…Darlehensverträge mit der Bank of Tokyo-Mitsubishi, Ltd. Vienna Branch, Abschriften der ursprünglichen Kredit- bzw. Darlehensverträge, mit den darauf angebrachten Umschuldungsvermerken, sowie weitere Umschuldungsvermerke allein auf extra Bögen. Mit als Haftungs- Bescheid gemäß § 30 GebG und gem. § 201 BAO bezeichneten Bescheid vom 29. Oktober 1999…
…als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde diese Abweisung damit, dass es bei Fehlen des Umschuldungsvermerkes an einer Begünstigungsvoraussetzung mangle, welche durch den Nachweis, dass tatsächlich eine Umschuldung vorliegt, nicht ersetzt werden könne. Kein Umschuldungsvermerk liege vor, wenn die Urkunde keinen Aufschluss darüber gibt, welches bestehende Kreditverhältnis…
…der gebührenfreien Umschuldung gemäß § 33 TP 19 Abs. 5 GebG der bei der BankV unter Konto2 eingeräumten Finanzierung. Die Urkunde trägt den entsprechenden Umschuldungsvermerk und wurde von der Kreditnehmerin am 30. März 2004 unterfertigt. Mit Schreiben der Bw vom 28. April 2004 wurde der BankV…
…der gebührenfreien Umschuldung gemäß § 33 TP 19 Abs. 5 GebG der bei der BankV unter Konto2 eingeräumten Finanzierung. Die Urkunde trägt den entsprechenden Umschuldungsvermerk und wurde von der Kreditnehmerin am 30. März 2004 unterfertigt. Mit Schreiben der Bw vom 28. April 2004 wurde der BankV…
…gibt keine Unterlagen über die betriebliche Veranlassung der umgeschuldeten Verbindlichkeit der R-Bank. Der vorliegende Schuldschein enthält weder in der Urkunde einen Hinweis auf eine evtl. Umschuldung noch auf der Urkunde (sog. Umschuldungsvermerk gemäß § 33 TP 8 Abs. 5 GebG in der damals geltenden Fassung)…
…Damit liegen nicht sämtliche der im Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung bei Umschuldungen vor, es fehlen zB der Umschuldungsvermerk in der Urkunde und es kam zu einem Wechsel der Vertragsparteien sowohl auf Geldgeber- als auch auf Kredit(Darlehens-)nehmerseite, sodass keinesfalls die Nachtragsfiktion des …
Im Übrigen ist auf Pkt. 19. 2 des Darlehensvertrages zu verweisen, wonach sich die Bf. verpflichtet hat, in Zusammenhang mit diesem DARLEHEN und den dazu geschlossenen Nebenvereinbarungen anfallende STEUERN zu begleichen. Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Ün, Adr, vertreten durch Stb gegen den Bescheid des FA GVG vom 19.04.2013, ErfNr. 203.485/2011, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 5. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6. Juli 2010 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 27.2.2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vom 18. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20. Juni 2011 betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 8 Abs. 1 Gebührengesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 19. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 123.321/2010, vom 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf vertreten durch Fidas Graz Steuerberatung GmbH, Petersbergenstraße 7, 8042 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29.07.2011, betreffend Gebühr gemäß § 33 TP…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 8. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. Juli 2007 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 27.2.2007 richtete der Berufungswerber folgendes Schreiben an…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid gemäß § 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juni 2001, StNr. xyz betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren (Kreditvertragsgebühr samt Erhöhung betreffend Punkte 1.3. und 6. der Niederschrift über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Vertreter, gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 17.12.2013, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R und die weiteren Senatsmitglieder X,Y,Z im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch THT Treuhand Team Graz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 68/2, 8010…
Kreditgeschäfte sind typischer Weise mit Sicherheiten verbunden. Der Kreditgeber sichert sich mit Hypotheken, Bürgschaften, Zessionen, etc. gegen den Ausfall der Kreditvaluta ab. Die meisten der typischen Sicherungsgeschäfte zu Krediten und Darlehen unterliegen grundsätzlich auch den Rechtsgeschäftsgebühren. Dem Gesetzgeber war bewusst, dass eine derartige Kumulierung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. NN., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. Februar 2014, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren (Gesamtschuldverhältnis mit NN1) zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 19. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 456.654/2010, vom 33…
Auf den Einwand des steuerlichen Vertreters in der mündlichen Verhandlung, dass der streitgegenständliche Kredit unter Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzipes eine außergewöhnliche Belastung darstelle, ist zu erwidern, dass entsprechend dem auch dem EStG 1988 zugrunde liegenden Leistungsfähigkeitsprinzip unter Bedachtnahme auf das so genannte subjektive Nettoprinzip dafür zu…