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GK-04001.2.1. Pendelverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen…

UFSI FSRV/0073-I/02Hinterziehung von Eingangsabgaben durch einen schweizer Transportunternehmer infolge verbotswidriger Verwendung eines Fahrzeuges für Kabotagefahrten in der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2003Teil 1/2

…Transporteur tatsächlich genehmigungsfrei gewesen ist; dabei ist der Zweck derartiger Fahrten die Verbringung einer Ware von der Schweiz nach Österreich bzw. aus Österreich in die Schweiz. Er konnte sich kontingentierte Genehmigungen für Transitfahrten besorgen, die ihn für Fahrten durch österreichisches Hoheitsgebiet berechtigten, bei welchen Ausgangs-…

UFSI FSRV/0073-I/02Hinterziehung von Eingangsabgaben durch einen schweizer Transportunternehmer infolge verbotswidriger Verwendung eines Fahrzeuges für Kabotagefahrten in der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2003Teil 2/2

Es ist unternehmerisches Basiswissen, dass grundsätzlich bei der Verbringung von Waren (im gegenständlichen Fall den spruchgegenständlichen Sattelschlepper) in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft eine Eingangsabgabenschuld entsteht - ein Umstand, von dem man weiß, dass er unter gewissen Bedingungen legal vermieden werden kann. Es ist allgemein einleuchtend…

GK-04001.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04101.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04101.2.1. Pendelverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen…

GK-04001.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

GK-04101.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

GK-04101.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-04001.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-04201.1.3. Fahrausweispflicht
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1.3. Fahrausweispflicht (1) Fahrgäste, die einen Kraftfahrlinienverkehr - mit Ausnahme der Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie…

GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…1.1. Kontingentgenehmigungen (1) Derzeit gibt es vor allem folgende Arten von Kontingentgenehmigungen: 1.Standardgenehmigungen: dies ist die gebräuchlichste Genehmigungsart. Mit diesen Genehmigungen können wahlweise Loco- oder Transitfahrten und bei Ländern, die für den Drittlandverkehr keine speziellen Genehmigungen benötigen (siehe Abschnitt 2.2.), auch Drittlandfahrten…

GK-0410Anlage 1
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Abschnitt 1.5.) Hinweise: Kein Abkommen; Interbus-Übereinkommen; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Als Fahrtenheft ist bei allen Gelegenheitsverkehren - bis auf Pendelverkehre - das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen, bei Pendelverkehren Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder…

GK-0410Andorra
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…2.1.) | ja | BMVIT | § 11 Genehmigung Kontrolldokument (ASOR-Fahrtenblatt oder Interbus-Fahrtenblatt) | restliche Gelegenheitsverkehre | ja | BMVIT | § 11 Genehmigung Kontrolldokument (ASOR-Fahrtenblatt oder Interbus-Fahrtenblatt) Hinweise: Kein Abkommen; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten.

GK-0410Bosnien-Herzegowina
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…3) Hinweise: Abkommen aus 1995 mit vereinbartem Kontingentaustausch; Interbus-Übereinkommen; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Als Fahrtenheft ist bei allen Gelegenheitsverkehren - bis auf Pendelverkehre - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen; bei Pendelverkehren Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß…

GK-0410Kroatien
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…3) Hinweise: Abkommen aus 1994 mit vereinbartem Kontingentaustausch; Interbus-Übereinkommen; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Als Fahrtenheft ist bei allen Gelegenheitsverkehren - bis auf Pendelverkehre - das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen; bei Pendelverkehren Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus…

GK-0410Mazedonien
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) Hinweise: kein Abkommen; Interbus-Übereinkommen; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Als Fahrtenheft ist bei allen Gelegenheitsverkehren - bis auf Pendelverkehre - das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen; bei Pendelverkehren Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen…

GK-0410Moldau
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…3) Hinweise: Abkommen aus 1996 mit vereinbartem Kontingentaustausch; Interbus-Übereinkommen; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Als Fahrtenheft ist bei allen Gelegenheitsverkehren - bis auf Pendelverkehre - das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen; bei Pendelverkehren Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus…

GK-0410San Marino
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…2.1.) | ja | BMVIT | § 11 Genehmigung Kontrolldokument (ASOR-Fahrtenblatt oder Interbus-Fahrtenblatt) | restliche Gelegenheitsverkehre | ja | BMVIT | § 11 Genehmigung Kontrolldokument (ASOR-Fahrtenblatt oder Interbus-Fahrtenblatt) Hinweise: Kein Abkommen; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten.

GK-0410Schweiz
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…EG Nr. L 114 vom 30.04.2002 S. 91; Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Als Fahrtenheft ist ein Fahrtenheft gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 mitzuführen (siehe Abschnitt 1.5.); Sowohl die Kabotage im Binnenmarkt als auch…