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VB-0330Anlage 15
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

Anlage 15 Kennzeichnungsmethoden (Anhang I der Arten - Kennzeichnungsverordnung 2013) 1. Geschlossener Ring Einmalig gekennzeichneter, nahtlos verschlossener und gewerblich hergestellter Beinring mit einem Nummerncode, dem ein "A" als Kennung für Österreich vorangestellt sein muss. Ein geschlossener Ring muss eine derartige Größe haben, dass er nach vollständigem…

VB-03304.12. Kennzeichnung bestimmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

4.12. Kennzeichnung bestimmter Exemplare (1) Die Durchführungsverordnung schreibt vor, dass Genehmigungen und Bescheinigungen für bestimmte Exemplare nur dann erteilt werden dürfen, wenn sie gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung wird in der Arten - Kennzeichnungsverordnung 2013 geregelt, wobei die in Anhang II dieser Verordnung genannten Kennzeichnungsmethoden (siehe…

UFSZ3K ZRV/0086-Z3K/05Ausfuhrerstattung für die Ausfuhr von Rindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.09.2005Teil 1/2

…Zollkodex), ABl. L Nr. 302 vom 19. Oktober 1992, S 0001 - 0050, zu beschäftigen. Die Wiedergabe des § 1 der Tierkennzeichnungsverordnung, BGBl. Nr. 92/1990, wesentlicher Bestimmungen (§ 1 und 2) des Bundesgesetzes über die Durchführung der Ausfuhrerstattungen im Rahmen des Marktordnungsrechtes der Europäischen Gemeinschaft (Ausfuhrerstattungsgesetz; AEG)…

UFSZ3K ZRV/0086-Z3K/05Ausfuhrerstattung für die Ausfuhr von Rindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.09.2005Teil 2/2

Als beantragte Erstattung gilt nach Art. 11 Abs. 1 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 idF der Verordnung (EG) Nr. 2945/94 der Betrag, der anhand der Angaben gemäß Art. 3 bzw. Art. 25 Abs. 2 (betrifft zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit einer…

UFSZ3K ZRV/0087-Z3K/05Ausfuhrerstattung für die Ausfuhr von Rindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.09.2005Teil 1/2

…Zollkodex), ABl. L Nr. 302 vom 19. Oktober 1992, S 0001 - 0050, zu beschäftigen. Die Wiedergabe des § 1 der Tierkennzeichnungsverordnung, BGBl. Nr. 92/1990, wesentlicher Bestimmungen (§ 1 und 2) des Bundesgesetzes über die Durchführung der Ausfuhrerstattungen im Rahmen des Marktordnungsrechtes der Europäischen Gemeinschaft (Ausfuhrerstattungsgesetz; AEG…

UFSZ3K ZRV/0087-Z3K/05Ausfuhrerstattung für die Ausfuhr von Rindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.09.2005Teil 2/2

für Schlachtrinder nicht gestellt hat. Als beantragte Erstattung gilt nach Art. 11 Abs. 1 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 idF der Verordnung (EG) Nr. 2945/94 der Betrag, der anhand der Angaben gemäß Art. 3 bzw. Art. 25 Abs. 2 (betrifft zusätzliche…

VB-0320Muster 3a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 3a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird Hinweis: Der gesamte gedruckte Text muss immer in der Amtssprache des ausstellenden Mitgliedsstaates der Union und in Englisch abgefasst sein. Neu ab 01. Januar 2028: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/705 Anhang I [Grafik…

VB-0330Anlage 5
geltende FassungRichtlinien18.02.2022

Anlage 5 Muster der CITES Sicherheitsmarken Alte CITES Sicherheitsmarke (weiterhin gültig) Marke [Grafik] vergrößert wiedergegeben Neue CITES Sicherheitsmarke [Grafik]   Technische Spezifikationen Originalgröße 40 mm x 20 mm Bedingt durch einen Wechsel der Druckerei weisen die alten und die neuen Sicherheitsmarken leichte Farbunterschiede auf

VB-0320Muster 3c - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 3c - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird Gültig, wenn ausgestellt vor dem 29. Dezember 2014 entsprechend der Entscheidung 2003/803/EG [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik…

UZK-DAArtikel 223 Tiere
geltende FassungRichtlinien31.07.2018

Artikel 223 Tiere (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Tiere, die einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person gehören, wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt. Der Antragsteller und der Inhaber des Verfahrens können im Zollgebiet der Union ansässig sein…

VB-0320Muster 3b - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 3b - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird Gültig, wenn ausgestellt zwischen dem 29. Dezember 2014 und dem 01. Januar 2028: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 Anhang III Teil 1 [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik…

GK-02003.5. Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

3.5. Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren Aufgrund § 20b TTG 2007 können mittels Verordnungen nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen festgelegt werden. Mittels BGBl. II Nr. 254/2024 wurden nähere Bestimmungen zu…

VB-0330Muster 6: Muster der Etikette für Wissenschaftler und wissenschaftliche Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

Muster 6: Muster der Etikette für Wissenschaftler und wissenschaftliche Einrichtungen [Grafik]  

VB-0320Muster 5a - Tiergesundheitsbescheinigung - Hunde, Katzen oder Frettchen
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 5a - Tiergesundheitsbescheinigung - Hunde, Katzen oder Frettchen Neu ab 01. Oktober 2026: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/705 Anhang III [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   Hinweis: Bis einschließlich 31. März 2027 ist die Einreise auch mit Tiergesundheitsbescheinigungen zu gestatten, die bis…

VB-0320Muster 2 - Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A)
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 2 - Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A) [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]    

UZK-DAArtikel 182 Zollrechtlicher Status von Tieren, die von in ein besonderes Verfahren übergeführten Tieren geboren werden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 182 Zollrechtlicher Status von Tieren, die von in ein besonderes Verfahren übergeführten Tieren geboren werden (Artikel 153 Absatz 3 des Zollkodex) Übersteigt der Gesamtwert von Tieren, die im Zollgebiet der Union von Tieren geboren werden, die Gegenstand einer Zollanmeldung sind und in die Lagerung…

VB-0320Muster 4a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 4a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird Hinweis: Das Muster entspricht nicht dem tatsächlichen Aussehen des Heimtierausweises, da der gesamte gedruckte Text immer in der Amtssprache des…

VB-03342. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Gegenstand 2.1. Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr (1) Katzen- und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, dürfen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 in der GemeinschaftUnion weder in Verkehr gebracht noch in die GemeinschaftUnion ein bzw…

VB-0332Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 3 Bescheinigung über Pelze bestimmter Wildtierarten und aus diesen Pelzen gefertigten Waren gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 [Grafik]

VB-0330Muster 5: Muster des Formblattes für Bescheinigungen ausschließlich zur Verwendung in der Europäischen Union
geltende FassungRichtlinien13.02.2025

Muster 5: Muster des Formblattes für Bescheinigungen ausschließlich zur Verwendung in der Europäischen Union [Grafik]   Anweisungen und Erläuterungen 1.Vollständiger Name und Anschrift des Inhabers der Bescheinigung und nicht eines Agenten. 2.Nur auszufüllen, wenn in der Einfuhrgenehmigung für die betreffenden Exemplare der Ort…