…Fabian Alexander Maschke Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, wegen Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß §§ 14 Abs. 2 und 17 Abs. 3 iVm § 19 des Vergnügungssteuergesetzes 2005, VGSG (LGBl. für Wien Nr 56/2005 in der derzeit geltenden Fassung über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18.1…
…gewesen, bei erstmaliger Durchführung einer Veranstaltung in Wien sich hinsichtlich der entsprechenden steuerlichen Vorschriften an kompetenter Stelle zu erkundigen. Dies wäre ihm auch zweifelsfrei zumutbar gewesen. Die belangte Behörde ist daher zutreffender Weise von einer fahrlässigen Verkürzung der Vergnügungssteuer im Sinne des § 19 Abs. 1…
…1 und Abs.2 VwGVG entfällt gemäß Abs.8 dieser Bestimmung. II. Der Beschwerde gegen das Straferkenntnis Zl. MA 6/DII/R2 - 702/2014, betreffend die fahrlässige Verkürzung von Vergnügungssteuer in Höhe von 1.400,- Euro nach § 19 Abs.1 VGSG iVm §§ 6 Abs.1…
…aufgrund der Aktenlage fest, dass Sie der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erklärung und zur Zahlung der Vergnügungssteuer nicht fristgerecht nachgekommen sind und damit zumindest fahrlässig gehandelt haben. Eine Verkürzung der Vergnügungssteuer liegt dann vor, wenn die Steuer infolge von Handlungen oder Unterlassungen, die sich als Verletzung…
…REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, AdresseBf, wegen Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß §§ 14 Abs. 2 und 17 Abs. 3 iVm § 19 Abs. 1 des Vergnügungssteuergesetz 2005 - VGSG (LGBl. für Wien Nr. 56/2005 in der derzeit geltenden Fassung)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen XY, Adresse1, wegen Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß § 17 Abs. 1 iVm § 19 Abs. 1 des Vergnügungssteuergesetzes 2005, LGBl. für Wien Nr. 56/2005 in der derzeit geltenden Fassung (VGSG), über…
…durch Mag. Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, wegen der Verwaltungsübertretung der Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß § 19 Abs. 1 des Vergnügungssteuergesetzes 2005 - VGSG, LGBI. für Wien Nr. 56/2005, in der derzeit geltenden Fassung, über die Beschwerden des Beschuldigten und der gemäß §…
…Erich Jungwirth, Trautsongasse 6, 1080 Wien, wegen Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß §§ 14 Abs. 2 und 17 Abs. 3 iVm § 19 Abs. 1 des Vergnügungssteuergesetz 2005 - VGSG (LGBl. für Wien Nr. 56/2005 in der derzeit geltenden Fassung) über die Beschwerden des Beschuldigten vom 28. Jänner…
…Markus Hager, Rechtsanwalt, Hafnerstraße 11, 4020 Linz, wegen Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß § 19 Abs. 1 des Vergnügungssteuergesetzes (VGSG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Oktober 2013 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 Rechnungs- und Abgabenwesen, als Strafbehörde vom 1. Oktober…
…vor dem 29. März 2011 eine Vergnügungssteuerpflicht ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden haben könnte. Demnach wäre es ihm bei Vorliegen einer fahrlässigen Verkürzung von Vergnügungssteuer auch offen gestanden, erst nach Prüfungsbeginn Selbstanzeige zu erstatten. Ein weiteres Prüfungsfeld ist die Frage des Vorliegens…
…RV/7500022/2017, betreffend die Verkürzung von Vergnügungssteuer für ggstdl Apparat im ggstdl Zeitraum durch den handelsrechtlichen Geschäftsführer der Eigentümerin des Apparates. Dass im Dezember 2015 an diesem Standort ein Gerät der Type „Kajot Double Tronic Skill“, mit dem virtuelle Walzenspiele mit Gewinnmöglichkeit abgespielt werden…
…Zu einer Verkürzung von Vergnügungssteuer sei es schließlich auch nicht gekommen. Laut im Verwaltungsakt befindlichen Kontoauszug der KG vom 27.10.2016 wurde am 26.09.2016 auf das zur Adresse Wien-Adr.1, eröffnete Konto Nr. 123456789, für 02/2015 der Betrag von EUR…
…Richter Dr. Karl Kittinger in der Verwaltungsstrafsache gegen N.N., Adresse1, wegen Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß § 19 Abs. 1 des Vergügungssteuergesetzes (VGSG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2. Juni 2014 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 Rechungs- und Abgabenwesen, als…
…79 - ÖStZB 1982, 110 = REDOK 13.965; VwGH 24.10.1986, 84/17/0151 - ÖStZB 1987, 423 [erstmalige Festsetzung von Vergnügungssteuer durch die RM-Behörde]; VwGH 24.10.1986, 84/17/0186 - ÖStZB 1987, 291 [erstmalige Erhöhung der Kfz-Steuer gemäß § 8 Abs.4…
…diese Verfahren bewusst, dass sein Verhalten zu einer Verkürzung von Vergnügungssteuer führt. Er hat somit in Angelegenheiten der Vergnügungssteuer zumindest eine grobe Sorglosigkeit an den Tag gelegt. Eine Verkürzung der Vergnügungssteuer liegt dann vor, wenn die Steuer infolge von Handlungen oder Unterlassungen, die sich als…
…GbR), Wiedner Hauptstraße 46/6, 1040 Wien, wegen Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß §§ 14 Abs. 2 und 17 Abs. 3 iVm § 19 Abs. 1 des Vergnügungssteuergesetz 2005 - VGSG (LGBl. für Wien Nr. 56/2005 in der derzeit geltenden Fassung) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15…
…79 - ÖStZB 1982, 110 = REDOK 13.965; VwGH 24.10.1986, 84/17/0151 - ÖStZB 1987, 423 [erstmalige Festsetzung von Vergnügungssteuer durch die RM-Behörde]; VwGH 24.10.1986, 84/17/0186 - ÖStZB 1987, 291 [erstmalige Erhöhung der Kfz-Steuer gemäß § 8 Abs.4…
…Eine Verkürzung der Vergnügungssteuer liege vor, wenn die Abgabe unter Verletzung der Anmeldepflicht nicht zu den vorgesehenen Terminen entrichtet werde (VwGH 16.12.1999, 97/15/0172). Gemäß § 19 Abs. 1 des VGSG seien Handlungen oder Unterlassungen, durch welche die Steuer mit einem Betrag von…
… 52 Abs. 2 GSpG – und nicht auf das Wiener VGSG – bezieht. Dieses Vorbringen kann daher im gegenständlichen Fall nicht von Relevanz sein. Die Bf. hat auch nicht eingewendet, wegen fahrlässiger Verkürzung der Vergnügungssteuer gemäß § 19 Abs. 1 VStG ein weiteres Mal bestraft worden zu sein…
…Konsequenz der Qualifikation dieser Anlage als Spielapparat im Sinne des Vergnügungssteuergesetzes durch den Verwaltungsgerichtshof Anmeldungen der nunmehr gegenständlichen Anlagen als Spielapparat zur Vergnügungssteuer vorgenommen wurde. Zu den Einwendungen des Bf, er sei mit den gegenständlichen Straferkenntnissen der Verkürzung von € 23.800 schuldig erkannt worden…