…geht der Verrechnungsverlust einschließlich des durch die Verrechnungsgrenze rückgestauten Betrages über. Sollten nach einer Veräußerung (Aufgabe) des gesamten Betriebes noch Verrechnungsverluste vorhanden sein, die weder mit laufenden Gewinnen noch mit einem Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn verrechnet werden konnten, werden diese Verluste sodann in vollem Umfang - also…
…Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe (A) Der Berufungswerber (idF Bw.) erklärte für das berufungsgegenständliche Jahr 2003 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von € 729.104,24 und beanspruchte für diesen Betrag den Hälftesteuersatz für Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinne. (B) Nachdem das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid vom 26…
…wurde auch in späteren Schriftsätzen nicht mehr wiederholt. 4. In Betracht kämen nur Veräußerungs- bzw Aufgabegewinne (3) oder Sanierungsgewinne (4). a. Veräußerungs- bzw Aufgabegewinn: Der Bw. spricht im gegebenen Zusammenhang einmal von Aufgabegewinn (Berufung vom 15. Dezember 2010) und einmal von Veräußerungsgewinn (Ergänzung vom 18…
…darin ist ein Veräußerungs- bzw. Aufgabeverlust in Höhe von 313.792,12 Euro enthalten. Der Freibetrag gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988 bei *Vater* entfällt. Die Einkünfte von *Sohn* betragen 257.022,87 Euro; darin ist ein Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn in Höhe von 116.992…
…den er nicht mehr auffüllen muss, als Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn zu erfassen. Aufgrund des als Generalvergleich ausgestalteten gerichtlichen Vergleichs vom 6.11.2014 trifft dies auf *Sohn* zu: Er muss den nach Berücksichtigung des Vergleichs noch verbleibenden Betrag seines negativen Kapitalkontos in Höhe von 116…
…führe nämlich in der Regel zu einer kumulierten Erfassung angestauter stiller Reserven. Gerade dieser Effekt der schlagartigen Realisation über Jahre oder Jahrzehnte angesammelter stiller Reserven soll also durch die oben angeführte Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnbegünstigung gemildert werden. Nicht jedoch geht es im Rahmen des § 24 bzw. …
…Jahr 2005 übertrug sie diese in Form eines Betriebes gewerblicher Art gehaltene Beteiligung an die X GmbH. Der Bw erklärte aus dieser Beteiligung bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 46.274,05 € darin enthaltene Sanierungs-, Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinne zur Ermittlung der Verlustvortragsgrenze gemäß § 2 Abs…
…der sonstigen Einkünfte in Höhe von 37.102.461 S ergibt. Diese sonstigen Einkünfte deklarierte der Bw in seiner Einkommensteuererklärung als "im Gesamtbetrag der Einkünfte enthaltene Sanierungs-, Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinne zur Ermittlung der Verlustvortragsgrenze gemäß § 2 Abs. 2 b" unter der Kennziffer 419. Mit Bescheid…
…wird, und nicht beim Handelsvertreter. Der Ausgleichsanspruch dient laut VwGH in erster Linie der Abgeltung künftig entgehender Provisionen (so genannter Folgeprovisionen) des Handelsvertreters. Der Erlös aus dem Ausgleichsanspruch ist nicht dem Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn des Handelsvertreters zuzurechnen (vgl. VwGH 4.6.2003, 97/13/0195…
…Vorbildbestimmung des § 175 Abs. 1 Z 2 dAO bzw. auf die in diesem Zusammenhang ergangene Judikatur des Bundesfinanzhofes, wonach im Falle der Besteuerung stichtagsbezogener Umstände wie z.B. eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinnes etwa das Uneinbringlichwerden der Kaufpreisforderung ein, als diesen Gewinn nachträglich beeinflussend, zu einer…
…sondern zu einer nachträglichen Einlage. Eine derartige erhöhe den Stand des Kapitalkontos des Kommanditisten und wirke sich sohin nur bei der Ermittlung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnes aus. Mit Eingabe vom 12.12.2007 beantragte der Bw. die Vorlage seiner Berufung an den UFS als Abgabenbehörde…
…2 EStG 1988 nicht ableitbar. Im Ermittlungsverfahren vor der Abgabenbehörde erster Instanz sind auch keine Anhaltspunkte für die Berechnung dieses Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnes hervorgekommen. Erst im Zuge des Berufungsverfahrens vor dem UFS hat das Finanzamt dargestellt, wie die Gewinn- bzw. Verlustanteile für das Jahr 1997…
…die wirtschaftlich vernünftige Reaktion auch darin bestehen, die Betätigung einzustellen. Wie lange die (vorübergehende) Fortsetzung einer an sich aussichtslosen Tätigkeit noch als wirtschaftlich vernünftige Reaktion beispielsweise im Hinblick auf die Erzielung eines bestmöglichen Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnes angesehen werden kann, ist nach den Umständen des Einzelfalls…
… 37 Abs. 5 EStG 1988 dar. Wird von der Regelbesteuerungsoption Gebrauch gemacht bzw. ist der besondere Steuersatz nicht anwendbar, sind allerdings auch Grundstücksgewinne und Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen Teil des Veräußerungs- oder Aufgabegewinnes iSd § 24 EStG 1988 und somit auch von den außerordentlichen…
…Aufgabe- oder Veräußerungsgewinnes bzw. nicht von außerordentlichen Einkünften auszugehen. Dies bedeutet aber wiederum, dass mangels Feststellung eines Aufgabe- oder Veräußerungsgewinnes die vom Bf aus diesem Titel beantragte steuerliche Begünstigung gemäß § 37 EStG 1988 nicht gewährt werden konnte. Die Qualifikation als Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn hätte gemäß…
…zur Gänze als Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn berücksichtigt. Gemäß § 2 Abs. 2b Z. 3 EStG 1988 sind die Verlustverrechnungsgrenze und die Verlustvortragsgrenze insoweit nicht anzuwenden, als in den positiven Einkünften oder im Gesamtbetrag der Einkünfte Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der…
…die Betätigung einzustellen. Wie lange die (vorübergehende) Fortsetzung einer an sich aussichtslosen Tätigkeit noch als wirtschaftlich vernünftige Reaktion beispielsweise im Hinblick auf die Erzielung eines bestmöglichen Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnes angesehen werden kann, ist nach den Umständen des Einzelfalles – jedenfalls nicht rückwirkend in einer Art ex…
…sowie G27). Wird kein Steuerfreibetrag nach § 24 Abs. 4 EStG 1988 geltend gemacht, stehen dem Mitunternehmer für erzielte Veräußerungs- bzw. Übergangsgewinne dagegen grundsätzlich die (in den meisten Fällen attraktiveren) Tarifbegünstigungen des § 37 EStG 1988 offen. Über sie ist jedoch nicht schon im Feststellungsverfahren, sondern erst…
…in Höhe von 395.080,56 € erklärt. Mit demselben Betrag wurden unter der Kennzahl 624 "im Gesamtbetrag der Einkünfte enthaltene Sanierungs-, Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinne zur Ermittlung der Verlustvortragsgrenze gemäß § 2 Abs 2 b" EStG 1988" deklariert. Als Sonderausgaben wurden aus den Vorjahren herrührende Verlustabzüge…
…dieser auch auf den entsprechenden Liquidationsvorab anzuwenden. Liegen dem Liquidationsvorab andere Wirtschaftsgüter zugrunde, kommt der Normalsteuersatz zur Anwendung. Die Erfüllung des unternehmensbezogenen Liquidationsvorab und eines den Gewinnvorab erfüllenden Ersatzausgleichs sind Teil des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnes und daher nach den §§ 24 und 37 EStG 1988 zu…