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UP-4002Anhang 3 Wortlaut der Ursprungserklärung
geltende FassungRichtlinien16.01.2025

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UFSZ2L ZRV/0017-Z2L/04Ausstellung von Präferenzursprungsnachweisen in der Ausfuhr für Alttextilien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.07.2005

…G vom 25.11.99, H vom 6.12.99 und I vom 15.12.99 jeweils eine Ursprungserklärung im Sinne des dazumal anzuwendenden Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn, worin sie den präferenzbegünstigten EU-Ursprung für die ausgeführten "Alttextilien" bescheinigte…

UFSF FSRV/0015-F/09Zurückweisung einer durch eine nicht legitimierte Person (hier: der Arbeitgeber des Beschuldigten) erhobenen Berufung gegen ein Straferkenntnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.02.2011

…AG am 21. Februar 2008 eine Sendung Seidengewebe, Warennummer 5007 2041 90, mit Ursprungsland Schweiz ohne entsprechende Ursprungserklärung in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht hat, und hiedurch ein Finanzvergehen nach § 39 Abs.1 Z 5 iVm Abs.2 AußHG 2005 begangen hat, weshalb über…

BFG RV/7200020/2024Einfuhr religiöser Gegenstände aus Israel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.05.2025

…diese Waren daher nicht in Betracht. Die Präferenzbegünstigung für die Warenpositionen 5 bis 7 der Commercial Invoice sei nicht zu gewähren, da der Name des Unterzeichners der Ursprungserklärung fehle. Die eingeführten Waren seien neu in den Zolltarif eingereiht worden, die Position 1 in die Warennummer…

BFG RV/1200036/2020Zollrechtliche Abkommen und Prüfungsberechtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss04.07.2024

…vom 2.3.2020, GZ_angef. Bescheid, wurde hinsichtlich der MRN: U6, NO und Y9 Zoll nacherhoben. Begründet wurde die Vorschreibung vom Zollamt damit, dass Ursprungserklärungen auf den Eingangsrechnungen Nrn. 1030, 1046, 2000 und 2001 ungültig seien; mit Mail vom 15. Jänner 2020 räumte die…

UZKArtikel 61 Ursprungsnachweis
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 61 Ursprungsnachweis (1) Wenn in der Zollanmeldung aufgrund zollrechtlicher Vorschriften ein Ursprung angegeben wird, können die Zollbehörden vom Anmelder einen Ursprungsnachweis für die Waren verlangen. (2) Wenn aufgrund zollrechtlicher oder anderer Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen Ursprungsnachweise für Waren vorgelegt werden, können die Zollbehörden bei…

UP-30001.2. Ursprungserzielung
geltende FassungRichtlinien12.02.2021

1.2. Ursprungserzielung Autonomer Ursprung wird erzielt, wenn die für die Erzielung des Ursprungs vorgesehenen Herstellungsvorgänge (vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung) alleine ("autonom") durch die Wirtschaftsleistung eines Staates oder bestimmten Gebietes erfüllt werden. Ursprung durch Kumulierung liegt vor, wenn an der Herstellung einer…

UZK-IAAnhang 22-15 Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Anhang 22-15 Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft Die Lieferantenerklärung mit nachstehendem Wortlaut ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen jedoch nicht wiedergegeben zu werden. ERKLÄRUNG Der Unterzeichner erklärt, dass die in diesem Dokument aufgeführten .............................. 1) Waren Ursprungserzeugnisse ................................. 2) sind und den Ursprungsregeln für…

UP-6500Anhang 5 Wortlaut der Erklärung zum Ursprung (Interimsabkommen MERCOSUR ANHANG 3-C)
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

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UP-43008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im EWR-Abkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von…

UZK-IAArtikel 92 Allgemeine Vorschriften für die Erklärung zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien21.04.2018

Artikel 92 Allgemeine Vorschriften für die Erklärung zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Eine Erklärung zum Ursprung kann zum Zeitpunkt der Ausfuhr in die Union ausgefertigt werden, oder wenn die Ausfuhr in die Union sichergestellt ist. Gelten die betreffenden Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse…

UZK-IAAnhang 22-17 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Anhang 22-17 Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft Die Lieferantenerklärung mit nachstehendem Wortlaut ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen jedoch nicht wiedergegeben zu werden. ERKLÄRUNG Der Unterzeichner, Lieferant der in dem beigefügten Papier aufgeführten Waren, erklärt: 1.Die nachstehenden Vormaterialien ohne Präferenzursprungseigenschaft wurden…

UP-3000Anhang 9 Einzel-Lieferantenerklärung ohne Ursprung
geltende FassungRichtlinien24.05.2018

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UP-3000Anhang 7 Einzel-Lieferantenerklärung mit Ursprung
geltende FassungRichtlinien24.05.2018

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UP-40028.13. Lieferantenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2025

8.13. Lieferantenerklärung (1) Wird in einer Vertragspartei eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung für Ursprungserzeugnisse ausgestellt bzw. ausgefertigt, bei deren Herstellung Waren aus einer anderen anwendenden Vertragspartei im Rahmen der vollen Kumulierung verwendet worden sind, die dort be- oder verarbeitet wurden, ohne die…

UP-73008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung (gilt nur für Einfuhren in die EU aus Vietnam) 2.die Ursprungserklärung bzw. Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung oder einem sonstigen…

UP-56008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien27.01.2023

…Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: Die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Ursprungserklärung"), welche innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert der Sendung von einem Registrierten Ausführer ausgestellt…

UP-72008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Im FHA ist als Präferenznachweis nur die UrsprungserklärungErklärung zum Ursprung vorgesehen, die auf einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier (in dem die Erzeugnisse so genau bezeichnet sind, dass die Feststellung der Nämlichkeit möglich…

UP-64008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien06.10.2020

…sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 8. zu entnehmen. 8.6. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Eine Ursprungserklärung bleibt 12 Monate nach dem Datum ihrer Ausstellung durch den Ausführer oder für einen längeren, von der Einfuhrvertragspartei bestimmten Zeitraum gültig. Die Zollpräferenzbehandlung darf innerhalb dieser Geltungsdauer…

UP-64009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…zusammen und unterstützen einander über ihre Zollbehörden bei der Überprüfung der Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse, auf der eine Ursprungserklärung beruht. (2) Um die Überprüfungen oder die Unterstützung nach Absatz 1 zu erleichtern, teilen die Zollbehörden der Vertragsparteien einander über die Europäische Kommission die Anschriften der zuständigen…