…20. Ihre Entscheidungen begründete die belangte Behörde damit, dass bei einem Tauschvertrag die GrESt vom gemeinen Wert des (für das erworbene Grundstück) hingegebenen Tauschgrundstückes zuzüglich einer allfällig geleisteten Aufzahlung zu berechnen sei. Der Verkehrswert der hingegebenen Miteigentumsanteile (je 6/15.204 Anteile, KG x Ort…
…20. Ihre Entscheidungen begründete die belangte Behörde damit, dass bei einem Tauschvertrag die GrESt vom gemeinen Wert des (für das erworbene Grundstück) hingegebenen Tauschgrundstückes zuzüglich einer allfällig geleisteten Aufzahlung zu berechnen sei. Der Verkehrswert der hingegebenen Miteigentumsanteile (je 6/15.204 Anteile, KG x Ort…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf und Sachverhalt: In dem am 23.12.2015 abgeschlossenen "Tauschvertrag" wurde vereinbart, dass A die Teilfläche 1 im Ausmaß von 258 m², gebildet aus dem ihm gehörigen Grundstück…
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf und Sachverhalt: In dem am 23.12.2015 abgeschlossenen "Tauschvertrag" wurde vereinbart, dass die GemeindeX (= Beschwerdeführerin, Bf) die in ihrem Alleineigentum befindlichen Liegenschaften in…
…unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf und Sachverhalt: In dem am 29.12.2015 abgeschlossenen "Tauschvertrag" wurde vereinbart, dass die GemeindeX (= Beschwerdeführerin, Bf) das ihr gehörige…
…3 GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987 ist bei einem Tauschvertrag, der für jeden Vertragsteil den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes begründet, die Steuer sowohl vom Werte der Leistung des einen als auch vom Werte der Leistung des anderen Vertragsteiles zu berechnen. Beim Grundstückstausch liegen…
…den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Februar 2006 betreffend Grunderwerbsteuer (Tausch mit Agrargemeinschaft) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In dem am 18. Jänner 2006 errichteten "Übereignungs- und Ring-Tauschvertrag", abgeschlossen zwischen den EhegattenB, E (= Berufungswerber…
…den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Februar 2006 betreffend Grunderwerbsteuer (Tausch mit Gemeinde) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In dem am 18. Jänner 2006 errichteten "Übereignungs- und Ring-Tauschvertrag", abgeschlossen zwischen den EhegattenB, E (= Berufungswerber…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die a b GmbH& Co KG (künftig BW genannt) haben mit f g und der h i KG einen Tausch über die im Tauschvertag vom 28. September 2015 angeführten Grundstücke abgeschlossen. Die Selbstberechnung…
…ErfNr*** an, dass durch Kauf- u. Tauschvertrag vom 21. Mai 2014 folgende Erwerbsvorgänge mit nachstehend angeführten Gegenleistungen verwirklicht worden seien: | | Veräußerer | Erwerber | Gegenleistung | 1) | BF | B1 | Kaufpreis € 12.090,00 sonst. Leistung € 29.875,00…
…vom 31. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 16. Mai 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Mai 2007 langte eine als "Tauschvertrag" überschriebene Urkunde beim zuständigen Finanzamt ein. Dem Inhalt dieses mit 28. Dezember 2006 datierten…
…2.636,59 fest, mit der Begründung dass beim Tauschvertrag die Grunderwerbsteuer vom gemeinen Wert des (für das erworbene Grundstück) hingegebenen Tauschgrundstückes zuzüglich einer allfällig geleisteten Aufzahlung zu berechnen sei. In der Berufung vom 26.2.2008 brachte der Bw vor, dass nicht ersichtlich sei…
…2, vom 10. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9. Dezember 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe JB und die A haben mit Tauschvertrag vom 14. März 2007 Grundstücke getauscht. Gemäß Punkt III…
…Schruns, Gerichtsweg 2, vom 29. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 1. September 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe JB und die A haben mit Tauschvertrag vom 14. März 2007 Grundstücke getauscht. Gemäß Punkt III. F. dieses…
…1 Z 2 GrEStG ist die Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Bei Tauschverträgen über Grundstücke bildet der Verkehrswert des jeweils hingegebenen Grundstückes als Tauschleistung Teil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer (VwGH 25.10.2006…
…1 Z 2 GrEStG ist die Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Bei Tauschverträgen über Grundstücke bildet der Verkehrswert des jeweils hingegebenen Grundstückes als Tauschleistung Teil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer (VwGH 25.10.2006…
…die Vertragsparteien hinsichtlich der obzitierten Grundstücke bzw. Teilflächen die Vertragsannahme. Mit Rücksicht auf die Gleichwertigkeit der Tauschobjekte - trotz verschiedenen Ausmaßes - ist beiderseits keine wie immer geartete Aufzahlung zu erbringen. (2) Der Tauschvertrag vom 20.05.2005 wird hinsichtlich der Punkte "I". und "II." abgeändert wie…
…die Vertragsparteien hinsichtlich der obzitierten Grundstücke bzw. Teilflächen die Vertragsannahme. Mit Rücksicht auf die Gleichwertigkeit der Tauschobjekte - trotz verschiedenen Ausmaßes - ist beiderseits keine wie immer geartete Aufzahlung zu erbringen. (2) Der Tauschvertrag vom 20.05.2005 wird hinsichtlich der Punkte "I". und "II." abgeändert wie…
…in Höhe von (geschätzt) € 38.000 die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 1.330 vorgeschrieben und in der Begründung ausgeführt: Beim Tauschvertrag ist die Grunderwerbsteuer vom gemeinen Wert des (für das erworbene Grundstück) hingegebenen Tauschgrundstückes zuzüglich einer allfälligen Aufzahlung zu berechnen…
…in Höhe von (geschätzt) € 51.000 die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 1.785 vorgeschrieben und in der Begründung ausgeführt: Beim Tauschvertrag ist die Grunderwerbsteuer vom gemeinen Wert des (für das erworbene Grundstück) hingegebenen Tauschgrundstückes zuzüglich einer allfälligen Aufzahlung zu berechnen…