RIS AI
104 902 Treffer314 msnur geltende Fassungen
AH-41204. Besondere Bestimmungen Ursprungswaren der Türkei
geltende FassungRichtlinien22.04.2013

4. Besondere Bestimmungen Ursprungswaren der Türkei Auf Grund des BeschlussesBeschlusses Nr. 1/2006 des Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 26. September 2006, zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/199995 des Assoziationsrates EG Türkei wurde mit Wirkung-Türkei, (kundgemacht…

UP-51005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Protokoll I dieses WPA (siehe ab S. 1805) enthalten. 5.1.1. Arten des präferentiellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung…

UZKArtikel 60 Ursprungserwerb
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, gelten als Ursprungswaren dieses Landes oder Gebiets. (2) Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist, gelten als Ursprungswaren des Landes oder Gebiets, in dem sie der letzten wesentlichen…

UP-52005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Protokoll II dieses WPA (siehe ab S. 569) enthalten. 5.1.1. Arten des präferentiellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung…

UP-81012. Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse"
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

… 2.2. Territorialitätsprinzip (Art. 42 UZK-DA) (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung im begünstigten Land erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einem begünstigten Land in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne…

UP-50005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien26.05.2020

5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Protokoll 1 dieses WPA (siehe ab S. 1023) enthalten. 5.1.1. Arten des präferentiellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung…

UP-30001.2. Ursprungserzielung
geltende FassungRichtlinien12.02.2021

…Im gegenständlichen Beispiel ist sowohl in Spalte 3 und 4 der Ursprungsliste eine Regel angeführt. Ist eine der beiden Regeln erfüllt (Wahlmöglichkeit), gilt das hergestellte Erzeugnis als Ursprungsware der EU. 1.2.3. Allgemeine Toleranz In fast allen Ursprungsprotokollen ist eine Toleranz vorgesehen, welche erlaubt…

UP-20000. Definitionen
geltende FassungRichtlinien01.03.2024

0. Definitionen Dieser Abschnitt des Sachbereiches "Ursprung und Präferenzen" behandelt die Voraussetzungen für die Bestimmung des Ursprungs zur Anwendung von Maßnahmen des Zolltarifs oder von sonstigen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Waren (zB Marktordnung, Außenwirtschaftsrecht), die nicht in der Gewährung von…

UZK-DAUnterabschnitt 2 Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union Artikel 41 Allgemeine Grundsätze (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Die folgenden Erzeugnisse gelten als Erzeugnisse mit Ursprung in einem begünstigten Land: a)Erzeugnisse, die im Sinne…

UP-62005.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…

UP-45105.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…

UFSZ3K ZRV/0137-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)23.03.2007Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wilhelm Pistotnig und ADir. Josef Gutl über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Josef Hofer M.B.L.-HSG / Mag. Dr. Thomas Humer, Rechtsanwälte, 4600 Wels…

UFSZ3K ZRV/0137-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)23.03.2007Teil 2/3

…sind Ursprungswaren eines Landes lebende Tiere, die in diesem Land geboren oder ausgeschlüpft sind und die dort aufgezogen wurden. Kommt Art. 23 nicht zur Anwendung, dann ist nach Art. 24 vorzugehen. Danach ist eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, Ursprungsware…

UFSZ3K ZRV/0137-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)23.03.2007Teil 3/3

und aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 2759/75 wiederum ergibt sich, dass eine Erstattung nur dann gewährt wird, wenn ua. nachgewiesen wird, dass es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft handelt. Marktbeteiligte müssten aus der Sicht einer Zusammenschau der…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)23.03.2007Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wilhelm Pistotnig und ADir. Josef Gutl über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Josef Hofer M.B.L.-HSG / Mag. Dr. Thomas Humer, Rechtsanwälte, 4600 Wels…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)23.03.2007Teil 2/3

…sind Ursprungswaren eines Landes lebende Tiere, die in diesem Land geboren oder ausgeschlüpft sind und die dort aufgezogen wurden. Kommt Art. 23 nicht zur Anwendung, dann ist nach Art. 24 vorzugehen. Danach ist eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, Ursprungsware…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)23.03.2007Teil 3/3

und aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 2759/75 wiederum ergibt sich, dass eine Erstattung nur dann gewährt wird, wenn ua. nachgewiesen wird, dass es sich um Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft handelt. Marktbeteiligte müssten aus der Sicht einer Zusammenschau der…

UFSZ3K ZRV/0135-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)23.03.2007Teil 1/3

  Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Wilhelm Pistotnig und ADir. Josef Gutl über die Beschwerde der Bf., L., vertreten durch Dr. Josef Hofer M.B.L.-HSG / Mag. Dr. Thomas Humer, Rechtsanwälte…

UFSZ3K ZRV/0135-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)23.03.2007Teil 2/3

…sind Ursprungswaren eines Landes lebende Tiere, die in diesem Land geboren oder ausgeschlüpft sind und die dort aufgezogen wurden. Kommt Art. 23 nicht zur Anwendung, dann ist nach Art. 24 vorzugehen. Danach ist eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt waren, Ursprungsware…

UFSZ3K ZRV/0135-Z3K/02Rückforderung von Ausfuhrerstattungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)23.03.2007Teil 3/3

sonstigen Angaben der Ausfuhranmeldung. Aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 805/68 und aus Art. 13 Abs. 9 der VO (EWG) Nr. 2759/75 wiederum ergibt sich, dass eine Erstattung nur dann gewährt wird, wenn ua. nachgewiesen wird, dass es sich um…