…Stimmrechtsausübung vorliegen (Wiesner/Kirchmayr/Mayr, Gruppenbesteuerung2 Richtlinien und Kommentierung 4.1. Kapitalbeteiligung und Stimmrechtsmehrheit K148). Eine Änderung hinsichtlich der Ausübung der Stimmrechte erfolgte nach den Feststellungen auch durch die vorliegende Treuhandvereinbarung nicht. Insbesondere blieb das Stimmrecht nicht dem Treugeber vorbehalten, wurde es dem Treugeber nicht…
15.4 Finanzielle Verbindung 15.4.1 Kapitalbeteiligung und Stimmrechtsmehrheit Rz 1033: Nach § 9 Abs. 4 KStG 1988 ist materielle Voraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe die finanzielle Verbindung durch eine Beteiligung von mehr als 50% am Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital und an den Stimmrechten…
…rechnerischen Wertes der Gesamtanteile (wesentliche Beteiligung) oder weniger als ein Viertel des Nennkapitals, verschafft oder vergrößert aber der übernehmenden Körperschaft die Stimmrechtsmehrheit. Rz 726: Die Einbringungsfähigkeit ist unabhängig davon gegeben, ob der Kapitalanteil zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen oder zum außerbetrieblichen Vermögen des Einbringenden gehört…
…die ihrerseits 100% der Anteile einer Körperschaft B hält: Es ist weder eine Beteiligung über 50% noch die Stimmrechtsmehrheit gegeben (die Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft mit den Mitgesellschaftern der Personengesellschaft ist unter Umständen möglich). [Grafik] 15.4.3.2.2 Personengesellschaften Rz 1039: Unter Personengesellschaft nach…
…jeder weitere zu mindestens 15% an der einzubeziehenden Körperschaft beteiligt sein. Die für die Stimmrechtsmehrheit idR erforderliche Mehrheitsbeteiligung an der Personengesellschaft (siehe Abschnitt 15.4.3.2) ist nicht individuell auf den Hauptbeteiligten der Beteiligungsgemeinschaft, sondern auf die Mitbeteiligten zu beziehen. Beispiel: GmbH A ist…
…zu J und K nach § 9 Abs. 4 dritter Teilstrich KStG 1988 auch mittelbar über die Beteiligungen von Gruppenmitgliedern bestehen kann und G die Stimmrechtsmehrheit hinsichtlich der Beteiligung an der GH-OG besitzt. Das Einkommen von J ist unverändert G, das Einkommen von K ist…
…Liechtenstein, als übernehmende Gesellschaft eingebracht werden ("Exporteinbringung"). Die Einbringung erfolgt auf Basis eines schriftlichen Sacheinlagevertrages. Durch die Einbringung des 15 %-Kapitalanteils wird die Stimmrechtsmehrheit der ***EWR AG*** erweitert. Die **Bf1f** erhält verkehrswertäquivalent in der Höhe des eingebrachten Vermögens rd. ***7*** Stück Aktien an der ***EWR…
… 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG hat die X-GmbH durch die Übernahme der genannten Anteile die Stimmrechtsmehrheit (zusammen 99,9 % des Nennkapitals) an der Y-GmbH erlangt. Die Einbringung der Geschäftsanteile erfolgt ausschließlich gegen Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden GmbH aus der Erhöhung…
…als Betriebe gelten (siehe Rz 709) Kapitalanteile, die entweder die 25%-Grenze nicht erreichen oder keine Stimmrechtsmehrheit verschaffen (siehe Rz 725 ff). Rz 1281a: Liegt bei der Einbringung von Mitunternehmeranteilen kein positiver Verkehrswert dieser Anteile vor, kommen auch in diesem Fall die ertragsteuerlichen Grundsätze gemäß…
…wenn der Kapitalanteil bei der übernehmenden Körperschaft zum Erreichen oder Erhöhen der Stimmrechtsmehrheit an der C-GmbH führt. 6.2.4.2.4 Kapitalanteile Rz 1665: Die gesonderte Übertragung eines Kapitalanteils im Rahmen einer Spaltung ist im Sinne der Begriffsbestimmung in Rz 725 ff möglich…
…Abs. 2 Z 3 zweiter Teilstrich UmgrStG (unter einem Viertel, aber Verschaffen oder Erhöhen der Stimmrechtsmehrheit) handelt, der dem abgespaltenen Anteil objektiv zurechenbare vortragsfähige Verlust auf die neue oder übernehmende Körperschaft über. Wird nur ein Teil des von der spaltenden Körperschaft gehaltenen Kapitalanteils abgespalten, geht…
…V.*** (Beilage3) gefasst, mit der die Ausgabe der neuen Anteile an der ***Bf1-Mutter-B.V.*** beschlossen und der Gesellschaftsvertrag der ***Bf1-Mutter-B.V.*** (Articles of Association) entsprechend den Vorgaben im Framework Agreement geändert wurde (beide Maßnahmen vermittelten ***AB*** die Stimmrechtsmehrheit). Überdies hatten die…
…bestehe darin, dass - wie bereits mehrfach ausgeführt - ***AB*** bei der ***Bf1-Mutter-B.V.*** und somit mittelbar auch bei den Tochtergesellschaften der ***Bf1-Mutter-B.V.*** über die Stimmrechtsmehrheit verfügte und daher ausschließlich von ***AB*** einheitlich geleitet bzw beherrscht wurde. Diese Feststellung der AP, dass…
…b Kapitalansammlungs-Richtlinie vorliege, wenn "die übernehmende Kapitalgesellschaft mit dem Anteilserwerb auch die Stimmrechtsmehrheit an der einbringenden Kapitalgesellschaft erworben und im Gegenzug zumindest teilweise Anteile aus einer bei ihr stattfindenden Kapitalerhöhung gewährt hat". Nach Ansicht des Finanzamtes könne daraus geschlossen werden, dass ein Anteilstausch nur…
…dem Beschwerdeführer über die Gesellschafterversammlung kein beherrschender Einfluss auf die beiden Gesellschaften zukam, ist wie folgt auszuführen: Ist ein Gesellschafter (nur) zu 50 % am Stammkapital einer GmbH beteiligt und besitzt er keine Stimmrechtsmehrheit, kommt ihm grundsätzlich kein beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft zu (vgl BFH…
…Es erfolgte ein Erwerb der zuschussempfangenden Gesellschaft durch einen fremden Dritten und nicht durch einen Umgründungsvorgang, bei dem die Großmuttergesellschaft durch ihre Kapital- und Stimmrechtsmehrheit ihren Willen durchsetzen konnte. Es war bis zum Abschluss des Kaufvertrages über die Anteile an der BF Beteiligungs GmbH nicht…
… - Zusammenschlussbilanz zum Datum3. (Anm. BFG: Mit der stillen Einlage erwarb der Bf. kraft Zusammenschlusses rückwirkend per Datum3 eine Stimmrechtsmehrheit an der 123 und dadurch beherrschende Stellung gegenüber der Gesellschafterin NameGesellschafterin.) Für die Streitjahre legte der Bf. Einkommensteuererklärungen, die er für 2005 am 29.08.2007…
…somit die Entscheidung auch gegen den Willen eines Konzernmitgliedes. Aufgrund der gleich berechtigten Gesellschafter 'Z-Gruppe' und 'Y' fehlt die Stimmrechtsmehrheit, auch der Geschäftsführer des Y-Konzerns hat lediglich ein Mitspracherecht. Weiters wird aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften die [X-GmbH] nur anteilsmäßig zu je 50% in…