…EWG der Kommission bei jeder Einfuhr repräsentative Stichproben zu entnehmen. Die Entnahme der Stichproben dient dazu, im Fall von Weichweizen der oberen oder mittleren Standardqualität eine Analyse des Proteingehalts, des spezifischen Gewichts und des Schwarzbesatzes gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2731/75 des Rates durchzuführen…
…EWG der Kommission bei jeder Einfuhr repräsentative Stichproben zu entnehmen. Die Entnahme der Stichproben dient dazu, im Fall von Weichweizen der oberen oder mittleren Standardqualität eine Analyse des Proteingehalts, des spezifischen Gewichts und des Schwarzbesatzes gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2731/75 des Rates durchzuführen…
…Einfuhr repräsentative Stichproben zu entnehmen. Darüber ist ein Probennahmeprotokoll gemäß der vorgenannten Richtlinie zu verfassen. Die Entnahme der Stichproben dient dazu, im Fall von Weichweizen der oberen oder mittleren Standardqualität eine Analyse des Proteingehalts, des spezifischen Gewichts und des Schwarzbesatzes gemäß der Verordnung (EWG) Nr…
…und des Gegenmusters in beiden Fällen auf Weichweizen der niederen Standardqualität, und führte in der Folge zur verfahrensgegenständlichen Abgabennachforderung. Die Probenentnahme erfolgte gemäß der ersten Richtlinie der Kommission vom 1. März 1976 zur Festlegung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (76/371/EWG)…
…auf Einfuhr zum Nullzollsatz im Rahmen der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0074 (Hartweizen) und 09.0075 (Qualitätsweizen) davon abhängig gemacht, dass der Einführer bei der zuständigen Zollstelle eine Sicherheit von 5 Euro pro Tonne hinterlegt. Zusätzlich müssen die Zollbehörden eine spezifische Sicherheit verlangen…
…2008 - Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität Verordnung (EG) Nr. 1067/2008 der Kommission vom 30. Oktober 2008 über die Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für die Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität mit Ursprung in Drittländern und zur Abweichung von der Verordnung…
…2552): Bei der Einfuhr von Waren auf dem Seeweg und Ankunft über den Atlantik mit Entladehafen in Irland, dem Vereinigten Königreich, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden, Finnland oder an der Atlantikküste der Iberischen Halbinsel. (2) Bei der Abfertigung muss bei Weichweizen (1001 9900) und…
…wird (siehe RL MO-8501); b)eine Warenverkehrsbescheinigung mit der Angabe des Dokumentenartencodes in Feld 44 der AnmeldungZollanmeldung "N018 Warenverkehrsbescheinigung A.TR", wobei in der Rubrik "Bemerkungen" der Vermerk "Besondere Ausfuhrabgabe gemäß Verordnung (EG) Nr. 2008/97 in Höhe von … entrichtet" eingetragen sein muss.
…1. Februar 2016, Zln.: 0001, 0002, 0003 und 0004, betreffend die Erstattung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 236 Zollkodex (ZK) zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) dahingehend abgeändert, dass den Anträgen der beschwerdeführenden Partei vom 2 . Juli 2015 und 7. Juli…
…Jänner 2016, Zln.: 0001, 0002 und 0003, betreffend die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 220 Abs. 1 Zollkodex (ZK) sowie die Festsetzung einer Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…KN - auch nur teilweise oder unter etwaiger Hinzufügung von Unterteilungen - übernimmt und die aufgrund besonderer gemeinschaftlicher Regelungen aufgestellt wurde, um tarifliche oder sonstige Maßnahmen im Rahmen des Warenverkehrs anzuwenden. Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH…
…KN - auch nur teilweise oder unter etwaiger Hinzufügung von Unterteilungen - übernimmt und die aufgrund besonderer gemeinschaftlicher Regelungen aufgestellt wurde, um tarifliche oder sonstige Maßnahmen im Rahmen des Warenverkehrs anzuwenden. Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH…
…KN - auch nur teilweise oder unter etwaiger Hinzufügung von Unterteilungen - übernimmt und die aufgrund besonderer gemeinschaftlicher Regelungen aufgestellt wurde, um tarifliche oder sonstige Maßnahmen im Rahmen des Warenverkehrs anzuwenden. Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH…
…habe, dessen Entscheidung von wesentlicher Bedeutung für die anhängigen Beschwerdeverfahren sei. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates erfolgte die Aussetzung der Entscheidung über die verfahrensgegenständlichen Beschwerdeverfahren. Auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-330/11 war nunmehr klar und stand eindeutig fest…
…EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.07.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif). Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist nach ständiger Rechtsprechung allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im…
…mit Eingabe vom 30. Juni 2008 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung und beantragte die Einreihung der verfahrensgegenständlichen Waren in die Unterposition 1518 00 95 mit einem Zollsatz von 2%. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit dem vorhandenen Anteil an tierischen Fetten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13…
…die vom Zollamt vorgenommene Tarifierung als alkoholhaltige Flüssigkeit der Position 2208 eine verfehlte Gleichsetzung der beiden Präparate mit Flüssigkeiten, die etwa in einem Spirituosengeschäft oder einem Restaurant erworben werden können, sei. Dazu ist zunächst allgemein zu bemerken, dass sich Tarifeinreihungen von Waren oftmals als komplexes…
…sich genommen von der Bf. auch gar nicht bestritten wurden - sowie in Anlehnung an die zitierten Judikate und Verordnungen gelangt der UFS zur Rechtsmeinung, dass die vom Zollamt vorgenommenen Tarifierungen richtig sind. Es handelt sich bei den beiden Präparaten mit einem Alkoholgehalt von 20,5…
…000/917230/01/9 in den zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt. Dabei wurde die Ware antragsgemäß in die Warennummer 63023990902 des Österreichischen Gebrauchszolltarifes mit einer Eingangsabgabenbelastung von 12 % Zoll und 20 % Einfuhrumsatzsteuer eingereiht und der Abgabenbetrag der Bf. mitgeteilt. Gegen diese als Abgabenbescheid geltende Mitteilung der…
…Überdies bestehe eine höchst unterschiedliche Handhabung der einzelnen Mitgliedstaaten zum Thema der Tarifierung von "Pick ups". Es könne dem Bf. jedenfalls nicht der Vorwurf einer unrichtigen Einreihung gemacht werde, wenn keine bindenden und eindeutigen Bestimmungen zur zolltariflichen Einreihung von "Pick-ups" bestehen würden. Mit Berufungsvorentscheidung …