…im Verfahren nach einer "Offenlegung gemäß § 139 BAO" ist, ob hinterzogene Abgaben vorliegen und aufgrund dessen Verfahren über die gewöhnliche Verjährungsfrist hinweg wiederaufgenommen werden konnten. Mit Mail vom 17.1.2013 wendete sich der Beschwerdeführer (Bf), ein Abwasserverband, an seine damalige steuerliche Vertretung mit der…
…3.a) Das Recht, eine Abgabe festzusetzen, unterliegt nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung (§ 207 Abs. 1 BAO). Die Verjährungsfrist beträgt nach Abs. 2 leg.cit. bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren…
…dargelegt, sodass aus dem Arbeitslosenbezug auch keine Abgabenhinterziehung abgeleitet werden kann. Zusammenfassend ist auszuführen, dass die gegebene Aktenlage keinen Vorsatz iSd § 33 FinStrG begründen kann, weshalb die längere Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 2 Satz 2 BAO keine Anwendung findet (vgl. VwGH 31.1.2018, Ra…
…2010 (Einkommensteuerbescheid 22. März 2011) Ende 2016 und für die Einkommensteuer 2011 (Einkommensteuerbescheid 7. März 2012) Ende 2017 eingetreten. Die Geltung der grundsätzlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren sei jedenfalls eindeutig, da es sich nicht um Hinterziehung von Abgaben handle. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen seien…
…November 2018) schon Verjährung eingetreten wäre. Streit besteht im vorliegenden Fall daher darüber, ob hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2011 nicht von der regulären Verjährungsfrist von fünf Jahren, sondern von der verlängerten Frist von zehn Jahren bei hinterzogenen Abgaben auszugehen ist. Im…
…habe. Es liege daher eine Abgabenhinterziehung vor und es komme die verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahren zum Tragen. Im Vorlageantrag vom 16.8.2019 wiederholte der steuerliche Vertreter das bisherige Vorbringen und brachte vor: Der Bf habe im Schreiben vom 8.9.2017 darauf hingewiesen…
…Bf vorsätzlich verkürzt worden seien. Mit den ihm vorgeworfenen Verfehlungen habe er eine gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung begangen, sodass die verlängerte Verjährungsfrist für hinterzogenen Abgaben anzuwenden sei. Der Bf stellte durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2012 einen Vorlageantrag, in dem Folgendes ausgeführt wurde…
…daher - entgegen der oben dargelegten Rechtsansicht - davon ausgegangen werden, dass durch die Veräußerung ein Spekulationsgeschäft realisiert wurde, ist die Steuerschuld aus dem Veräußerungsgeschäft bereits verjährt. Die verlängerte Verjährungsfrist kommt nämlich nur insoweit zur Anwendung, als eine Abgabe hinterzogen ist (siehe auch § 209a Abs. 3 BAO)…
…Abs 1 erster Satz als auch gemäß § 207 Abs 2 vorletzter Satz BAO Für das Jahr 2002 ist festzuhalten, dass jedenfalls auch bei behördlicher Annahme einer verlängerten Verjährungsfrist von 7 Jahren bereits Verjährung eingetreten ist, da die Bf. keine Einkommensteuererklärungen gelegt hat und die Behörde…
…die Jahre 2006 bis 2008 betroffen und könne daher für das Jahr 2002 keine Verlängerungshandlung darstellen. Das Jahr 2002 sei daher - selbst bei Annahme einer verlängerten Verjährungsfrist - mit Ende 2009 verjährt und daher der Einkommensteuerbescheid 2002 aufzuheben. Dieser Ansicht kann sich das Gericht nicht anschließen…
…sich u.a. aus UFS RV/O372-S/11 v. 13.7.2011 ergibt, beträgt die Verjährungsfrist in derartigen Fällen 5 Jahre! Für das Jahr 2007 wurde unserem Klienten bis zum 3. Juni 2013 keine Aufforderung oder Ähnliches zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung zugestellt…
…gewesen, dass die Bank Abbuchungen zur Erfüllung von Steuerverpflichtungen vorgenommen habe, sodass sie daher der Meinung gewesen sei, die steuerlichen Verpflichtungen würden zur Gänze erfüllt. Da mangels Vorsatzes die Verjährungsfrist des § 207 Abs 2 vorletzter Satz BAO nicht zehn, sondern nur fünf Jahre betrage, erweise…
Nachdem aus den oben angeführten Gründen Verjährung der Erlassung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2006 nicht entgegenstand, erweisen sich auch die angefochtenen Anspruchszinsenbescheide als rechtmäßig, zumal ein Anspruchszinsenbescheid an die Höhe der im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides gebunden ist…
…eine Abgabe festzusetzen, unterliegt nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. (2) […] Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. […] (4) Das Recht, den Ersatz zu Unrecht geleisteter oder die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beihilfen zu fordern, sowie das Recht auf…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., W, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBI. für Wien Nr. 9…
…mit der Schweiz eine Rechtsgrundlage bestehe. Selbst bei einer bestehenden Rechtsgrundlage wäre es mangels rechtlicher Gegebenheiten (Vorsatz usw.) denkunmöglich die zehnjährige Verjährungsfrist anzuwenden. Das Finanzamt hat in der teilweise stattgebenden Beschwerdevorentscheidung die Einkommensteuer (Steuer von Kapitalerträgen aus ausländischen Kapitalanlagen), ausgehend von den im Jahr 2003…
…der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung. Diese Ansicht sei aus mehreren Gründen abzulehnen: 1. Verjährungseinrede: Eine Bescheidänderung nach § 293b BAO sei (nur) bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig (unter Hinweis auf § 302 Abs. 1 BAO). Die relative Festsetzungsverjährung für die Umsatzsteuer 2003 sei nach…
…begründete diese wie folgt: Nach § 207 Abs. 2 BAO verjähre die Einkommensteuer nach fünf Jahren. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, betrage die Verjährungsfrist zehn Jahre (idF BGBl I 2010/05 für Veranlagungszeiträume ab 2003). Ob Abgaben iSd § 207 Abs. 2 2. Satz BAO hinterzogen seien…
…sich im Berufungsfall die 5-jährige Verjährungsfrist aufgrund von durchgeführten, nach außen erkennbaren Amtshandlungen auf sieben Jahre verlängert habe. Die Verjährung trete somit erst Ende 2011 ein. Die Wiederaufnahme und der damit verbundene neue Einkommensteuerbescheid seien daher innerhalb der Verjährungsfrist und damit rechtzeitig erlassen worden…
…durch die unterlassene Einreichung von Einkommensteuererklärungen zu einer Verkürzung der Einkommensteuer gekommen ist und somit hinterzogene Abgaben im abgabenrechtlichen Sinn vorliegen, sodass die verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahren zur Anwendung kommt. 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer (in Folge kurz: Bf) wurde am ***x.x…