher Fristverlängerungsantrag liegt aber im gegenständlichen Fall nicht…
…ist (vgl. VwGH 8.4.1992, 91/13/0116). Die Regelung des § 134 Abs. 2 BAO über die Verlängerbarkeit von Erklärungsfristen und über die Nachfristsetzung gilt nicht nur für die in § 134 Abs. 1 BAO genannten Fristen, sondern etwa auch für die in § 21 Abs…
…als einem Jahr liegt. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO sind behördlich festgelegte Fristen verlängerbar. Das gleiche gilt für gesetzlich geregelte Fristen, sofern die Verlängerbarkeit ausdrücklich vorgesehen ist, wie das für Beschwerdefrist und die Frist zur Erhebung eine Vorlageantrages der Fall ist (§ 245 Abs. 1 BAO, …
…hatte, der Aufforderung nachzukommen. Gemäß § 110 Abs. 1 BAO sind behödlich festgelegte Fristen verlängerbar. Das gleiche gilt für gesetzlich geregelte Fristen, sofern die Verlängerbarkeit ausdrücklich vorgesehen ist, wie das für Beschwerdefrist und die Frist zur Erhebung eine Vorlageantrages der Fall ist (§ 245 Abs. 1 BAO, …
…das Stillhalteabkommen nicht für den gesamten Konzern gemeint gewesen wäre, auch wenn es aus der reinen Formulierung nicht zweifelsfrei hervorgeht. 3.1.2.3 Verlängerbarkeit von gesetzlich festgesetzten Fristen durch ein Stillhalteabkommen mit dem Bundesminister für Finanzen Gesetzlich festgesetzte Fristen können gem. § 110 Abs…
…Monatsfrist des § 264 Abs 1 BAO gilt ua § 245 Abs 3 BAO sinngemäß. Daraus ergibt sich die grundsätzliche Verlängerbarkeit der Frist zur Stellung eines Vorlageantrages. Durch einen Fristverlängerungsantrag wird der Fristenlauf allerdings nur dann gehemmt, wenn er vor Ablauf der Monatsfrist eingebracht wird. (Vgl Ritz…
…dem Zuzug den Antrag auf Zuzugsbegünstigung stellen, von der Zuerkennung der Begünstigung aus (materiellrechtliche Ausschlussfrist). Ob eine gesetzliche (im Gesetz determinierte) oder eine behördliche (von der Behörde gesetzte) Frist vorliegt, hat vor allem für die Frage der Verlängerbarkeit der Frist Bedeutung (vgl. Ritz, BAO 6…
…daher keine Ausnahme dar, wenn im § 82 VfGG bzw § 26 VwGG eine Verlängerbarkeit der Frist entsprechend den Vorschriften des § 245 Abs 3 BAO oder § 285 Abs 2 StPO normiert wird. Nun hat der Verfassungsgerichtshof im Ablehnungsbeschluss vom 05.06.2014 bereits dargelegt, dass keine verfassungsrechtlichen…
…0076; und vom 29.09.2004, 2000/13/0103). Die Bundesabgabenordnung (kurz: BAO) unterscheidet zwischen gesetzlichen (im Gesetz determinierten) und behördlichen (von der Behörde gesetzten) Fristen. Dies hat vor allem für die Frage der Verlängerbarkeit der Frist Bedeutung. Behördliche Fristen sind nach § 110 Abs. 2…
…2 Satz 1 BAO kann die Abgabenbehörde im Einzelfall auf begründeten Antrag die in Abgabenvorschriften bestimmte Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung verlängern. Soweit eine Abgabenerklärungsfrist eine behördliche Frist ist, ergibt sich die Verlängerbarkeit bereits aus § 110 Abs. 2 erster Satz BAO. Anträge auf Fristverlängerung iSd …
…dass das den Anspruch begründende Rechtsgeschäft innerhalb dieser Frist geschlossen wurde bzw. in einem gerichtlichen die rechtswirksame Entscheidung innerhalb dieser Frist ergangen ist. Die Verfahrensvorschriften unterscheiden zwischen gesetzlichen und behördlichen Fristen; dies hat vor allem für die Verlängerbarkeit Bedeutung. Gesetzliche Fristen sind nach § 110 Abs…
…erhobener Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist jedenfalls viel zu kurz und nicht sachgerecht. Ebenfalls nicht ausreichend ist die Beschränkung der Verlängerbarkeit dieser Frist auf die Fälle des Vorliegens eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt. Die letztgenannten Gründe einer Fristverlängerung entsprechen lediglich den in nahezu allen Verfahrensordnungen…
…erhobener Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist jedenfalls viel zu kurz und nicht sachgerecht. Ebenfalls nicht ausreichend ist die Beschränkung der Verlängerbarkeit dieser Frist auf die Fälle des Vorliegens eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt. Die letztgenannten Gründe einer Fristverlängerung entsprechen lediglich den in nahezu allen Verfahrensordnungen…
…I und II, noch die vom Bw. hiezu ins Treffen geführten Punkte 6.2. und 13.2. der LRL geben irgendwelche Anhaltspunkte für eine Verlängerbarkeit des absehbaren Zeitraumes aus Unwägbarkeitsgründen. Die genannten Ausführungen in den LRL führen im Wesentlichen aus, dass unvorhergesehene Verluste, die durch…
…objektiv nicht zumutbar war, bei der Frage der Verlängerbarkeit dieser Frist - ohne objektiv nachvollziehbaren Grund - schlechter gestellt werden als beispielsweise ein sich in der gleichen Situation befindlicher Verfahrensinhaber des Verfahrens der passiven Veredelung, wie es die Rechtsauslegung der Amtspartei praktisch vorsieht, so würde das einen…
17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…
41.1.6 Verlängerungen, Erhöhungen und Übertragungen von angesparten Beträgen Rz 1373: Vertragsverlängerungen und Änderungen (Erhöhung bzw. Verminderung) der Bemessungsgrundlage stellen keine Vertragsnovation vor; die Mindestbindungsfrist beginnt nicht neu zu laufen. Rz 1374: Erfolgt eine Übertragung der angesparten Beträge aus einer Zukunftsvorsorgeeinrichtung gemäß § 108g EStG…