…da keine Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG zu beurteilen war, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Weder weicht die gegenständliche Entscheidung hinsichtlich der Beurteilung der Strafbarkeitsverjährung iSd § 31 Abs. 2 VStG von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer solchen Rechtsprechung…
…dem Verwaltungsgerichtshof, vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Aufgrund der obigen Sachverhaltsfeststellungen und mangels verjährungshemmender Umstände trat am 18.4.2016 bzw 3.5.2016 in den beschwerdegegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren die Strafbarkeitsverjährung ein. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung Gemäß § 52…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf. über die Beschwerde vom 2. Juni 2014 gegen das Erkenntnis des Magistrats Stadt Wien vom 30.4.2014 MA 67-PA-500047/4/8 betreffend die Begehung einer Verwaltungsübertretung gem. § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung…
…Verjährungshemmende Umstände iSd § 31 Abs. 2 VStG lagen nicht vor. Die Strafbarkeitsverjährung ist somit am 28. Juni 2014 eingetreten. Infolge der Verjährungsbestimmung des § 31 Abs. 2 VStG ist eine allfällige Bestätigung des angefochtenen Straferkenntnisses durch das Bundesfinanzgericht nicht möglich. Der Beschwerde war daher Folge zu…
…Umstände iSd § 31 Abs 2 VStG lagen nicht vor. Die Strafbarkeitsverjährung ist somit am Datum2 eingetreten. Infolge der Verjährungsbestimmung des § 31 Abs 2 VStG ist eine allfällige Bestätigung des angefochtenen Straferkenntnisses durch das Bundesfinanzgericht nicht möglich. Der Beschwerde war daher Folge zu geben, das angefochtene…
…da keine Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG zu beurteilen war, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Weder weicht die gegenständliche Entscheidung hinsichtlich der Beurteilung der Strafbarkeitsverjährung iSd § 31 Abs. 2 VStG von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer solchen Rechtsprechung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerden des A in B , gegen die Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, MA 67-PA- 123 und MA 67-PA- 456 jeweils vom XYZ wegen den Verwaltungsübertretungen der fahrlässigen Verkürzung der Parkometerabgabe…
…der Häufigkeit ausgesetzter Verwaltungsstrafverfahren und der vergleichsweise langen Dauer der betreffenden Gerichtsverfahren auf Grund der Komplexität der zugrunde liegenden Sachverhalte sollte aber auch die Strafbarkeitsverjährung – sowie im Übrigen auch die Entscheidungsfrist – durch die Aussetzung eines Verfahrens auf Grund der Anhängigkeit eines gerichtlichen Strafverfahrens gehemmt werden…
…2 1. Satz VStG 1991 erlischt die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung durch Verjährung; nach Eintritt der Strafbarkeitsverjährung liegt ein Strafaufhebungsgrund vor (Weilguni in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG § 31 Rz 12, 14). Die Frist für die Strafbarkeitsverjährung des § 31 Abs. 2 VStG 1991 gilt auch im verwaltungsgerichtlichen…
…7. August 2026 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. Unter Verweis auf die gemäß § 31 Abs. 2 VStG eingetretenen Strafbarkeitsverjährung beantragte die belBeh die Einstellung durch das Bundesfinanzgerichts, weil es ihr infolge des Ablaufs der gesetzlichen Frist gemäß § 14 Abs. 1 VwGVG verwehrt sei, eine…
…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da der Lösung des vorliegenden Falles im Wesentlichen reine Sachverhaltsfragen zu Grunde liegen bzw. sich die Rechtsfolge des Eintritts der Strafbarkeitsverjährung unmittelbar aus dem Gesetz (§ 45 Abs…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da der Lösung des vorliegenden Falles im Wesentlichen reine Sachverhaltsfragen zu Grunde lagen bzw sich die Rechtsfolge des Eintritts der Strafbarkeitsverjährung unmittelbar aus dem Gesetz (…
…7. August 2026 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. Unter Verweis auf die gemäß § 31 Abs. 2 VStG eingetretenen Strafbarkeitsverjährung beantragte die belBeh die Einstellung durch das Bundesfinanzgerichts, weil es ihr infolge des Ablaufs der gesetzlichen Frist gemäß § 14 Abs. 1 VwGVG verwehrt sei, eine…
… 82 Abs 3 lit c iVm 31 Abs 5 FinStrG wegen Eintritt der Strafbarkeitsverjährung eingestellt. II.) Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Spruchsenates Wien N 2 als Organ…
…vom 06.09.2013 zur Zahl MA tttttt sowie das Verfahren einzustellen und wird nur für diesen Fall auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet." In einer e-mail vom 16.06.2015 wendet die anwaltliche Vertretung ein, dass Strafbarkeitsverjährung eingetreten sei. Die Begründung sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, geboren 1977, zuletzt wohnhaft ***Bf1-Adr***, vertreten durch Fetz & Partner Rechtsanwälte, Hauptplatz 11, 8700 Leoben, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., whft. Adr.1, betreffend eine Vollstreckungsverfügung zu einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs.2 Parkometerabgabeverordnung, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13.04.2016 gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Frau X.Y., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz10 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Heinz Schöppl und DI Christof Bauer als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…