…2007 gegenüber dem Bw. für den Erwerb von Todes wegen nach MT - ausgehend vom freien Vermögen aus der Verlassenschaft nach MT zuzüglich des Substitutionsvermögens nach JT - Erbschaftssteuer in Höhe von € 3.136,64 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete der Bw. ein…
…Jänner 2011 teilte Notar Mag. dem Finanzamt mit, dass nachträgliches Substitutionsvermögen hervorgekommen sei. Dazu legte das Finanzamt dem Unabhängigen Finanzsenat die folgende Stellungnahme samt Neuberechnung der Erbschaftssteuer vor, welche dem Bw. vom Unabhängigen Finanzsenat vorgehalten wurde: "Mit Schreiben vom 26.1.2011 teilte der Notar…
… 613 Rz 5: Verfügungen mit Zustimmung des Nacherben Veräußerungen und Belastungen zur Erfüllung oder Deckung von Nachlassverbindlichkeiten Verfügungen zur Vermeidung von Schäden für das Substitutionsvermögen Verfügungen im Rahmen der ordentlichen Verwaltung Durch die unentgeltliche Übertragung erlangt ***Ehefrau*** somit das mit der Substitution belastete (formale) Eigentumsrecht…
…Verhandlung sowie auf Urteilsfindung im Rahmen einer Senatsentscheidung bleibt aufrecht." Anhang: Sachen- und zivilrechtlichen Sicht der gegenständlichen Gebäudeentnahme von Dr. Karl Wagner, Wagner Rechtsanwälte GmbH vom 26.1.2016 Stellungnahme Verwertbarkeit des Substitutionsvermögens bei einer fideikommissarischen Substitution durch den Vorerben von Dr. Rudolf M. Ganzert…
…die Freibeträge, kann aber am tatsächlichen Übergang des Vermögens vom Vater auf den Sohn und dann auf die Schwester nichts ändern. Da auf Grund der Einheitlichkeit des Erwerbes keine Aufspaltung des angefallenen Vermögens in einen Erwerb von freibleibendem Vermögen und Substitutionsvermögen vorzunehmen war, waren die…
…steuerlichen Vertretung am 21.2.2024 lediglich die Gutachten "Sachen- und zivilrechtlichen Sicht der gegenständlichen Gebäudeentnahme" von Dr. Karl Wagner, Wagner Rechtsanwälte GmbH vom 26.1.2016 sowie die Stellungnahme "Verwertbarkeit des Substitutionsvermögens bei einer fideikommissarischen Substitution durch den Vorerben" von Dr. Rudolf M. Ganzert…
2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…
2.6.6. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.6.6.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden auf…
2.5.7. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, Art. 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.5.7.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden…