…Bw. ist zuzustimmen, dass eine seitens des Finanzamtes behauptete, von der Bw. aber bestrittene Teilnahme an einem Umsatzsteuerbetrugssystem, für sich allein nicht ausreicht, um ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit von Abgaben gerichtetes Verhalten zu bescheinigen. Der Grund dafür ist aber nicht darin zu sehen…
12.1.4. Übergang der Steuerschuld Rz 1875: Beim Übergang der Steuerschuld schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (siehe Rz 2606 bis Rz 2624). Der Leistungsempfänger darf - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zum selben Zeitpunkt (für denselben Voranmeldungszeitraum, in dem die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NV, vertreten durch AR, vom 25. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 18. Februar 2008 betreffend Umsatzsteuer 3/2007 (nunmehr gerichtet gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007) und Umsatzsteuer 4 und 5/2007 (nunmehr gerichtet…
3.3. UID-Nummern Zu prüfen ist die Richtigkeit der UID-Nummern durch MIAS-Abfragen oder an Hand der beim Anmelder hinterlegten Bestätigungen des UID-Prüfverfahrens nach Stufe 2. 3.3.1. Unstimmigkeiten 3.3.1.1. Falsche UID des Erwerbers/Empfängers in der Anmeldung…
4.6.2.3 Das Nettosystem Rz 753: Die Umsatzsteuer, die wie ein durchlaufender Posten (§ 4 Abs. 3 dritter Satz EStG 1988) behandelt wird, bleibt sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite außer Ansatz. Alle Einnahmen und Ausgaben werden daher nur netto angesetzt…
2.3. UID-Nr. Im Rahmen von e-zoll prüft das elektronische System die angegebene UID-Nr. dahingehend, ob die ATU im Zeitpunkt der Anmeldung gültig ist (Prüfungen NR0234 und NR0840) bzw. - bei einer ausländischen UID - es sich überhaupt um eine UID handelt. Ob die…
…dabei sei die objektive Gefährdungseignung, nicht das Motiv eines Verhaltens. Aus der Tatsache, der Teilnahme an einem Umsatzsteuerbetrugssystem lasse sich zulässigerweise ableiten, dass damit die Gefährdung der Einbringung der betroffenen Abgaben verbunden sei. Solche Systeme würden ja gerade darauf hinaus zielen, durch die Nichtabfuhr von…
…Dem BFG-Erkenntnis RV/7101964/2014 vom 19.10.2020 sei zu entnehmen, dass in den Jahren 2006 bis 2011 ein Umsatzsteuerbetrugssystem im Bereich des Getränkehandels bestanden habe, indem slowakische und ungarische Abnehmer in hohem Maß über einen längeren Zeitraum regelmäßig bei österreichischen Getränkehändlern Waren…
…ersichtlich, wie die Beschwerdeführerin in Erfahrung bringen hätte sollen, dass es in den Jahren 2006 bis 2011 ein Umsatzsteuerbetrugssystem im Bereich des Getränkehandels gegeben hat. Selbst wenn sie durch eine Recherche in der FinDok auf das dort veröffentliche Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 19.10.2020…
…2010 und 2011 Ergebnisse aus den Erhebungen der Steuerfahndung, die auf Grund einer anonymen Anzeige tätig geworden ist, legen ein Umsatzsteuerbetrugssystem im Bereich des Getränkehandels dar. So konnte über das Mehrwertsteuerinformationssystem festgestellt werden, dass bestimmte ausländische Unternehmen im hohen Ausmaß über einen längeren Zeitraum regelmäßig…
…ausreicht, um ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit von Abgaben gerichtetes Verhalten zu bescheinigen. Der Ansicht des Finanzamtes, wonach sich aus der Teilnahme an einem Umsatzsteuerbetrugssystem (welche von der Bw. bestritten wird) ableiten lasse, dass damit die Gefährdung der Einbringung der betroffenen Abgaben verbunden wäre…
(6) Die Bezahlung an AC (Kun) durch NV erfolgte wie bei den beiden vorhergehenden Geschäften mit der M Salzburg auf das gleiche Konto der IC AG in der Schweiz am 16. April 2007, auch die Überweisungen von FEB und FOM erfolgten am 16. April 2007…
11.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer Rz 4128: Die einkommensteuerliche Pauschalierung ist von der umsatzsteuerlichen Pauschalierung unabhängig. Die Pauschalierungen können ohne jegliche wechselseitige Bindungen jeweils gesondert gewählt werden. Rz 4129: Die Basispauschalierung ist unabhängig davon möglich, ob der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer ertragsteuerlich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch gesamten Senat über die Berufung der Bw., vertreten durch RA, vom 17. November 2006 gegen den Bescheid des FA, vertreten durch Vertr.FA, vom 17. Oktober 2006 betreffend Umsatzsteuer 2002 nach der am 30. Juni 2009 in 1030 Wien…
Auch diese Rechnungen weisen auf den Kassa Eingangsbelegen einen Firmenstempel und eine unleserliche Unterschrift auf, die keinerlei Ähnlichkeit zur Musterzeichnung des Geschäftsführers S.D. laut Musterzeichnung im Firmenbuch zeigt. Auf der Rechnungen scheint eine Bankverbindung bei der Bank Austria auf. D.GmbH: Rechnung vom 31…
In rechtlicher Hinsicht wurde in der Stellungnahme insbesondere darauf hingewiesen, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung dann nicht vorliege, wenn in der Rechnung ein lieferndes Unternehmen angeführt sei, das unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiere oder wenn die angeführte Anschrift unrichtig sei. Nach der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***1*** in der Beschwerdesache X.GmbH, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 26.05.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23.04.2021, Steuernummer SN, betreffend die Abweisung des Antrages auf Herabsetzung von Säumniszuschlägen gemäß…
106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994) 106a.1. Voraussetzung für die Registrierung zum Verfahren Rz 3972: Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, haben die Möglichkeit, über ein eigens hierfür eingerichtetes Portal die Kleinunternehmerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu…
***QR*** erhielt 55 % der Rechnungssummen, damit er seine zuvor geleisteten Auslagen abdecken konnte. ***QR*** wusste, dass es sich bei sämtlichen Rechnungen der ***AB*** um Deckungsrechnungen handelte, denen keine Leistungserbringung der genannten Unternehmen zugrunde lag. Aus den Seiten 40 ff. dieses Urteils ist zu entnehmen, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hallas & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde (vormals Berufung) vom 28.10.2003 gegen die Bescheide des FA Wien 8…