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BFG RV/7103477/2023Studium der Humanmedizin an der Johannes Kepler Universität Linz: kein langes Studium iSd § 2 Abs. 1 lit. j sublit. bb FLAG 1967
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.03.2024

…nachstehendem Sachverhalt und Anträgen: Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (Bf.) hat am 04.05.2023 per FON einen Antrag auf Familienbeihilfe für ihre Tochter ***A.*** ab März 2023 gestellt. ***A.*** studiert im Masterstudium Humanmedizin an der Universität Linz und hat mit August 2022 ihr 24. Lebensjahr erreicht…

BFG RV/5100562/2023Das Studium der Humanmedizin an der Johannes Kepler Universität Linz ist ein langes Studium iSd § 2 Abs. 1 lit. j sublit. bb FLAG 1967
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2023

…des Beihilfenanspruches (Datenblatt vom 29.4.2022) gab die Beschwerdeführerin bekannt, dass ihre Tochter an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) das Masterstudium der Humanmedizin betreibe und voraussichtlich am 10.9.2023 beenden werde. Das vom Finanzamt geforderte Studienblatt für das Sommersemester 2022 wurde vorgelegt.…

BFG RV/5101248/2019Bachelor- und daran anschließendes Masterstudium Humanmedizin an der Johannes Kepler Universität Linz kein langes Studium iSd § 2 Abs. 1 lit. j sublit bb FLAG 1967
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2021

…in dem sie 19 Jahre alt geworden sei, begonnen. In einem Nachtrag wurde die Bestätigung des Studienerfolges der Johannes Kepler Universität Linz über Prüfungen des Jahres 2018 der Tochter M nachgereicht. 2. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 05.02.2019 für den…

BFG RV/5101208/2015Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 - Frage eines gleichartigen Studiums
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.12.2019

…Bürgerliches Recht; Strafrecht; Öffentliches Recht etc.) und der Wahlfächer bzw. der Schwerpunktfächer an den Universitäten Linz und Wien für das Diplomstudium Rechtswissenschaften sind annähernd gleich. IV) Rechtslage Allgemeine Voraussetzungen einer außergewöhnlichen Belastung: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2…

UFSL RV/1844-L/02Auswärtige Berufsausbildung von Kindern in den Jahren 2000 bis 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2005

…frei wählbar. Da in Seminaren und Blockveranstaltungen (zB EDV-Ausbildung) die Studienplätze begrenzt sind, werden die Studienplätze in den Lehrveranstaltungen durch Los oder zeitliche Rangfolge verteilt. Der Gesetzgeber hat - um den Studienfortgang nicht allzu sehr zu behindern - beispielsweise an der Universität Linz vorgesehen, dass Plätze…

UFSL RV/0511-L/08Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG - Frage eines gleichartigen Studiums (Betriebswirtschaft - Wirtschaftswissenschaften)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2013

…bearbeiten. Hierdurch werden die Absolventen und Absolventinnen zu akademisch ausgebildeten Fachleuten auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft und zu kompetenten Ansprechpartnern für zentrale und aktuelle Belange dieses Faches." Laut Studienplan der Johannes Kepler Universität Linz (BEILAGE 03) gliedert sich das Studium der Wirtschaftswissenschaften in zwei Studienabschnitte…

UFSL RV/0108-L/13Das Studienangebot im Berufungszeitraum (hier: Wirtschaftsrecht in Linz/im Nahbereich des Familienwohnsitzes) ist für die Beurteilung der Anerkennung des Pauschbetrages für auswärtige Berufsausbildung maßgeblich (objektive Betrachtungsweise). Auch wenn im Vorjahr teilweise eine andere Situation vorhanden war (noch kein diesbezügliches Studienangebot für den Zeitraum 02-09/2008), hat dies keine Auswirkung für das Berufungsjahr (2009). Dies wäre allenfalls ein Wiederaufnahmegrund bzw. eine Maßnahme gemäß § 293c BAO (AbgÄG 2011, BGBl. I 2011/76).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2013

…Studienordnungen verschiedener Universitäten führen nicht zum Fehlen einer "entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit" (VwGH 26.5.2004, 2000/14/0207). Konkreter Fall Aufgrund der Aktenlage steht eindeutig fest, dass im Umkreis von 80 Kilometern für die konkrete Studienrichtung Wirtschaftsrecht (Bachelor) eine vergleichbare Ausbildungsmöglichkeit auch in Linz ab September…

UFSS RV/0250-S/07Sind die Jusstudien an den Universitäten Linz und Salzburg gleichwertig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Einkommensteuer 2004 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In den Einkommensteuererklärungen 2004 bis 2006 beantragte der Berufungswerber (Bw.), wegen des auswärtigen Studiums seines Sohnes X an der Johannes Kepler Universität Linz, den Freibetrag nach …

UFSW RV/1479-W/08Überschreitung der vorgesehenen Studiendauer des ersten Abschnittes nach Wechsel der Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2008

…1986, ab Oktober 2007 beantragte Familienbeihilfe zusteht. Der Sohn begann im Wintersemester 2004 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Im Sommersemester 2007 wechselte er an die Universität Linz. Das Finanzamt wies den Antrag vom 12. November 2007 mit folgender Begründung ab: "Gemäß…

UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 1/2

…wohl eine Rückfrage bei seiner eigenen Beihilfenstelle oder beim Bw. zumutbar gewesen. 2. Ausbildungsort, Studienrichtungen (Studienzweige): Aus den beiliegenden Fax-Kopien der Universität Linz und der Wirtschaftsuniversität Wien (beide vom 15. Mai 2003) gehe eindeutig hervor, dass die Studienrichtung "Betriebswirtschaft", die Sohn H.P.belegte…

UFSG RV/0761-G/061.) Werbungskosten eines Musiklehrers. 2.) Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2007

… 34 Abs. 8 EStG 1988) sehr wohl zustünde. Sein Sohn habe ein außerordentliches Talent und fahre an ein bis zwei Tagen nach Linz (Universität) oder X. (Musikschule). Der daraufhin erlassene Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 wurde wie folgt begründet: "Die Aufwendungen für CD´s und DVD…

UFSK RV/0692-K/07Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für auswärtige Berufsausbildung bei Studienwechsel und langer Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…bis 2006 liegen keinerlei Prüfungsnachweise vor, ebenso wenig wie ein Nachweis über den Abschluss des Studiums. Seit dem WS 2002/2003 gibt es das Multimedia-Studium der Rechtswissenschaften der Kepler-Universität Linz als ordentliches Studium. Der Vater und ursprüngliche Bw. ist schwer erkrankt und am…

BFG RV/7102985/2019Ein Bachelor- und daran anschließendes Masterstudium begründen keinen Anspruch auf Verlängerung der Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr gemäß § 2 Abs. 1 lit. j FLAG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.11.2022

…Ziel der Studierenden an der KLPU jedenfalls die Erlangung der Befugnisse einer ärztlichen Tätigkeit sind. Auch an der Kepler Universität Linz, einer öffentlichen Universität, ist ein Medizinstudium nach dem Bachelor und Mastersystem eingeführt. Die Universität startet ein Jahr später als die KL mit ihrem Humanmedizinstudium…

UFSL RV/0719-L/04Für die Beurteilung ob ein Studium gleichwertig ist, sind die "Kernfächer" maßgeblich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2005

…Reputation" einer Universität ändert nichts an der "Gleichwertigkeit" von Studien (vgl. VwGH 26.5.2004, 2000/14/0207). Gem. oben genannter Bestimmungen und der eindeutigen Rechtsprechung ist das Studium der Wirtschaftsinformatik im Einzugsbereich des Wohnortes möglich. Das Studium der Wirtschaftsinformatik kann sowohl in Linz als…

BFG RV/5101215/2011Kosten für die Ausbildung eines Kindes sind nicht als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 abzugsfähig.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2014

…Y, bei, wonach dieser im Wintersemester 2010/2011 als ordentlicher Studierender der Studienrichtung Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz inskribiert war. Im Einkommensteuerbescheid vom 30. August 2011 wurden lediglich der Gewerkschaftsbetrag (95,88 €), die Darlehensrückzahlungen (388,17 €) und die den Selbstbehalt nicht…

BFG RV/7102529/2023COVID-19-bedingte Studienverlängerung bei einem Masterstudium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2024Teil 3/3

…Entscheidungen ist das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis BFG 4.9.2023, RV/5100562/2023 im Fall des Studiums der Humanmedizin an der Johannes Kepler Universität Linz trotz Trennung in Bachelorstudium und Masterstudium von einem einzigen Studium ausgegangen. Dieses Erkenntnis wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis VwGH 1…

BFG RV/5101354/2019Abgrenzung des Wechsels der Studienrichtung vom Wechsel der Studieneinrichtung unter Bedachtnahme auf die Kernfächer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.03.2020

…Fortsetzungsmeldung vorgelegen ist und für die Familienbeihilfe bezogen wurde, in Bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Auf Grund des Anrechnungsbescheides von der Universität Linz verkürzt sich die Wartezeit auf zwei Semester, die zurück zu fordern sind.“ Gegen…

UFSL RV/0845-L/10Wechsel des Studienortes ohne Wechsel der Studienrichtung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2011

…erfolgte die Rückforderung der Familienbeihilfe deshalb, da die Tochter der Berufungswerberin mit ihrem Wechsel von der Universität Wien an die Universität Linz nach sechs Studiensemestern eine Studienwechsel vorgenommen hätte. Weder das FLAG noch das Studienförderungsgesetz enthalten eine Definition des Studienwechsels. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…

UFSL RV/0016-L/05Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung wegen unrichtiger Rechtsansicht offensichtliche Unrichtigkeit einer Rechtsansicht Erreichbarkeit eines Studienortes Nahbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…er (in der Beilage mit der Bezeichnung "E1a") für seinen Sohn Gr.H. eine außergewöhnliche Belastung wegen einer auswärtigen Berufsausbildung an der Universität Linz für die Monate Februar bis Dezember 2002. Im angeführten Vordruck E1a wird zur Erläuterung der Rubrik "Außergewöhnliche Belastung für Kinder - Auswärtige…

UFSL RV/0426-L/03Werbungskosten eines Universitätsprofessors (Pendlerpauschale, Lagerraum, Telefon)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2005

…gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 eingebracht. In der Begründung wurde ausgeführt, dass bei einem Professor für Informatik an der FHS-H und Lektor an der Universität Linz von einem wesentlich höheren Prozentsatz der beruflichen Verwendung der EDV auszugehen sei. Es werde beantragt, den Privatanteil von 40…