…Bescheid zu erledigen und hat den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen. Der Vergütungsbetrag nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz wird zeitraumbezogen festgesetzt. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist der Vergütungszeitraum (und damit der Bescheidzeitraum) das Wirtschaftsjahr und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt keine Regelung…
…Dienstleistungsbetriebe auf der Grundlage des § 2 EAVG idF BGBl. 111/2010 bezogen auf Vergütungszeiträume ab dem 1.2.2011 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Gleichbehandlung nicht beigetreten werden kann. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Innsbruck, am 3. September 2012
…02), weshalb dem Berufungsbegehren auf Nichtanwendung des Ausschlusses der Dienstleistungsbetriebe auf der Grundlage des § 2 EAVG idF BGBl I 111/2010 bezogen auf Vergütungszeiträume ab dem 1.2.2011 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Gleichbehandlung nicht beigetreten werden kann. Gemäß § 2 Abs. 2…
…Ausschlusses der Dienstleistungsbetriebe auf der Grundlage des § 2 EAVG idF BGBl. 111/2010 bezogen auf Vergütungszeiträume ab dem 1.2.2011 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Gleichbehandlung nicht beigetreten werden kann. 2) Gemäß § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer…
…Ausschlusses der Dienstleistungsbetriebe auf der Grundlage des § 2 EAVG idF BGBl. 111/2010 bezogen auf Vergütungszeiträume ab dem 1.2.2011 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Gleichbehandlung nicht beigetreten werden kann. 3) Selbstbehalt: Gemäß § 2 Abs. 2 letzter Satz EAVG wird der nach…
…Ausschlusses der Dienstleistungsbetriebe auf der Grundlage des § 2 EAVG idF BGBl. 111/2010 bezogen auf Vergütungszeiträume ab dem 1.2.2011 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken in Bezug auf die Gleichbehandlung nicht beigetreten werden kann. 3) Selbstbehalt: Gemäß § 2 Abs. 2 letzter Satz EAVG wird der nach…
…Z 1 leg cit vor, dass der Antrag mit Bescheid zu erledigen ist und den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen hat. Der Vergütungszeitraum (und damit Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung ist somit das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt dabei keine…
…1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994, die an das Unternehmen erbracht werden, übersteigen (Nettoproduktionswert). Der Vergütungszeitraum (und damit Bescheidzeitraum) für die Energieabgabenvergütung ist somit das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und der maßgebliche Vergütungsbetrag ein Jahresbetrag. Das Energieabgabenvergütungsgesetz kennt dabei keine Regelung, die diesen Zeitraum für den Fall…
3.3.10a.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes Rz 70s66: Bei Auslandsentsendungen, die im Laufe eines Lohnzahlungszeitraumes (Kalendermonat) beginnen oder beendet werden, hat sowohl für die nicht begünstigten Inlandsbezüge als auch für die Bezüge nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG…
…letzten Tag des jeweiligen Vergütungszeitraums folgenden Tag zu laufen und endet nach fünf Jahren. Die Voraussetzungen für die Antragstellung sind grundsätzlich dann gegeben, wenn der Vergütungszeitraum abgeschlossen ist, da die für eine Antragstellung notwendigen Angaben (Umsätze des Betriebes, Vorleistungen, Betrag der im Vergütungszeitraum entrichteten Energieabgaben)…
…Februar 2009 beim Finanzamt Graz-Stadt eingelangten Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für den Vergütungszeitraum Jänner bis Dezember 2008 (Amtlicher Vordruck U 5) die Erstattung des in der Anlage zum Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer aufgegliederten Vorsteuerbetrages in Höhe von € 2.249,60 beantragt…
…bis Dezember 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) hat in Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrages - dem Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer (U 5) für den Vergütungszeitraum Jänner bis Dezember 2002 sind die Rechnungen nicht im Original…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) hat dem Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer (U 5) für den Vergütungszeitraum Jänner bis Dezember 2003 die Rechnungen mit folgender Begründung nicht im Original sondern in Kopie beigeschlossen: Die Belege würden mit Genehmigung der deutschen Finanzbehörde elektronisch…
…Die Bw. beantragte die Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Inland ansässige Unternehmer für einen "Unternehmenskauf zwischen Vollkaufleuten". Das Finanzamt wertete den bezüglich des Vergütungszeitraumes unvollständigen Antrag für den Zeitraum 1-12/2007, wies diesen jedoch ab und führte im Wesentlichen begründend aus, dass der…
…dieser an Unternehmer in die EU exportiert. Im Vergütungszeitraum nach Frankreich. Der österreichische Generalimporteur verlangt für den Bezug dieser KFZ die Anmeldedauer von mindestsens sechs Monaten in Österreich. Im vorliegenden Fall wurden die KFZ im Juni von der B. GmbH Co KG an die A…
…in Österreich zur weiteren Bearbeitung übernommen. Unter der vorhin erwähnten Antragsnummer wurde des Weiteren am 28.9.2018 in der Version 2018-09-28T11:08:15 ein berichtigter Antrag für den Vergütungszeitraum gestellt. Allerdings wurde in diesem Antrag die Antragstellerin Gr.GmbH The E.C…
…da der Antrag als Berichtigung zum Antrag DE0000000009989638 in der Version 2015-09-25T07:55:06 für den Vergütungszeitraum 01-12/2014 gestellt wurde. Vom Antragsteller wurde die gleiche Referenznummer (Berichtigung eines Antrages) unter Änderung des Vergütungszeitraumes verwendet.“ Diese Antwort des BZSt wurde dem Bf…
…vor, dass der Antragsteller seine Unternehmereigenschaft (Eintragung als Unternehmer) durch eine behördliche Bescheinigung seines Ansässigkeitsstaates, nachweisen muss. Eine solche Bescheinigung muss zum einen den Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen die Aussage enthalten, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist. Demnach sind Bestätigungen, die…
…2011) um einen anderen Antrag handelt als jener, über den schon entschieden wurde (betraf 1/2011). Der am 12.12.2016 eingebrachte Antrag betrifft den Vergütungszeitraum Februar bis Dezember 2011, für welchen bisher kein Antrag eingebracht worden war, sodass darüber noch nicht entschieden worden sein…
…Jahren ab Vorliegen der Voraussetzungen für die Vergütung zu stellen. Der Antrag gilt als Steuererklärung. Der Antrag ist mit Bescheid zu erledigen und hat den Vergütungsbetrag in einer Summe auszuweisen." Vergütungszeitraum ist somit das Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr. Der Vergütungsbetrag ist ein Jahresbetrag. Nach Ansicht des…