…UStG 1994 sind befreit: Z 1: Die Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vermietungen und Vercharterungen von Seeschiffen (befreit ist auch Leasing). Z 2: Die Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen für Seeschiffe, auch wenn diese nicht fest verbunden sind (etwa optische und nautische Geräte, Tauwerk…
…auf allgemein gehaltene Informations- und Werbemaßnahmen beschränkt, sondern aktiv bei individuellen Verkaufsaktivitäten mitwirkt (Kundenakquisition, Kundenbetreuung, Geschäftsvermittlung, Reklamationsentgegennahme, kurzfristige Vercharterungen von Fluggerät, Ersatzteilverkauf), dann wird Österreich als Ansässigkeitsstaat des Unternehmens dieser Beurteilung nicht entgegentreten können. Der bloße Umstand, dass der Leiter des Repräsentanzbüros über keine Verkaufsabschlussvollmacht…
…Flugzeug und erzielt, abgesehen von (in Summe geringen) Gewinnen in einzelnen Jahren, laufend Verluste. Das Flugzeug wird für Vercharterungen und den Werksverkehr für die ***7*** eingesetzt. Vorstandsvorsitzender der ***7*** ist ***5***. Als Pilot (und fallweise als Copilot) fungiert weitaus überwiegend der Geschäftsführer ***5***. Die Chartermöglichkeit…
…6 Abs. 1 Z 2) sind: 1. die Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen; 2. die Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen…
…In den Zeiten der Vercharterung sei weder vom Hafenamt noch bei Kontrollen durch die Marinepolizei die Crewliste beanstandet worden (siehe Seite 6). Mit Vorlagebericht vom 22.09.2017 legte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht die Beschwerden gegen die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer 2003…
…6 Abs. 1 Z 2): 1. die Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen; 2. die Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und…
…UStG 1994 sind die Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen, Umsätze für die Luftfahrt (§ 6 Abs. 1 Z 2)…
…auf die zweifellos die Mineralölsteuerbefreiung für "sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen" zur Anwendung gelangen müsse. Die Rechtsfrage, ob auch die Vercharterung der Rundflugmaschine als Schulungsflugzeug unter das Tatbestandsmerkmal der "sonstigen gewerbsmäßigen Dienstleistung, die mittels eines Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht wird" subsumierbar ist, lasse sich aus dem Normtext beantworten…
…6 Abs. 1 Z 2) sind: 1. die Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Luftfahrzeugen, die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen; 2. die Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen…
Vermietet in steuerlich anzuerkennender Weise eine österreichische GmbH&CO KG, an deren Kapital je zu 50% eine österreichische und eine britische Kapitalgesellschaft beteiligt sind, ein ihr gehörendes unbemanntes Boot (bare-boat-charter) an eine brasilianische Kapitalgesellschaft, fallen die hierfür gezahlten Entgelte insoweit unter die Zuteilungsregel…
…405, vertretenen Rechtsansicht an, derzufolge Gewinne aus der Vercharterung eines vollständig ausgerüsteten und bemannten Schiffes wie Gewinne aus der Beförderung von Personen und Gütern zu behandeln sind. Unter solchen Gegebenheiten könnte daher der von der deutschen Betriebsprüfung vertretenen Auffassung, dass die Gewinne der österreichischen Betriebstätte…
Anlage 4 Bescheid gemäß § 57 AVG [Grafik] [Grafik] [Grafik]
2.2. Kraftfahrlinienverkehre mit mindestens einem Endpunkt in einem Drittstaat (EU/EWR-Nichtmitgliedstaat) 2.2.1. Konzessionspflicht (1) Gemäß § 1 Abs. 3 Kraftfahrliniengesetz bedarf der innerstaatliche und grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr einer Konzession, der grenzüberschreitende Kraftfahrlinienverkehr, dessen Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet der EU oder des EWR oder…
Anlage 3 Konzessionsurkunde [Grafik] [Grafik]
2.2. Bilaterale Vereinbarungen 2.2.1. Genehmigungspflicht (1) Jeder Gelegenheitsverkehr, der von Busunternehmern durchgeführt wird, die in den unter Abschnitt 0.2. Abs. 4 genannten Ländern niedergelassen sind (ausgenommen Mitgliedstaaten des Interbus-Abkommens), unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht, sofern die Fahrzeuge nicht den in einzelnen…
Gewinne, die eine inländische Kapitalgesellschaft über ihr inländisches Büro aus der Vercharterung von Offshorebooten im Mittelmeerraum erzielt, unterliegen der inländischen Körperschaftsbesteuerung. Bloße gemietete Liegeplätze der Boote in Italien und Malta stellen keine "Betriebstätten" der inländischen Kapitalgesellschaft im Sinn der mit Italien und Malta abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen…