4.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches Rz 240: Energieabgaben können nur insoweit vergütet werden, als die Energieträger nicht weitergeliefert werden, oder der Produktionsbetrieb (bis 31. Dezember 2010Jänner 2011: Betrieb) aus diesen Energieträgern Wärme, Dampf oder Warmwasser erzeugt und liefert. Zur Verhinderung einer mehrfachen Inanspruchnahme…
4.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser Rz 252: Ein Vergütungsanspruch besteht auch für unmittelbar für einen Produktionsprozess (bis 31. Dezember 2010Jänner 2011: für zu betrieblichen Zwecken) bezogene Wärme, Dampf oder Warmwasser, wenn sie aus vergütungsfähigen Energieträgern erzeugt wurden (siehe auch Rz 238…
…legtDer Betreiber einer Kfz-Werkstätte kauft ein Kraftfahrzeug nachGebrauchtfahrzeug von einem Zeitraum privater NutzungNichtunternehmer in den Betrieb einder EU und lässt es als Serviceersatzfahrzeug zur kurzfristigen Vermietung zu. Für die Geltendmachung des VergütungsanspruchsDie Normverbrauchsabgabe ist ein Nachweis einerseits überaufgrund der Zulassung (§ 1 Z 3 lit…
…Zuge einer beim Bw über den Zeitraum 02/2004 bis 04/2005 durchgeführten Außenprüfung wurde hiezu im Bericht vom 4. Juli 2005 folgende Feststellung getroffen: Ein Vergütungsanspruch für die Normverbrauchsabgabe besteht nur dann, wenn der unmittelbar vorangegangene Erwerb des Kraftfahrzeuges ein steuerpflichtiger Vorgang gewesen sei…
…Fassung BBG besteht ein Anspruch auf Vergütung nur mehr für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt. Diese (innerstaatliche) Einschränkung des Vergütungsanspruches läuft nach Ansicht der BF dem Unionsrecht und dem Verfassungsrecht zuwider. Vorweg sind daher diese Fragen zu beantworten. Sofern diese…
… 2 Abs. 1 EnAV in der letztangesprochenen Fassung: "Ein Anspruch auf Energieabgeben besteht für alle Betriebe ...."). Die erwähnte Erweiterung des Vergütungsanspruches durch den Gesetzgeber erfolgte deshalb, weil der EuGH (auf Grund vom Verfassungsgerichtshof in den Beschwerdesachen B 2251797 und B 259497 gestellten Vorabentscheidungsersuchen) in seinem…
…Ermessensspielraum. Es liegt hier eine gesetzlich normierte Fallfrist vor. Selbst die Überschreitung der Frist um nur einen Tag führt zwingend zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs. Die Verwirkung des Vergütungsanspruchs ist eine objektive Folge der verspäteten Antragstellung und sind die Gründe, die dazu geführt haben unmaßgeblich. Dies…
…ABl. 2011, C-288/21, komme es nicht schon mit 01.01.2011 zu einem Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben vom Vergütungsanspruch, sondern erst mit 01.02.2011. Darüber hinaus werde die Ansicht vertreten, dass eine verfassungswidrige und in der Literatur bereits bemängelte Ungleichbehandlung von Dienstleistungs- und…
…AGVO nicht vor." Die Einschränkung des Vergütungsanspruches auf Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, ist sohin für den Monat Jänner 2011 nicht zulässig. Der angefochtene Bescheid erweist sich daher insoweit als rechtswidrig, als mit ihm der Vergütungsanspruch - entgegen der nunmehrigen (oa.…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Christiane Pirker, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf, betreffend Bescheid über die Abweisung von Rückzahlungsanträgen eingebracht am 3. Mai 2005 und 11. Mai 2005, entschieden…
23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 Abbauvertrag Rz 6820: Wenn bei einem Abbauvertrag (ein Vertrag, bei dem das Entgelt nach der Menge der geförderten Mineralien vereinbart ist) die Laufzeit durch übermäßigen Abbau…
…Da Letzteres der Fall sei (siehe Bestätigung der Fachwerkstätte), bestehe ein Vergütungsanspruch. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 1 Z 1 NoVAG unterliegt die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen der Normverbrauchsabgabe. Ist die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 eingetreten…
…auch nicht auf die Gutschrift am Abgabenkonto abzustellen, sondern auf die jeweils ursächliche Sachverhaltsverwirklichung, die den Rückforderungs- oder Vergütungsanspruch kraft Gesetzes erstmalig auslöse (OGH 30.9.2009, 3 Ob 183/09x). Der Berufungswerber erhob gegen diesen Bescheid Berufung. Das Guthaben aus der Energieabgabenvergütung sei eine…
…Erträge, die aus den von der Muttergesellschaft getätigten Investitionen herrühren oder in unmittelbarem Zusammenhang damit erzielt würden, "mit den Aufwendungen vorab verrechnet werden und demzufolge den Vergütungsanspruch mindern (Anmerkung: Hervorhebung durch den Unabhängigen Finanzsenat)". (6) Für das Jahr 2004 beantragte die Bw. eine IZP gemäß …
…eine "Gegenleistungsabhängigkeit" bestehe, als der Anspruch dazu diene beim Veräußerer entstandene Vorteile abzugelten. Der Vergütungsanspruch des Dienstnehmers für die Zeit nach dem Betriebsübergang sei nicht schon sukzessive mit der Arbeitsleistung für den Veräußerer entstanden, sondern würde erst nach dem Betriebsübergang entstehen. Die Ansprüche seien ihrer…
4.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts Rz 234: Bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes besteht ein Vergütungsanspruch ebenfalls nur für "Betriebe" im Sinne der Energiesteuerrichtlinie, im Wesentlichen somit für ihre Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988 (siehe KStR 20012013 Rz…
5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…
…Elektrofahrzeuges), so kommt eine Vergütung nicht in Betracht. Es ist in solchen Fällen vielmehr eine Berichtigung (siehe § 8 NoVAG 1991) vorzunehmen. Rz 1213: Der Vergütungsanspruch steht dem Erwerber des Kraftfahrzeuges zu, der die Normverbrauchsabgabe zu tragen hat, wenn auf das konkrete Kraftfahrzeug ein in § 12…
B.12.10. Anwendungsfälle B.12.10.1. Lieferung/Verbringung durch den Zulassungsbesitzer Rz 1271: Der Vergütungsanspruch nach § 12a Abs. 1 TS 1 NoVAG 1991 wird dann ausgelöst, wenn ein Kraftfahrzeug durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert wird. Vergütungsberechtigt ist regelmäßig…
B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung B.12.9.1. Entstehung des Vergütungsanspruchs (Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung) Rz 1252: Gemäß § 15 Abs. 16 NoVAG 1991 ist § 12a NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 118/2015 auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2015 anzuwenden. Voraussetzung für die…