…Da der Beschwerdeführer im Beschwerdejahr in Österreich kein Einkommen bezogen bzw. keine Einkünfte im Sinne des EStG 1988 erzielt hat, war eine Veranlagung nicht durchzuführen, weshalb die belangte Behörde in Erledigung der vom Beschwerdeführer eingereichten Einkommensteuererklärung zu Recht einen Feststellungsbescheid gemäß § 92 Abs. 1 lit…
…VNNN, vertreten durch V GmbH, Adresse, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2013 beschlossen: Die Säumnisbeschwerde vom 7. Juni 2016 wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden." § 102 EStG 1988 idgF lautet: (1) Zur Einkommensteuer sind zu veranlagen: 1. Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen, von denen kein Steuerabzug vom Arbeitslohn, vom Kapitalertrag oder nach…
…Finanzamtes Innsbruck vom 18. November 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezieht seit einem Arbeitsunfall im Jahr 1966 in der Forstwirtschaft eine Unfallrente von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Daneben erklärte er…
…Lohnkonto - eine zentrale Komponente zur Feststellung, Plausibilisierung und Nachvollziehbarkeit der Besteuerungsgrundlagen nach dem Einkommensteuergesetz (vgl. Kirchmayr/Schaunig in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG22 § 84 Tzen 1 und 20). Im konkreten Fall hat das Finanzamt die Veranlagung der Bf. zur Einkommensteuer 2022 unter Ansatz der von…
…feste Einrichtung anzusehen sei. Daher sei Steuerpflicht in Österreich gegeben. In den darauf eingebrachten Vorlageanträgen wird von der steuerlichen Vertretung des Bw. vorgebracht, dass die Veranlagung des Bw. zur Einkommensteuer gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 als unbeschränkt steuerpflichtig beantragt werde. Der Wohnsitz des Bw…
28.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988) 28.3.1 Allgemeines Rz 7516: Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht…
…hin, dass im durch den Arbeitgeber übermittelten Lohnzetteln keine sonstigen Bezüge ausgewiesen worden seien, vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten worden sei und trotz Anträgen im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer und anschließenden Berufungsverfahren durch das Wohnsitzfinanzamt keine Richtigstellung erfolgt sei, weshalb die zitierten Bestimmungen des …
…Veranlagung. Wurden im Antragsjahr keine nichtselbständigen Einkünfte Einkommen bezogen und hat auch keine Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfolgen, ermöglichtkann gemäß § 40 EStG 1988 über Antrag einezwecks Erstattung des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages außerhalb eines Veranlagungsverfahrens (Formular E 5 bzw. bei gleichzeitiger Kapitalertragsteuererstattung Formular E 3)eine Einkommensteuerveranlagung…
30.2.3. Veranlagung Rz 8032: § 102 Abs. 1 EStG 1988 unterscheidet zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht bezweckt eine Zusammenrechnung von Einkünften iSd § 98 EStG 1988. Ist bereits ein Steuerabzug erfolgt, sind die einbehaltenen Beträge anzurechnen (§ 102 Abs. 1…
13 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988) Rz 908d: Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht erfolgt gemäß § 41 Abs. 1…
…anzuschließen ist, gleichfalls ein zeitlicher Aspekt beizumessen ist, erscheint auch nicht unsachlich: Dem Finanzamt ist es dadurch möglich, in einem Arbeitsgang einerseits die Veranlagung zur Jahressteuer (bzw. die Gewinnfeststellung) vorzunehmen und andererseits zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die beantragte Prämie gegeben sind. Zudem ist…
…der Beschwerdeführer neben seinen lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezogen hat, die diesen Grenzbetrag von 730 Euro überschritten haben, war er zur Einkommensteuer zu veranlagen (Pflichtveranlagung). Zur Durchführung dieser Veranlagung bestimmt § 41 Abs. 4 EStG (Hervorhebungen durch das Bundesfinanzgericht): Bei der Ermittlung…
…ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer bereits erfolgt ist oder nicht (VwGH 1.7.2003, 2002/13/0214). Vor diesem Hintergrund steht schon allein die dem angefochtenen Bescheid zugrunde gelegte Feststellung, dass für die Jahre 2014 bis 2016 eine Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer bereits rechtskräftig…
…welchem die Abgabenbehörde die rechtlich richtige Bemessungsgrundlage festzustellen und nach Maßgabe des Gesetzes die Steuer festzusetzen habe, ohne dass eine Bindung an die vorangegangene steuerliche Beurteilung durch den Arbeitgeber bestehe. Sofern eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht ausgeschlossen sei, bleibe für ein Rückerstattungsverfahren nach § 240 Abs…
…wird, - 300 Euro jährlich pro Steuerpflichtigem, wenn einem anderen nicht im selben Haushalt lebenden Steuerpflichtigen für dasselbe Kind ein Kinderfreibetrag nach Abs. 2 zusteht. […] (4) Der Kinderfreibetrag wird im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt. In der Steuererklärung ist die Versicherungsnummer (§ 31 ASVG) oder…
…Rz 31 zu § 41). Da der Beschwerdeführer im Jahr 2018 weder in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war noch die Voraussetzungen für eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig vorgelegen haben, war die Abweisung des Antrages auf Veranlagung zur Einkommensteuer 2018 gesetzeskonform. Die Beschwerde war daher abzuweisen.  …
…vom 9. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 4. November 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilwiese Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Veranlagung zur Einkommensteuer 2008 erfolgt vorläufig gemäß § 200 Abs. 1 BAO. Die Bemessungsgrundlagen…
…wenn die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 für die Durchführung einer Veranlagung zur Einkommensteuer im Vorfeld nicht erfüllt sind. Selbst wenn man nämlich den sich im Feststellungsverfahren ergebenden Verlust im jeweiligen Jahr von Amts wegen in Ansatz gebracht hätte, hätten die "anderen Einkünfte" neben den…
…1988 (Pensionsabfindungen) und § 67 Abs. 8 lit. f EStG 1988 (Sozialplanzahlungen). Die mit festen Steuersätzen zu versteuernden Bezüge bleiben bei der Veranlagung außer Betracht. Gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 oder sonst mit dem Tarif behandelte Bezüge sind bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen.