…über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? - ) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? - ) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? - ) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? - ) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendungszeit beschäftigen? - ) Wer hat das Recht der…
20.4 Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Rz 1142: Als Feiertage gelten die im § 7 Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, aufgezählten Feiertage und Feiertage, die in den einzelnen Bundesländern durch Landesgesetz als Landesfeiertage festgesetzt sind (vgl. auch VwGH 22.10.1958, 1016/56). Gleichlautende Bestimmungen finden…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
…Dienstvertrag unverändert bleibe, die Pensionsansprüche auch weiterhin gegenüber KF Austria bestehen würden, das Urlaubsausmaß sich weiterin nach österreichischem Recht bestimme, der Bw nach Ablauf der Entsendezeit wieder in die österreichische Gesellschaft eingegliedert werde sowie insgesamt weiterhin österreichisches Arbeits- und Sozialversicherungsrecht anzuwenden sei. Das Finanzamt gehe…
19.9 Besteuerung von Ersatzleistungen (sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub und für nicht konsumierte Postensuchtage (§ 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988). Rz 1108: Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub sind aufzuteilen. Soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, sind sie…
21.5 Winterfeiertagsvergütung, Urlaubsentgelt und Urlaubsersatzleistung (§ 69 Abs. 4 EStG 1988) Rz 1176: Winterfeiertagsvergütungen gemäß § 13j Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 414/1972, die direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ausgezahlt werden, unterliegen ebenfalls einer (vorläufigen) pauschalierten Besteuerung von 20% (bis 31…
5.4.3 Zeitliches Überwiegen im Kalendermonat Rz 261: Ist dem Arbeitnehmer an mehr als der Hälfte seiner Arbeitstage im jeweiligen Kalendermonat die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar, so besteht Anspruch auf das "große Pendlerpauschale". Urlaub oder Krankenstand sind für die Frage des Überwiegens auszuklammern…
…Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? Gegenüber wem erwachsen dem Arbeitnehmer Abfertigungs- und Pensionsansprüche? Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? Wer behält den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendungszeit? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung…
…Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? Wem gegenüber erwachsen dem Arbeitnehmer Abfertigungs- und Pensionsansprüche? Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? Wer behält den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendungszeit? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung…
…genommen und sei auf entsprechende Hinweise nicht eingegangen. Auf Grund der organisatorischen Eingliederung in das ausländische Unternehmen (Weisungsunterworfenheit unter örtliche Vorgesetzte, Einordnung hinsichtlich Arbeitszeit vor Ort, Urlaubsausmaß, Gleichstellung hinsichtlich tatsächlicher und rechtlicher Arbeitsbedingungen mit örtlichen Mitarbeitern etc.), der Weiterverrechnung sämtlicher Arbeitgeberleistungen (mit fremdüblichen Zuschlag) bzw…
…einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber Abfertigungs- und Pensionsansprüche erwüchsen, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer die Bf. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen werde, wer das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw…
…und Verwalten der Fotodateien, Kunden- und Medienkontakte, Postbearbeitung. Entgelt/Fälligkeit: 360 Euro am 1. jeden Monats Urlaubsausmaß pro Kalenderjahr: 5 Wochen bzw. 15 Arbeitstage Arbeitszeit a) wöchentliche Normalarbeitszeit - 8 Stunden b) Verteilung der Normalarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage: Montag - 3 Stunden; Mittwoch - 2 Std., Freitag -…
…Dies insofern, als durch den Bund folgende Funktionen wahrgenommen würden: Entscheidung über die Höhe der Bezüge; Träger der Pensionsverpflichtungen; Entscheidung über das Urlaubsausmaß; Beamte blieben auch im Fall des Ablaufes der Dienstzuweisung Beamte des Bundes; Entscheidung über Kündigung oder Entlassung; Ansprechperson für Meinungsverschiedenheiten aus dem…
…vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, so werden auf Werktage fallende Tage der Erkrankung, an denen der/die MitarbeiterIn durch die Erkrankung arbeitsunfähig war, auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet. § 11 (Abfertigung) lautet: Auf das Dienstverhältnis kommen die Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes, BGBl. I Nr…
…des Konzerns entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber die Abfertigungs- und Pensionsansprüche der Bw. erwachsen würden, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer die Bw. nach Ablauf der Entsendungszeit beschäftige, wer das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung habe…
…über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? - ) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? - ) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? - ) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? - ) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen? - ) Wer hat das Recht der…
…die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? -) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? -) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? -) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? -) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen? -) Wer hat das Recht der Entscheidung…
…Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? Wem gegenüber erwachsen dem Arbeitnehmer Abfertigungs- und Pensionsansprüche? Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? Wer behält den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendungszeit? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung…
…Urlaub nach § 2 Urlaubsgesetz, sofern das Urlaubsausmaß nach den Rechtsvorschriften des Heimatstaates geringer ist; nach Beendigung der Entsendung behält dieser/diese Arbeitnehmer/in den der Dauer der Entsendung entsprechenden aliquoten Teil der Differenz zwischen dem nach österreichischem Recht höheren Urlaubsanspruch und dem Urlaubsanspruch, der ihm…
…Fälligkeit des monatlichen Entgelts und der Sonderzahlungen: Monatsende SZ im Juli und Nov 13. Urlaubsausmaß pro Arbeits-/Kalenderjahr: 5 Wochen 14. Name und Anschrift der Mitarbeitervorsorgekasse des Arbeitnehmers Bawag Allianz Frau ***FS*** (damalige ***F***) war seit Oktober 2004 bis Mitte April 2008 im Unternehmen des…