…2 für die Straftat eines Entscheidungsträgers iSd § 2 Abs. 1, d. i. u. a. ein Geschäftsführer, ein Vorstandsmitglied, ein Prokurist oder ein aufgrund organschaftlicher bzw. rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht zur Vertretung des Verbandes nach außen Befugter (Z 1), dann verantwortlich, wenn die Tat zu seinen Gunsten begangen…
… für eine Straftat, die fahrlässiges Handeln voraussetzt, nur, wenn Mitarbeiter die nach den Umständen gebotene Sorgfalt außer acht gelassen haben; und 2. die Begehung der Tat dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, dass Entscheidungsträger die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen…
…Abs. 2 VbVG im Hinblick auf die Verantwortlichkeit für eine Tat eines Entscheidungsträgers, § 3 Abs. 3 VbVG für eine Anlasstat eines Mitarbeiters -, dass ein Entscheidungsträger entweder die Tat selbst begangen oder die Begehung der Tat eines Mitarbeiters durch näher umschriebene Sorgfaltsverstöße zumindest erheblich erleichtert hat…
…verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Gem § 3 Abs 3 VbVG ist für Straftaten von Mitarbeitern der Verband verantwortlich, wenn1. Mitarbeiter den Sachverhalt, der dem gesetzlichen Tatbild entspricht, rechtswidrig verwirklicht haben; der Verband ist für eine Straftat, die…
…begangen durch ihren Entscheidungsträger, ***Bf1***, als Dauerdelikt nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG zwischen 30.8.2024 und 8.11.2024 verantwortlich, da durch diese Tat eine Pflicht verletzt worden ist, die den Verband getroffen hat und der Entscheidungsträger die Tat rechtswidrig und schuldhaft…
… für eine Straftat, die fahrlässiges Handeln voraussetzt, nur, wenn Mitarbeiter die nach den Umständen gebotene Sorgfalt außer acht gelassen haben; und 2. die Begehung der Tat dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, dass Entscheidungsträger die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen…
…begangen durch ihren Entscheidungsträger, ***Bf1***, als Dauerdelikt nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG zwischen 09.07.2024 bis 19.08.2024 verantwortlich, da durch diese Tat eine Pflicht verletzt worden ist, die den Verband getroffen hat und der Entscheidungsträger die Tat rechtswidrig und schuldhaft…
… 3 Abs. 1 und 2 VbVG, somit ob ein schuldhaftes rechtwidriges Verhalten eines Entscheidungsträgers vorliegt, der die Tat zu Gunsten des Verbandes begangen hat oder durch die Tat Pflichten verletzt hat, die den Verband treffen. Beides war - nicht zuletzt aufgrund des Geständnisses - zu bejahen. Strafbemessung…
…ihnen höchst verbandspersönlich eine Verbandsgeldbusse an, die als (Verbands-)Strafe zu qualifizieren ist (ebd. § 3 Rz 1/1). d. Ein Verband ist gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 VbVG für eine Straftat eines Entscheidungsträgers verantwortlich, wenn die Tat eines Entscheidungsträgers zugunsten des…
…Jahresumsatzsteuer liegt nicht vor, weil die Tat durch die bereits im Juni 2007 abgeschlossene Betriebsprüfung entdeckt war, sodass die verantwortlichen Entscheidungsträger nicht davon ausgehen konnten, dass eine nach Abschluss der Betriebsprüfung eingereichte unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2007 antragsgemäß veranlagt werden würde. Die Finanzstrafbehörde erster…
…Eine Abänderung des angefochtenen Bescheides insoweit, als statt der vorgeworfenen Tat des Entscheidungsträgers P.M. die Tat des Entscheidungsträgers K.F. im Spruch ersetzt wird, ist nicht möglich, da diese Tat nicht "Sache" des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens ist. Da laut Auszug aus dem Firmenbuch zum Tatzeitpunkt…
… 28a FinStrG iVm § 3 Abs 2 iVm Abs 1 Z 1 und 2 VbVG die Zurechnung einer Tat zum Verband ua ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten eines Entscheidungsträgers erfordert. Die Begründung darf wie folgt ausgeführt werden: 1. Allgemeines: Wie in der Anfechtungserklärung gemäß D) ausgeführt…
…Verbands allein für die vom Schuldspruch gegen die Entscheidungsträgerin umfasste(n) Tat(en) abzusprechen [vgl. OGH 07.06.2021, 13Os3/21x* (13Os4/21v)]. Strafbemessung: Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist gemäß § 4 Abs. 1 VbVG über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen. Gemäß …
…für eine Straftat verantwortlich, wenn 1. die Tat zu seinen Gunsten begangen worden ist oder 2. durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen. Abs. 2: Für Straftaten eines Entscheidungsträgers ist der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig…
… für eine Straftat, die fahrlässiges Handeln voraussetzt, nur, wenn Mitarbeiter die nach den Umständen gebotene Sorgfalt außer acht gelassen haben; und 2. die Begehung der Tat dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, dass Entscheidungsträger die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen…
…eine Tat und die Strafbarkeit von Entscheidungsträgern oder Mitarbeitern wegen derselben Tat schließen einander nicht aus. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine…
…3 für eine Straftat verantwortlich, wenn 1. die Tat zu seinen Gunsten begangen worden ist oder 2. durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen. Für Straftaten eines Entscheidungsträgers ist der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und…
…iVm. § 3 Abs. 1 und 2 VbVG ist eine juristische Person wie die M GmbH als belangter Verband (§ 1 Abs. 2 VbVG) für Straftaten (die gegenständlichen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) eines Entscheidungsträgers (wie hier DM als ihr Geschäftsführer) verantwortlich, wenn 1…
…durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen (hier: die abgabenrechtliche Verpflichtung der c GmbH zur Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage bzw. bis zum Ablauf des jeweils fünften Tages danach). Für Straftaten eines Entscheidungsträgers ist der…
…Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ist eine juristische Person wie die X GmbH als belangter Verband (§ 1 Abs.2 VbVG) für Straftaten (die gegenständlichen gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs.1 und 2 lit.a und b, 38 Abs.1 lit.a FinStrG) eines Entscheidungsträgers (wie K als ihr…