5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…
…Bf. für das Jahr 2015 die nach den vorliegenden Kontoauszügen die nachstehenden Beiträge betreffend freiwillige Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung an Versicherungsunternehmen im Gesamtbetrag von EUR 1.253,20 wie folgt geleistet: [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] Diese Versicherungsprämien werden daher als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1…
…informiert werden. Widrigenfalls sei eine Pönalzahlung zu leisten (Punkt 7). Sämtliche Steuern, Abgaben, Nebenkosten und Kosten für Kranken- Unfall- und Pensionsversicherungen werden vom Trainer getragen. Es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag mit dem VEREIN, der für die Jahre 2007-2009 gegolten hat, einen in…
…Zu- und Abschlägen sinngemäß. ... (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: 1. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sowie b) Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen…
…unbegründet abgewiesen wird und dazu ausführt: "Gemäß § 18 Abs. 3. Z. 2 EStG 1988 besteht für Sonderausgaben im Sinne des § 18 (1) Z 2 bis 4 EStG 1988 (u. a. Beiträge für freiwillige Kranken, Unfall-, Lebens- und Pensionsversicherungen sowie Beiträge zur Schaffung und Errichtung oder…
…sind oder einzutragen wären, wenn gewerbliche Einkünfte vorliegen würden. Ausgaben für Löhne einschließlich der Lohnsteuer und Lohnnebenkosten Ausgaben für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in die Leistung eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden sowie Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfalls- und Pensionsversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen (§ 4 Abs…
…Grundstücksteile zu erhöhen. (Anm.: Z 6 und 7 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2012) (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Betriebsausgaben sind jedenfalls: 1. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung…
…Beiträge und Umlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | Werbeaufwand | 0,00 | 0,00 | 0,00 | Inserationskosten | -484,00 | | -484,00 | Sachversicherungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | Pensionsversicherungen…
…ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. b) Beiträge zu den zusätzlichen Pensionsversicherungen…
…ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. b) Beiträge zu den zusätzlichen Pensionsversicherungen…
…ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. b) Beiträge zu den zusätzlichen Pensionsversicherungen…
…und wurde dem Bundesfinazgericht auch nicht vorgelegt. Dasselbe gilt für die Beschwerdevorentscheidung vom 22.3.2016 über den Aufhebungsbescheid vom 18.8.2015. Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des Bundesfinanzgerichts vom 21.2.2018 wurde die gegenständliche Beschwerde der Gerichtsabteilung 1059 zugewiesen. Auskunftsersuchen an die Pensionsversicherungsanstalt…
…das beantragte Pendlerpauschale nicht berücksichtigt werden kann. Beiträge in der Pensionsversicherung: Gemäß § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 sind Beiträge und Versicherungsprämien zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, ausgenommen Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich der zusätzlichen Pensionsversicherung iSd …
…stellen freiwillige Versicherungsbeiträge zu Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen nach § 18 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 Sonderausgaben dar, welche sich nur begrenzt steuerlich auswirken können. Für die Abgrenzung zwischen den als Werbungskosten abziehbaren Beiträgen und freiwilligen Beiträgen ist maßgebend, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder…
… 25 Abs. 1 Z 4 und § 29 Z 4 erfaßten Personen. e) Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, soweit diese Einrichtungen der Kranken-, Unfall-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dienen; weiters Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung sowie Beiträge zu einer Krankenversicherung…
…und bb) der nach § 4 B-KUVG versicherten Personen, soweit ihre Pension nach diesem Bundesgesetz einen Bestandteil des Ruhe(Versorgungs)bezuges bildet, der von einer im § 4 zweiter Satz B-KUVG genannten Einrichtung gewährt wird, b) die Bezieher einer laufenden Geldleistung aus der zusätzlichen Pensionsversicherung…
…ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. b) Beiträge zu den zusätzlichen Pensionsversicherungen…
…ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. - Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. b) Beiträge zu den zusätzlichen Pensionsversicherungen…
…ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. – Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. b) Beiträge zu den zusätzlichen Pensionsversicherungen…
…425,83 als Sonderausgaben für Versicherungsprämien und -beiträge (freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebensversicherung, Hinterbliebenenversorgung und Sterbekassen), Pensionskassenbeiträge freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung unter der Kennzahl 455 und Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet…