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104 902 Treffer507 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7101398/2011DBA Rumänien - Betriebsstätte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.11.2014

…24 Abs 2 lit e um eine „subject to tax“ Klausel bzw um eine hier anzuwendende „Steuerrückfallklausel“ handelt, nicht eingegangen werden muss. Siehe dazu Bendlinger, aaO: „… ist vorbehaltlich der in einem DBA ausdrücklich vereinbarten „subject to tax“ Klauseln bzw „Rückfallklauseln“ auch die tatsächliche Besteuerung…

EAS 2759Übertragung ungarischer Immobilien einer österreichischen Personengesellschaft in eine ungarische Kft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0447-IV/4/200623.10.2006

…wahrnimmt, kann daher unter den gegebenen Umständen kein Aufleben eines österreichischen Besteuerungsanspruches begründen, weil das DBA-Ungarn keine "subject-to-tax-Klausel" enthält und daher die abkommensrechtliche Steuerfreistellung in Österreich nicht von der tatsächlichen Erhebung einer ungarischen Steuer abhängig macht. Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober…

EAS 2763Erbschaftsteuerliche Doppelnichtbesteuerung bei Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0512-IV/4/200622.09.2006

…Österreich übertragen ist. Der Umstand, dass Österreich dieses Besteuerungsrecht nicht ausübt, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht aufleben, da das Abkommen keine "subject-to-tax-Klausel" enthält, die die Steuerfreistellungsverpflichtung in Deutschland unter den Vorbehalt einer tatsächlichen Besteuerung in Österreich stellt. Bundesministerium für Finanzen, 22. September 2006

EAS 3215Ablösezahlungen des Untermieters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0967-IV/4/201111.05.2011

Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht…

EAS 3457Befreiungsmethode trotz doppelter Nichtbesteuerung bei Immobilienveräußerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-0.606.75030.07.2025

Veräußert ein in Österreich ansässiger unbeschränkt Steuerpflichtiger eine in Deutschland belegene Immobilie, so stellt sich die Frage, ob die Subject to tax-Klausel der im Jahr 2023 neu eingefügten Bestimmung des Artikels 23 Absatz 3 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III…

BFG RV/1100284/2020Abkommenstext versus Verwaltungsübereinkommen bei Beurteilung des öffentlich-rechtlichen Schweizer Ruhebezuges einer in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2022

…Auch eine Heranziehung der Wiener Vertragsrechtskonvention als Auslegungsbehelf verhilft daher einem Abkommensverständnis, wie von Seiten der Abgabenbehörde vertreten, nicht zum Durchbruch. "Subject to tax-Klauseln" bzw. "Rückfallklauseln" machen eine Steuerermäßigung oder die Freistellung von Einkünften im Ansässigkeitsstaat davon abhängig, dass der andere Vertragstaat diese Einkünfte…

KStR 2013 Rz 1240–124216.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…1988 vorliegt. Bei Beteiligungserträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG 1988, die in Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen aus inländischen Investmentfonds oder ausländischen Meldefonds enthalten sind, ist davon abweichend lediglich eine Länderaufstellung, aus der die Herkunft der in den Ausschüttungen des…

EAS 2895Besteuerungsrecht für eine "Mietrechtsveräußerung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1702-IV/4/200729.10.2007

Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…

BFG RV/7103743/2024Besteuerung von ausländischen Einkünften mangels Subject-to-tax-Klausel kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 295a BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2026

…2014/15/0050). Die Beschwerdeführerin stützt ihr Begehren darauf, dass die deutsche Finanz die deutschen Einkünfte der Jahre 2015 und 2016 aufgrund einer Subject-to-tax-Klausel besteuert habe. Im vorliegenden Fall geht es um die Besteuerung der Unternehmensgewinne der Beschwerdeführerin bzw. ihrer deutschen Betriebsstätte…

UFSG RV/0527-G/06Rückerstattung von Lohnsteuer nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2008

…Nr. 426/1994) - keine materielle Voraussetzung für die Berechtigung der Freistellung vom Steuerabzug ist. Das mit Deutschland der Entlastungsberechtigung zugrunde liegende DBA enthält eine subject-to-tax-Klausel, wonach eine Entlastung im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens jedenfalls nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die abkommenskonforme…

BFG RV/3100621/2017Konzerninterne Arbeitskräftegestellung nach Indien und Israel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.09.2019Teil 1/2

…2013 in Indien, Israel und Deutschland für die X-AG tätig gewesen. In diesen Staaten habe er sich nicht länger als 183 Tage aufgehalten. Gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien bzw. Israel habe Österreich als Wohnsitzstaat für diese Einkünfte das Besteuerungsrecht. Für jene Arbeitstage, an denen…

BFG RV/4100379/2017Altersteilzeitaufstockungsbetrag - DBA-Deutschland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2017

…Arbeitseinkünfte von A unterliegen deshalb dem österreichischen Besteuerungsrecht, weil diese Einkünfte in Deutschland nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei behandelt würden. Diese Rückfall- bzw. subjekt-to-tax-Klausel solle verhindern, dass Einkünfte im grenzüberschreitenden Sachverhalt gar nicht besteuert würden. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. mit 31…

UFSW RV/0798-W/111. Steuerpflicht einer in Deutschland ausbezahlten Abfindung 2. Begünstigung der Abfindung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…noch die Frage zu thematisieren, ob - ungeachtet der Nichtbesteuerung in Deutschland nach innerstaatlichem deutschem Einkommensteuerrecht - für diesen Fall für Österreich das Besteuerungsrecht entsteht. Die Subject-To-Tax-Klausel des Artikel 28 des DBA (Steueranrechnung nach Artikel 23 statt Steuerbefreiung für Einkünfte, die nach dem Abkommen…

BFG RV/1100295/2019Vermeidung von Doppelbesteuerungen nach § 48 BAO bzw. der Verordnung BGBl. II Nr. 474/2002, Nachweis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2025

…Staat einer der österreichischen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer vergleichbaren Besteuerung unterliegen, wobei die Durchschnittssteuerbelastung mehr als 15% betragen muss. Aufgrund der "subject to tax-Klausel" ist die Verordnung nicht anwendbar, wenn der andere Staat keine Steuer erhebt (vgl Bendlinger ua, Internationales Steuerrecht Tz 177). Österreich verfügt…

BFG RV/5100282/2019Ort des Entnahmeeigenverbrauchs
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2025Teil 1/2

…vermag für sich alleine noch kein Besteuerungsrecht des Sitzstaates Österreich zu begründen, zumal es im Umsatzsteuerrecht eine dem DBA-Recht vergleichbare "Rückfallsklausel" auf den (Wohn)Sitzstaat (subject to tax) nicht gibt. Diese Doppel-Nichterfassung ist schlicht das Ergebnis eines unvollständig harmonisierten Mehrwertsteuerrechts im Bereich der…

BFG RV/7103049/2022Rückerstattete Sozialversicherungsbeiträge (Aufteilung auf inländisches und ausländisches Dienstverhältnis)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.11.2022Teil 1/2

…sichergestellt sei, dass der Tätigkeitsstaat Kenntnis von seiner Steuerbefugnis erlangt habe. Dies könne letztlich nur bedeuten, dass weder persönliche noch sachliche Steuerbefreiungen im Tätigkeitsstaat zu einem Eingreifen der Subject-to-tax-Klausel führen. Nach einer Auslegung kann die Rückfallklausel nach Art. 15 Abs. 4 DBA…

EAS 252Britische Betriebsberatung und "vorsorglicher Steuerabzug"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/7/1-IV/4/9330.03.1993

…In dieser Ansässigkeitsbescheinigung wird seitens der britischen Steuerverwaltung im übrigen auch mitgeteilt, ob auf die "subject to tax-Klausel" des Artikels 3 Abs. 2 des Abkommens zu achten ist. Übernimmt der britische Betriebsberater in der Folge für einen Zeitraum von etwa 1 Jahr die Geschäftsführung…

BFG RV/7101352/2012Höhe der Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.12.2018

…der Einkünfte, die auf Arbeitstage (AT) in D fallen, sämtliche Einkünfte laut übermitteltem Jahreslohnzettel für 2007 auf Grundlage der "subject-to-tax-Klausel" des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland (D) der österr. Einkommensteuer zu unterwerfen. Aufgrund des diesbezüglichen Ergänzungsersuchens des FA übermittelte die Bf. die deutsche…

BFG RV/6100570/2013Steuerpflicht einer deutschen Abfertigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2017

…der österreichischen Steuererklärung zu berücksichtigen. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass der unseres Erachtens Deutschland zuzuordnende Anteil der Abfindung in Deutschland nicht besteuert wurde. Im Hinblick auf die subject to tax clause gemäß Art 15 Abs. 4 DBA verweist die deutsche Fachliteratur darauf…

UFSI RV/0753-I/08Keine bescheidmäßigen Feststellungen über die Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

…Bezüglich dieser "I" sei kein a3 Besteuerungsrecht vorgesehen, wobei offensichtlich eine generelle "subject-to-tax-Klausel" angewendet worden sei. Die Annahme einer Hinterziehung sei daher aus folgenden Gründen gerechtfertigt: * Die abgabenrechtlichen Umstände bzw. Sachverhalte seien in Österreich weder offen gelegt noch durch eine Anfrage geklärt…