BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Gerd Raspotnig und Dipl. Ing. Rainer Herbrich als weitere Mitglieder des Senates…
…Buchhaltung, das steuerliche Rechenwerk sowie die Kommunikation mit der Abgabenbehörde der Ehegatte der bestraften Textilhändlerin verantwortlich gewesen ist. So antwortet der Ehegatte WS auf eine Aufforderung der Finanzstrafbehörde erster Instanz an S und WS, sich wegen des Verdachtes der Geltendmachung ungerechtfertigter Abgabengutschriften zu verantworten, im…
…dass die ab Mai 1985 selbständig tätige (siehe Finanzstrafakt Bl. 9) F im strafrelevanten Zeitraum als Textilhändlerin unter der Firma M in D ein Einzelunternehmen betrieben hat und in diesem Zusammenhang zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. - im Falle der nicht rechtzeitigen Entrichtung dieser Zahllasten - zur…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Dr. Christoph Aigner und Dipl. Ing. Peter Tomasi als weitere…
…des Verlassverfahrens kein Hinweis darauf vorliege, dass ein Betrieb auf die Erben übergegangen wäre. Ein auf diese Umstände bezugnehmender Vorhalt wurde dahingehend beantwortet, dass der verstorbene Vater seine Tätigkeit als Textilhändler am 30.6.1999 eingestellt, die Ware abverkauft, sowie die Mietverhältnisse für alle Filialen…
…November 2012 hat der Beschuldigte als Einzelunternehmer einen Textilhandel [in zwei Geschäftslokalen in X1 und X2] betrieben und ist auch als Marktfahrer tätig gewesen. Die durch die [vom Beschuldigten beauftragte selbständige Buchhalterin] B [nach den Angaben des Beschuldigten] erstellte Umsatzsteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2009 wurde…
…dem Titel alleiniger gewerblicher Handelsgeschäfte ohne den Geschäftsbereich der gewerblichen Vermittlung. So müssten etwa gewerbliche Grundstückshändler bzw. Textilhändler niemals zusätzlich ihre Dienste auch Dritten als Vermittler anbieten, um deren Einkünfte zu gewerblichen Einkünften zu machen. Ebenso sei es für eine Wertpapierhandelsgesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht…
4. Besondere Bestimmungen Ursprungswaren der Türkei Auf Grund des BeschlussesBeschlusses Nr. 1/2006 des Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 26. September 2006, zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/199995 des Assoziationsrates EG Türkei wurde mit Wirkung-Türkei, (kundgemacht…
1. Rechtsgrundlagen 1.1. Einfuhr, bilaterale Regelungen Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 - in weiterer Folge in dieser Richtlinie mit "Verordnung" bezeichnet - über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern. Inkrafttreten: 09. November 1993; Datum der Veröffentlichung…