…14 lit. b EStG 1988 wird diese Tauschfiktion für die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Körperschaft grundsätzlich aufrechterhalten, wenn die Einlage oder Einbringung nicht unter das UmgrStG fällt oder das UmgrStG dies vorsieht. Damit ist eine unmittelbare Verknüpfung zwischen der Tauschfiktion des § 6…
…Z 14 lit. b EStG wird diese Tauschfiktion für die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Körperschaft grundsätzlich aufrechterhalten, wenn die Einlage oder Einbringung nicht unter das UmgrStG fällt oder das UmgrStG dies vorsieht. Damit ist eine unmittelbare Verknüpfung zwischen der Tauschfiktion des § 6…
6.19 Tausch von Wirtschaftsgütern, Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen in eine Körperschaft 6.19.1 Tausch von Wirtschaftsgütern Rz 2588: Der Tausch stellt ein entgeltliches Rechtsgeschäft dar, da beim Tausch eines Wirtschaftgutes gegen ein anderes Wirtschaftsgut eine Anschaffung des erworbenen Wirtschaftsgutes…
3.10. Tausch Rz 471: Ein Tausch liegt vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht. Zur Bemessungsgrundlage siehe Rz 671 bis Rz 672. Randzahlen 472 bis 474473: derzeit frei. Abschnitte 3.11. und 3.12.: derzeit frei.
4.6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz 4.6.1. Allgemeines Rz 671: Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 10 UStG 1994) sowie bei Hingabe an Zahlungsstatt gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Als Wert im Sinne dieser Bestimmung ist…
29.5.2 Fiktionen Rz 7736: Um die Vornahme des Kapitalertragsteuerabzugs durch die Abzugsverpflichteten zu erleichtern, werden in § 93 Abs. 5 EStG 1988 verschiedene Fiktionen aufgestellt. Die Fiktionen sind nicht als Wahlrecht ausgestaltet, sondern auch dann zwingend anzuwenden, wenn der Abzugsverpflichtete Kenntnis von den tatsächlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***2***, vertreten durch ***3***, über die Beschwerde vom 26.3.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24.3.2022 betreffend Einkommensteuer 2020 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
Ist aber von einem nach wie vor bestehenden Kursrisiko auszugehen, steht zum Konvertierungszeitpunkt nicht fest, dass die tatsächlich zur endgültigen Kredittilgung erforderlichen Rückzahlungen die seinerzeit kreditierten Geldmittel (jeweils gerechnet in Nominalbeträgen der Heimatwährung) unterschreiten werden. Dass das Ergebnis der Fremdwährungskonvertierung auf den jeweiligen Kontoblättern zum…
… 27 Abs. 1 Z 7 EStG) auszulösen, da diese nur auf Zuwendungen inländischer Privatstiftungen beschränkt ist. Bei Vergleichbarkeit mit einer inländischen Stiftung kann die Vermögensübertragung im Übrigen aber auch nicht in Anwendung der Tauschfiktion des § 6 Z 14 lit. b EStG bewertet werden, da - wie…
…Höhe der ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen, ebenso liegen beim Einlegenden keine fiktiven Einnahmen vor (etwa bei unentgeltlicher Geschäftsführertätigkeit oder bei unentgeltlichen Werbemaßnahmen). 6.19.3 Anwendung von Tauschgrundsätzen bei Umgründungen Rz 2606: Ausnahmen von der Gewinnrealisierung infolge Verwirklichung der Tauschfiktion des § 6 Z 14 EStG…
…Anders als bei der Steuerentstrickung des Gesellschaftsvermögens (Rz 458 ff) bleibt im Falle der Entstrickung des Gesellschaftsanteiles Art. II UmgrStG grundsätzlich voll anwendbar. Rechtsfolge der Tauschfiktion des § 9 Abs. 1 Z 2 UmgrStG ist lediglich die Besteuerung der in den (untergehenden) Anteilen enthaltenen stillen Reserven…
…§ 6 Rz 61, Stand 1.2.2021, rdb.at) und es durch die Tauschfiktion zur Aufdeckung von stillen Reserven kommt. Die Bestimmung des § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 normiert, dass die Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern (und sonstigem Vermögen) in eine Körperschaft einkommensteuerlich…
…nicht gewährt worden wären. Es liegen daher verdeckte Einlagen in die Tochtergesellschaft vor. Im Sinne der Tauschfiktion des § 6 Z 14 EStG kommt es auf Ebene der als Gesellschafterin agierenden Beschwerdeführerin zu einer entsprechenden Erhöhung des Beteiligungsansatzes. Im Sinne der obigen Ausführungen erfolgte die von…
…Finanzamt gemäß Art. 18 Abs 1 B-VG (Legalitätsprinzip) an bestehende und ordnungsgemäß kundgemachte Gesetze gebunden ist. In § 6 Z 14 lit b EStG 1988 wäre vom Gesetzgeber die Tauschfiktion für eine Einlage bzw. Einbringung von Wirtschaftsgütern normiert worden. Sohin hätte die Abgabenbehörde die Einbringung…
…Finanzamt gemäß Art. 18 Abs 1 B-VG (Legalitätsprinzip) an bestehende und ordnungsgemäß kundgemachte Gesetze gebunden ist. In § 6 Z 14 lit b EStG 1988 wäre vom Gesetzgeber die Tauschfiktion für eine Einlage bzw. Einbringung von Wirtschaftsgütern normiert worden. Sohin hätte die Abgabenbehörde die Einbringung…
…kann (bereits) § 6 Z 14 EStG angesehen werden: Die Einlage in eine Körperschaft führt zu Anschaffungskosten der Beteiligung bzw bewirkt eine Erhöhung der Anschaffungskosten. Eine Einlagenrückzahlung vermindert hingegen im Sinne der Tauschfiktion des § 6 Z 14 EStG die Anschaffungskosten wieder. Die Regelung differenziert nicht danach…
…lässt. Demnach ist die Erbringung der Arbeitsleistungen durch die Mitarbeiter einerseits und die Einräumung der Optionsrechte andererseits als Tausch zu beurteilen, der sich aus einem entgeltlichen Anschaffungs- und einem entgeltlichen Veräußerungsvorgang zusammensetzt. Diese Auffassung erachtet aus ertragsteuerlicher Sicht die Tauschfiktion des § 6 Z. 14 lit…
…lit. b EStG 1988 in der Gesellschaftereinlage ein Tausch zu sehen (Hingabe von Vermögen gegen eine Wertsteigerung der Beteiligung). Als Veräußerungspreise seien dabei jeweils die gemeinen Werte der hingegebenen Wirtschaftsgüter anzusehen, die Tauschfiktion gelte auch für Forderungsverzichte. Auch wenn man annehme, § 6 Z 14 lit…
22.4.4.4 Fiktiver Veräußerungserlös Rz 6658: In folgenden Fällen ist der Veräußerungsvorgang gedanklich in zwei Veräußerungen aufzusplitten und für einen der Vorgänge ein fiktiver Veräußerungserlös anzusetzen. Ein solcher fiktiver Veräußerungserlös kann sein: Der Teilwert im Einlagezeitpunkt bei eingelegten Grundstücken (§ 4 Abs. 3a Z…
22.4.2 Veräußerung, Anschaffung 22.4.2.1 Begriff und Allgemeines Rz 6623: Einkünftebegründender Tatbestand des § 30 EStG 1988 ist die Veräußerung. Darunter ist jede entgeltliche Übertragung zu verstehen (Verkauf, Tausch, sonstiges Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis, mit dem ein Grundstück entgeltlich übertragen wird; zum Erbschaftskauf…