…Gem. § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung…
…Gemäß § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung…
…was mir nicht zugemutet werden kann,- Da der Geldbetrag und die Wertgegenstände nicht für die Ermittlungen von Bedeutung sind,- Da sich der Verdachtsgrad nicht geändert hat,- Da ich damals keine Steuerschulden hatte und bis dato keine Steuerschulden habe,- Da eine Verurteilung ungewiss ist,- Da die…
…gesuchten Gegenstände zu finden (vgl Bertel/Venier/Tipold, Strafprozessrecht13, Rz 26). Die bewirkte Rechtsgutbeeinträchtigung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht des Finanzvergehens, zum Verdachtsgrad und zum angestrebten Erfolg stehen (§ 57 Abs 5 Satz 2 FinStrG). Köck in Köck/Kalcher/Judmaier/Schmitt, Finanzstrafgesetz, Band 2…
…1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis…
…Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz die ihr zukommenden Mitteilungen und Verständigungen daraufhin zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie z.B. aus eigener Wahrnehmung vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt…
…verzichten. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig…
…Gem. § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung…
…nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Verständigungen bzw. Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Gemäß Abs. 3 leg. cit. ist von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen…
…Gem. § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung…
…gem. § 98 FinStrG davon aus, dass die Erstaussage des Bf der Wahrheit am nächsten komme und seien sohin gem. § 82 Abs.1 FinStrG genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vorhanden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte (von Dr. Werner Ungeringer, Dr. Anton Ullmann…
…gem. § 98 FinStrG bei dieser Aussage von einer Schutzbehauptung ausgegangen und habe das Vorliegen genügender Verdachtsgründe für eine Einleitung eines Finanzstrafverfahrens festgestellt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der (damals vom inzwischen verstorbenen Rechtsanwalt Dr.Gernot Kusatz, Verteidiger in Strafsachen in Wels, vertretenen…
…die lediglich die Finanzstrafbehörde erster Instanz betrifft, es ist keine Übernahme dieser Bestimmung auch für ein Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat normiert. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die, die Annahme rechtfertigen…
…Gem. § 82 Abs.1 finStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung…
…des LP , des AR und des GR der Wahrheit am nächsten kämen, sodass genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen den Bf gegeben gewesen seien. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 20. Oktober 2005, in welcher im Wesentlichen Folgendes…
…Selbstverständlich sei dem Bf dabei bewusst gewesen, dass der Ankauf so genannter "Schmuggelzigaretten" verboten sei. Mit diesen im bisher durchgeführten Zollstrafermittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen lägen für das Zollamt Linz genügend Verdachtsgründe für eine Einleitung des Finanzstrafverfahrens iSd §§ 82 f FinStrG vor. Gegen diesen (am 11.4…
…Gemäß § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung…
…Gemäß § 82 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung…
"16 Sind (lediglich) ergänzende Ermittlungen vorzunehmen, liegt die (ergänzende) Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts durch das VwG im Interesse der Raschheit iS des § 28 Abs. 2 Z 2 erster Fall VwGVG 2014, zumal diesbezüglich nicht lediglich auf die voraussichtliche Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens alleine, sondern auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen die BF, Adr.1, vertreten durch die ECA Schmidt und Hertwich Steuerberatungsgesellschaft m. b. H, Bahnhofstraße 2, 5280 Braunau am Inn, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33…