Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 10. Februar 2005 über die Einleitung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Dezember 2008 zu entrichten gehabt; ebenso hätte er bis zu diesem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gehabt, was er beides wissentlich unterlassen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
…Der Berufungssenat hat daher bei der Strafbemessung von den in der Tatumschreibung des Erstsenates genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen (vgl. beispielsweise VwGH 29.6.1999, 98/14/0177 - ÖStZB 1999, 710). Bei dieser Tatumschreibung des Erstsenates wiederum ist anzusprechen der Inhalt der verkündeten Entscheidung und nicht die…
…Auch das Bundesfinanzgericht kann nicht erkennen, dass im Straferkenntnis die als erwiesen angenommene Tat mangelhaft umschrieben worden sei und ist desgleichen keineswegs ersichtlich, dass die Tatumschreibung den Bf. an seiner Verteidigung hätte hindern können oder die Gefahr einer Doppelbestrafung bestünde. Ist doch dem Spruch des…
…GZ MA 123, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde insofern Folge gegeben, als am Ende der Tatumschreibung anstelle des Wortes „hinterzogen“ die Wortfolge „fahrlässig verkürzt“ tritt. Die Geldstrafe wird auf 60 € herabgesetzt. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Stunden bleibt aufrecht. Entsprechend der…
…der Tatörtlichkeit nicht bestritten worden sei, werde der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie aus der Anzeige sowie aus der Tatumschreibung in der Strafverfügung ersichtlich sei. Zum Verteidigungsvorbringen (angebliche Provision) sei festzuhalten, dass ein derartiger Umstand in der Tatfrage irrelevant sei. Es sei daher als erwiesen…
…die zu dessen Einstellung führen hätten können. Es werde daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie er aus den schlüssigen und widerspruchsfreien Angaben in der Organstrafverfügung sowie aus der Tatumschreibung in der Strafverfügung ersichtlich sei, zumal der Bf. diesen insgesamt unwidersprochen gelassen habe. Nach näheren…
…Fahrzeuges zum Tatzeitpunkt an der in Rede stehenden Örtlichkeit durch die Bf unbestritten geblieben sei. Es werde daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie er aus den schlüssigen und widerspruchsfreien Angaben in der Organstrafverfügung sowie aus der Tatumschreibung dieses Straferkenntnisses ersichtlich sei, zumal die Bf…
…der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie er aus der Organstrafverfügung des Meldungslegers sowie aus der Tatumschreibung im Spruch der Strafverfügung ersichtlich ist. Sie haben die Parkometerabgabe daher nicht bei Abstellung entrichtet und somit fahrlässig verkürzt. Jeder Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges, der ein solches in einer…
…Rede stehenden Örtlichkeit abgestellt war. Es wird daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie er aus den schlüssigen und widerspruchsfreien Angaben in der Organstrafverfügung sowie aus der Tatumschreibung in der Strafverfügung ersichtlich ist, zumal Sie diesen insgesamt unwidersprochen ließen. Zu Ihrem Vorbringen wird Folgendes festgestellt…
…Rede stehenden Örtlichkeit abgestellt war. Es wird daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie er aus den schlüssigen und widerspruchsfreien Angaben in der Organstrafverfügung sowie aus der Tatumschreibung in der Strafverfügung ersichtlich ist, zumal Sie diesen Sachverhalt insgesamt unwidersprochen ließen. Zu Ihrem Vorbringen wird Folgendes…
…Rede stehenden Örtlichkeit abgestellt war. Es wird daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie er aus den schlüssigen und widerspruchsfreien Angaben in der Organstrafverfügung sowie aus der Tatumschreibung in der Strafverfügung ersichtlich ist, zumal Sie diesen Sachverhalt insgesamt unwidersprochen ließen. Zum Vorbringen des Vorliegens eines…
…Es wird daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie er aus den schlüssigen und widerspruchsfreien Angaben in der Organstrafverfügung sowie aus der Tatumschreibung in der Strafverfügung ersichtlich ist, zumal Sie diesen insgesamt unwidersprochen ließen. Zu Ihrem Vorbringen wird Folgendes festgestellt: Für diese Verwaltungsübertretung wurde am…
…in Rede stehenden Örtlichkeit abgestellt war. Es wird daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie er aus den schlüssigen und widerspruchsfreien Angaben in der Organstrafverfügung sowie aus der Tatumschreibung in der Strafverfügung ersichtlich ist, zumal Sie diesen insgesamt unwidersprochen ließen. Zu Ihrem Vorbringen wird Folgendes…
…der fraglichen Zeit in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt und dass ein Parkschein gefehlt habe bzw. ein elektronische Parkschein nicht aktiviert gewesen sei. Dieser Sachverhalt ergebe sich aus der Anzeige des Meldungslegers sowie aus der Tatumschreibung in der Strafverfügung, die Bf. habe dem auch nicht widersprochen…
…vor. Es werde daher der Sachverhalt als erwiesen angenommen, wie aus der Anzeige sowie aus der Tatumschreibung in der Aufforderung zur Rechtfertigung ersichtlich sei. Der elektronische Parkschein sei bis 19:14 Uhr gültig gewesen. Laut Anzeigenangaben wurde der Abstellort vor der Buchung des nächsten 15…
…Kosten des behördlichen Strafverfahrens auferlegt. In der Begründung des Straferkenntnisses führte die Behörde (im Folgenden: belangte Behörde, kurz: belB) nach Wiederholung der Tatumschreibung und Hinweis auf das eingesehene Beweismittel Organstrafverfügung, welche von einem Parkraumüberwachungsorgan der LPD Wien auf Grund eigener dienstlicher Wahrnehmung gelegt worden sei…
…70,00." In der Begründung führte die Behörde aus, dass der Sachverhalt, wie er aus der Organstrafverfügung des Meldungslegers sowie aus der Tatumschreibung im Spruch des Straferkenntnisses ersichtlich sei, als erwiesen angenommen werde, da der Bf diesen Sachverhalt in seinem Einspruch gegen die Strafverfügung in…