Findok · Richtlinien
EStR 2000 Rz 7512–7513
28.2 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung (§ 40 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 11.12.2009
Inhaltsverzeichnis der EStR 2000
Wortlaut laut Findok
28.2 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung (§ 40 EStG 1988)
28.2.1 Allgemeines
Rz 7512:
Die Einkommensermittlung und eine sich daraus ergebende Gutschrift der Negativsteuer (siehe LStR 2002 Rz 811) erfolgt (grundsätzlich) im Wege der Veranlagung. Wurden im Antragsjahr keine nichtselbständigen Einkünfte Einkommen bezogen und hat auch keine Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfolgen, ermöglichtkann gemäß § 40 EStG 1988 über Antrag einezwecks Erstattung des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages außerhalb eines Veranlagungsverfahrens (Formular E 5 bzw. bei gleichzeitiger Kapitalertragsteuererstattung Formular E 3)eine Einkommensteuerveranlagung nach § 39 EStG 1988 erfolgen. Erstattet wird ab dem Jahr 2004Die Erstattung erfolgt bis zum vollen Ausmaß des jeweils zustehenden Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages (inkl. des Kinderzuschlages). 2002 und 2003 war der Erstattungsbetrag mit 364 € begrenzt, 1999 bis 2001 mit 5.000 S (BGBl. I Nr. 79/1998; bis 31. Dezember 1998 war die Erstattung mit einem Teilbetrag von 2.000 S begrenzt).
Beispiel:
Eine alleinerziehende Mutter eines Kindes bezieht 2005 ein Einkommen (zB Werkvertrag) von 5.000 €. Die Negativsteuer 2005 wird ermittelt:
Die Einkommensteuer beträgt nach dem Tarif für 2005 NullEine alleinerziehende Mutter eines Kindes bezieht kein Einkommen. Der Alleinerzieherin wird, daauch wenn die Veranlagungsgrenze unterschritten wird, auf Grund ihres Antrages im Wege der ErstattungVeranlagung gemäß § 4039 EStG 1988 eine Negativsteuer von 494 € gutgeschrieben.
28.2.2 Arbeitnehmerabsetzbetrag
Rz 7513:
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag bis zu 54 € ist nicht im vereinfachten Verfahren gemäß § 40 EStG 1988 zu erstatten, sondern nur im Wege der Veranlagung, siehe LStR 2002 Rz 811 und 812.
28.2.3 Voraussetzungen der Erstattung
Rz 7514:
Unterbleiben einer Veranlagung,
Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag bei mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) oder den Alleinerzieherabsetzbetrag,
Es werden keine ausländischen Einkünfte bezogen.
28.2.4 Antrag und Frist
Rz 7515:
Die Erstattung im Wege der Veranlagung gemäß § 40 EStG 1988 erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, für das die Erstattung beantragt wird, zu stellen (BGBl. Nr. 818/1993 ab 1994).
Randzahlen 7514 und 7515: entfallen
Normen und Schlagworte
- § 40 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 106 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.265.879
- GZ der Erstfassung
- 06 0104/9-IV/6/00
- Stammnummer
- 19973
- Enthalten in Fassung
- 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
- Gültig
- 11.12.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF