…nachfolgend am 3. September 2014 dem gegenständlichen Verfahren zugeordnet werden – es lag demnach keine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende fristgerechte Zahlung vor. Auf die Motive der nicht zeitgerechten Entrichtung des Strafbetrages kann es bei der gegebenen Rechtslage nicht ankommen. Die Übertretung selbst blieb unbestritten, sohin diese…
…der Behörde: 11.1.2017) vorgenommen wurde[n], musste das Strafverfahren eingeleitet werden. Auf die Motive der nicht zeitgerechten Entrichtung des Strafbetrages kann es bei der gegebenen Rechtslage nicht ankommen. Die Übertretung[en] selbst blieb[en] unbestritten, sohin diese als erwiesen anzusehen war[en]. Jeder…
…ist der zum Tatbestand gehörende Erfolg erst später eingetreten, so läuft die Frist erst von diesem Zeitpunkt. § 49a Abs. 4 VStG: Der Anonymverfügung ist ein zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages geeigneter Beleg beizugeben. Der Beleg hat eine Identifikationsnummer zu enthalten, die automationsunterstützt gelesen werden kann. …
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 8. Oktober 2013 wies das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 16. August 2013 auf Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Stundung) bei der Entrichtung von Strafbeträgen in Höhe von € 8.794,46 gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG…
…Beschwerde vom 4. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 10. November 2006, Zahl: 600/09699/10-1999 (StrLNr 117-1991), betreffend Pfändung einer Geldforderung für aushaftende Strafbeträge samt Kosten und Nebengebühren gem. § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) in Verbindung mit § 65 Abgabenexekutionsordnung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RAST & MUSLIU Rechtsanwälte, Alser Straße 23/14, 1080 Wien, über die Beschwerde des Antragstellers vom 10. September 2025 gegen den Bescheid des…
…der automationsunterstützt lesbaren, vollständigen und richtigen Identifikationsnummer der Behörde den Einsatz einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage zu ermöglichen, mit deren Hilfe eine schnelle und genaue Kontrolle der ordnungsgemäßen Einzahlung der Strafbeträge sichergestellt werde. Wie aus den vom Bf. vorgelegten Unterlagen ersichtlich sei, seien im gegenständlichen Fall die…
…gewesen. Aufgrund der verspäteten Einzahlung trat die zwingende Rechtsfolge des § 50 Abs 2 VStG ein, wonach dieser Umstand als Verweigerung der Zahlung des Strafbetrages gilt, weshalb die Anonymverfügung zu Recht erging. Wäre der aufgrund der Anonymverfügung offene Betrag von € 12,00 fristgerecht entrichtet worden…
…Ausnahmebewilligung ("Parkpickerl") noch nicht gültig. Mit Banküberweisung vom 3. Dezember 123 brachte die Bf. den in der Anonymverfügung vom 27. Oktober 123 verhängten Strafbetrag nunmehr - somit verspätet - zur Anweisung, nachdem der Magistrat der Stadt Wien der Bf. im Schreiben vom 27. November 123 bekanntgegeben hatte…
…01.2014 die Identifikationsnummer XYZ2 anführte. Am 28.01.2014 langte dieser Strafbetrag auf dem im Beleg mit der Identifikationsnummer XYZ2 angeführten Konto des Magistrates der Stadt Wien ein. Von diesem Sachverhalt geht das BFG bei seiner Entscheidung aus. Er gründet sich auf den Bericht…
…eines Organs der öffentlichen Aufsicht oder auf Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen, so kann die Behörde die Geldstrafe ohne Festsetzung einer Ersatzstrafe durch Anonymverfügung vorschreiben. (4) Der Anonymverfügung ist ein zur postalischen Einzahlung des Strafbetrages geeigneter Beleg beizugeben. Der Beleg hat eine Identifikationsnummer zu enthalten…
…und daher das angefochtene Straferkenntnis gemäß § 49a Abs. 7 VStG nicht hätte ergehen dürfen. Wird der in der Anonymverfügung vorgeschriebene Strafbetrag rechtmäßig und rechtzeitig einbezahlt, hat die Behörde von der Ausforschung des unbekannten Täters endgültig Abstand zu nehmen und jede Verfolgungshandlung zu unterlassen (§ 49a Abs…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in B, über dessen Beschwerde vom 13. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom…
…2019, und somit nach Ablauf der zweiwöchigen gesetzlichen Zahlungsfrist erfolgte. In der Folge wurde dem Bf. mit Anonymverfügung vom 19. September 2019 ein zu zahlender Strafbetrag von 48 Euro vorgeschrieben. Mit Strafverfügung vom 7. November 2019 wurde über den Bf. wegen Verletzung der Rechtsvorschriften des …
…annehmen kann, dass diese den Lenker kennt oder leicht feststellen kann und wird daher an den Zulassungsbesitzer versendet (siehe § 49a Abs. 5 VStG). Wird der Strafbetrag fristgerecht eingezahlt, so hat die Behörde von der Ausforschung des unbekannten Lenkers Abstand zu nehmen, d.h. der Begriff…
…In freier Beweiswürdigung nach § 45 Abs. 2 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) geht das Bundesfinanzgericht folglich davon aus, dass der Strafbetrag der Anonymverfügung vom 17.02.2016 nicht fristgerecht einbezahlt worden ist. Gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe…
Da der Bf. seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten im Verwaltungsverfahren nicht bekannt gegeben hat, ging die belangte Behörde zu Recht von durchschnittlichen Verhältnissen aus (vgl VwGH 30.06.2004, 2001/09/0120). Die belangte Behörde hat über den Bf. eine Geldstrafe von EUR…
…84/16/0113). Dies wird beispielsweise dann der Fall sein, wenn durch die sofortige Entrichtung des Strafbetrages der notdürftige Unterhalt des Antragstellers ernsthaft beeinträchtigt wäre. Im Anlassfall kann auf Grund der von der Bf. ansatzweise dargelegten, im Übrigen aber auch aus der Aktenlage zu StNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf. betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 idgF, iVm § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006 idgF, über…
Bei der Registrierkasse kam es zu Schwierigkeiten bei der Erfassung des AES Schlüssels. Die Unterlagen hätte der Beschuldigte rechtzeitig gebracht. Die Verhandlungsleiterin weist darauf hin, dass die Schlussbesprechung am 25.6.2018 stattgefunden hat, die Kasse jedoch erst ein Jahr später (5.6.2019) über…