…des Betriebsvermögens in das Privatvermögen, der Empfang oder die Ausstellung von Rechnungen nach Einstellung des Betriebes, oder die nachträgliche Vereinnahmung von Entgelten. Rz 200: Eine Personengesellschaft verliert ihre Unternehmereigenschaft solange nicht, bis alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen unter den Gesellschaftern - auch das Rechtsverhältnis zum Finanzamt - beseitigt sind…
3.2 Unternehmereigenschaft von Vereinen 3.2.1 Unternehmer allgemein Rz 460: Nicht unternehmerisch tätig sind Vereine, wenn sie nur in Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben tätig werden, ohne Einzelleistungen an die Mitglieder (oder Dritte) zu erbringen (VwGH 3.11.1986, 86/15/0003). Rz 461…
…darauf an, ob in der Phase der Vorbereitung die erklärte Absicht bestand, in die aktive Phase einzutreten und damit steuerbare Umsätze zu erzielen. Die Unternehmereigenschaft kann auch durch Tätigkeiten begründet werden, die letztlich zu keiner Einnahmenerzielung führen (VwGH 30.9.1998, 96/13/0211, zu…
…führte das Bundesfinanzgericht im Wesentlichen aus, die generelle Annahme, dass ab einer Beteiligung von 50% von einer Selbständigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers und damit von seiner Unternehmereigenschaft auszugehen sei, sei nach dem Urteil des EuGH van der Steen nicht mehr als unionrechtskonform anzusehen. Für die Frage…
…Der Bw. erbringt daher eine Bauleistung. Die AG verkauft mehrere Häuser an Endkunden. Durch die Errichtung und den Verkauf von einigen Häusern wird die Unternehmereigenschaft der AG im Sinne des § 2 UStG begründet. Zu klären bleibt, ob auch die AG mit der Erbringung einer Bauleistung…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß …
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß …
…der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG…
…einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschen KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben…
…einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschen KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben…
…der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG…
…der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA - Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG…
…der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG…
…einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschen KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA-Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben…
…einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA- Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs 14 UStG 1994 vorgeschrieben…
…der Bw., einer zwischenzeitlich aufgelösten und im Firmenbuch gelöschten KEG, erfolgte im Jahre 2000 eine UVA- Prüfung für den Voranmeldungszeitraum Oktober 1999. Im Zuge dieser Prüfung wurde mangels Unternehmereigenschaft der Bw. einerseits geltend gemachte Vorsteuern nicht anerkannt und andererseits Umsatzsteuer gemäß § 11 Abs. 14 UStG…
…der Antragsteller kein Unternehmer wäre, der eine selbständige nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen aus der Durchführung von Glücksspielen ausübe, wurde ausgeführt, dass der Gesetzgeber in § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 auf die Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2 Abs. 1 GSpG einer der…
…gegeben. 3.1.2.3. Rechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung des umfangreichen Vorbringens der beschwerdeführenden Partei, insbesondere in Hinblick auf Unternehmereigenschaft und verfassungsrechtliche Aspekte bzw. einschlägige höchstgerichtliche Judikatur Die Bf1 hat umfangreiche Einwendungen gegen die Gebührenpflicht und zur Untermauerung ihrer Anträge vorgebracht, auf die in der…
…der Antragsteller kein Unternehmer wäre, der eine selbständige nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen aus der Durchführung von Glücksspielen ausübe, wurde ausgeführt, dass der Gesetzgeber in § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 auf die Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2 Abs. 1 GSpG einer der…
…abgewiesen, mit der Begründung, dass die Selbstberechnung richtig erfolgt wäre und sohin keine Voraussetzungen für die Anwendung des § 201 Abs.1 BAO bestünde. Hichsichtlich der Unternehmereigenschaft der beschwerdeführenden Partei argumentierte die belangte Behörde dahingehend, dass der Verweis in § 33 TP 17 GebG auf 2 Abs…