…Unterhaltsgewährungen der Eltern des noch nicht selbsterhaltungsfähigen Ehepartners keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Reichen dagegen die Einkünfte des Gatten höchstens zur Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse aus, so wird seine Unterhaltspflicht gegenüber dem nicht selbsterhaltungsfähigen Ehegatten verneint werden müssen, weshalb die Unterhaltspflicht der Eltern desselben fortbesteht…
…vernachlässigt hat. Die Unterhaltspflicht der Kinder steht der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. Der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils mindert sich insoweit…
…auf den Ehegatten über und konnte daher einen Anspruch der Eltern auf Familienbeihilfe nicht mehr begründen. Nach der Novellierung infolge Aufhebung des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 durch das Erkenntnis VfSlg. 8.793/1980 räumte das Gesetz für verheiratete oder geschiedene Kinder oder Vollwaisen einen…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass bei bestehender Unterhaltspflicht des Ehegatten der Familienbeihilfeneigenanspruch entfällt, ist durch die höchstgerichtliche Judikatur (siehe oben)…
…mit der Begründung zurück, dass für verheiratete oder geschiedene Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn der (frühere) Ehepartner Unterhalt zu leisten habe (§ 5 Abs. 2 FLAG 1967). Da die Bf. seit TT.05.2022 verheiratet sei, bestehe Unterhaltspflicht durch ihren Ehegatten, weshalb der Familienbeihilfenanspruch…
…in diesen Fällen weiterhin die Eltern belastet, erscheint die Gewährung der Familienbeihilfe auch gerechfertigt. Ebenso soll im Falle eines geschiedenen Kindes bei den Eltern nur dann ein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben sein, wenn diese mangels einer Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten des Kindes für dessen Unterhalt…
…müssen. Somit sei § 6 Abs 5 FLAG 1967 auch dann anwendbar, wenn Eltern bzw der frühere Ehegatte ihrer Unterhaltspflicht aus welchen Gründen auch immer nicht oder nicht überwiegend nachkommen. Nach Ansicht der Österreichischen Finanzverwaltung sei demnach nur entscheidend, ob ein Kind eines Unterhaltes bedarf. Dies…
…des Pflegegeldbezuges als erwiesen anzunehmen sei, gegeben. Trage nicht die untergebrachte Person selbst sondern ein naher Angehöriger als Unterhaltsverpflichteter (z.B. Kinder für die Eltern) oder aus sittlichen Gründen die Kosten für die Heimunterbringung, so könnten diese Aufwendungen bei Unterhaltsverpflichteten nach § 34 Abs. 7 Z…
…Der Bf aber sei für seine nunmehrige Ehegattin und die Kinder E und G unterhaltspflichtig. Zu den einzelnen Beschwerdepunkten wird ausgeführt: Auszahlung an einen der beiden Elternteile, Überschreitung der Einkommensgrenzen Nicht von Bedeutung ist, ob der Bf selbst einen Antrag gestellt oder eine Erklärung gemäß …
…die Unterhaltspflicht der Kinder der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltspflichtigen im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. Laut § 143 Abs. 3 ABGB mindert sich der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder…
…hat. (2) Die Unterhaltspflicht der Kinder steht der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. (3) Der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils mindert sich…
…hat. (2) Die Unterhaltspflicht der Kinder steht der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. (3) Der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils mindert sich…
…außergewöhnlich (VwGH 13.12.1995, 93/13/0272). Dies deshalb, da die im Gesetz ganz allgemein verankerte Verpflichtung der Eltern zur Beaufsichtigung ihres Kleinkindes für sie in jedem Falle, ob nun beide Elternteile oder nur ein Elternteil berufstätig sind bzw. ist, Belastungen mit sich bringe…
…von der Kindesmutter bezogen. Beide Kinder lebten in ***Adralt***. Den Familienbonus Plus können der Familienbeihilfenberechtigte und/oder dessen Ehegattin so in Anspruch nehmen, dass entweder einer der beiden den vollen Familienbonus Plus oder beide Elternteile den Familienbonus Plus jeweils zur Hälfte beanspruchen. Das Wahlrecht für…
…zu den Krankheitskosten im Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht werde eine solche Differenzierung nicht vorgenommen (vgl. UFS 7.2.2006, RV/0262-L/04; UFS 1.12.2005, RV/1364-W/05). Nach den Ermittlungen des unabhängigen Finanzsenates hat der Ehegatte der Berufungswerberin im Berufungsjahr 2008 …
…der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils nämlich insoweit, als ihm die Heranziehung des Stammes eigenen Vermögens zumutbar ist. Die Geltendmachung von Krankheitskosten (auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung) als außergewöhnliche Belastung wird somit durch die nach bürgerlichem Recht bestehende Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern gemäß …
…für den Bereich des Steuerrechts zu einer Einkunftsquelle führen muss. Typischerweise aus privaten Motiven (zB zur Versorgung naher Angehöriger oder in Erfüllung einer Unterhaltspflicht) eingegangene Mietverhältnisse vermögen für den Bereich des Steuerrechtes keine rechtliche Wirkung zu entfalten, sondern würden als eine in der Privatsphäre (außerhalb…
…gesamte Familie des Ehemannes in der Türkei befindet, besteht keine weitere familiäre Unterstützung. Die einzige finanzielle Hilfe erfolgt durch die Eltern der Tochter, insbesondere durch die Beschwerdeführerin. Es kann keinesfalls davon ausgegangen werden, dass der Ehegatte zur Gänze unterhaltspflichtig ist, zumal er - wie bereits dargelegt…
…für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. Außerdem haben Kinder, gem. § 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG), deren Eltern nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben…
…besteht." 4. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 3.6.2022 (gegen die Abweisung der Zuerkennung der Familienbeihilfe) sowie die Beschwerde vom 14.04.2023 (gegen den Rückforderungsbescheid) jeweils mit folgender Begründung: "Mangels Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten war die Unterhaltspflicht der Eltern nicht erloschen." 5. Mit…