…Nr. 13/1998) wurde in Durchführung des Art. 245 Zollkdex ein derartiges, den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechendes Rechtsbehelfsverfahren geschaffen. Das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe wurde in weiterer Folge durch das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl. I Nr. 97/2002, in das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat eingegliedert…
…Verletzung der Entscheidungspflicht nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Berufungsbehörde zurückzuführen ist.( 85c Abs.6 ZollR-DG) Für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen…
…Stufe eingelegt werden bei einer unabhängigen Instanz, wobei nach Art.245 Zollkodex die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen werden. Dazu bestimmt der § 85c Abs.8 ZollR-DG, dass für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie die Entscheidungen die diesbezüglichen…
…der Aussetzung der Einhebung jene Nachteile ausgleichen, die sich für Steuerpflichtige im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof daraus ergeben, dass ihnen - aus welchem Grund immer - keine aufschiebende Wirkung gewährt wird. Abschließend sei noch zur Klarstellung erwähnt, dass die Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 22. Jänner 2007…
…als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art.243 Abs.2 lit.b) Zollkodex) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG) zulässig. Nach Abs.8 leg.cit. gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO…
…Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass mein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens sehr wohl bereits nach meinem ersten Antrag, als auch wie meine jetzigen Begründungen zeigen in mehrfacher Hinsicht gerechtfertigt und notwendig ist." Das Finanzamt legte die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat am 7. März 2011 zur…
…versagt bleibt ? 2. Die Entscheidung über die Berufung betreffend die Investitionsprämie für 2003 wird bis zum Ergehen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt. Begründung I. Sachverhalt Die Berufungswerberin in dem beim Unabhängigen Finanzsenat zur Zahl RV/0953-W/06 anhängigen Verfahren, die JGesmbH, betreibt mit…
…Aus welchen Gründen dem Bw. die Begründung der Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Gleichmäßigkeit der Besteuerung als nicht nachvollziehbar erscheint, ist für den unabhängigen Finanzsenat deswegen nicht verständlich, da der Bw. die Voraussetzungen für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages nicht erfüllt, und es gerade die Gleichmäßigkeit…
…85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit in diesem Bundesgesetz enthaltene Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Aus Abs. 1 des § 212a BAO ergeben sich kardinale Anspruchsvoraussetzungen insofern, als…
…Hd. Mag.T in F., und wurden Mag.T zugestellt. Die gegen diese Bescheide erhobene Berufung wies der Unabhängige Finanzsenat mit Entscheidung vom 18. November 2005, RV/0125-F/05, hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens und der Umsatzsteuer für das Jahr 1994 als unbegründet ab…
… 85c Abs. 6 ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 97/2002). Für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß (§ 85c Abs. 8 ZollR-DG…
…in Betracht kommt. Eine meritorische Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates über den auf eine Erstattung der Abgaben gemäß Artikel 239 ZK abzielenden Antrag wäre somit nicht mehr die im Rechtsbehelfsverfahren gebotene Fortführung des erstinstanzlichen Verfahrens sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO…
…nicht nur zugunsten des Abgabenberechtigten, sondern auch der Abgabepflichtigen möglich ist und die verschiedene Regelung der Wiederaufnahmsgründe somit auch den Abgabepflichtigen zugute kommen kann." Aus welchen Gründen dem Bw. die Begründung der Wiederaufnahme des Verfahrens nicht nachvollziehbar erscheint, ist für den unabhängigen Finanzsenat deswegen nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der T.GmbH (nunmehr B.GmbH) vom 17. Juni 1999 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 18. Mai 1999, Zl. 100/53383/13/97, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin…
…für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gem. § 289 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz außer in den Fällen des § 289 Abs…
…das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen, und für die Aussetzung der Vollziehung die diesbezüglichen Regelungen der BAO, soweit die im ZollR-DG enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. Gemäß § 279 Abs. 1 BAO hat das Verwaltungsgericht außer in den hier nicht interessierenden Fällen des…
…Gegenstand des Beschwerdeverfahrens in Zollangelegenheiten die zwingend zu erlassende Berufungsvorentscheidung (arg. "haben" in § 85b Abs. 2 ZollR-DG) und nicht der dieser zugrunde liegende Bescheid ist. Nach § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, für das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie…
…Gegenstand des Beschwerdeverfahrens in Zollangelegenheiten die zwingend zu erlassende Berufungsvorentscheidung (arg. "haben" in § 85b Abs. 2 ZollR-DG) und nicht der dieser zugrunde liegende Bescheid ist. Nach § 85c Abs. 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, für das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie…
…eingelegt wurde; wurde die Berufung beim Bundesminister für Finanzen eingelegt, steht das Beschwerderecht diesem zu. (8) Für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß. §…
…kann, wenn auf Qualität, anstatt auf Quantität gesetzt wird. Dem Ansinnen des Unabhängigen Finanzsenates, die Sache zu erörtern, hat der Bf in seiner Stellungnahme vom 31. Jänner 2012 entgegen gehalten, er wolle keinen Erörterungstermin wahrnehmen, weil das Verfahren der I. Instanz derart mangelhaft geblieben sei…