…27 Abs. 4 EStG 1988 liegen nur vor, wenn ein Differenzausgleich erfolgt, eine Stillhalterprämie geleistet wird, das Derivat selbst veräußert wird oder eine sonstige Abwicklung (Glattstellen) erfolgt. Zur Behandlung von Schadenersatz bei Substanzschaden, siehe Rz 6143. Rz 6174a: Die reine Ausübung einer Option bzw. die…
20.2.3.3 Private Zinssicherungsgeschäfte Rz 6178: Die tatsächliche Lieferung des Underlyings führt isoliert zu keiner Steuerpflicht, ein Zins-Swap auf den Zins einer Anleihe wirkt sich jedoch im Rahmen der Einkünfte aus der Überlassung von Kapital steuerlich aus (vgl. Abschnitt 20.2.3…
…Wirtschaftlich entspricht die Aktienanleihe einer Kombination aus einer marktüblich verzinsten Anleihe mit der Stillhalterposition aus einer Option, wobei dem Anleger die Stillhalterprämie in der Weise abgegolten wird, dass die Anleihe mit einem übermarktmäßig hohen Zinskupon ausgestattet ist. Rz 6183a: Ebenso wie bei der Wandelanleihe ist…
…oder Abwärtstrend befindet, könne durch Long oder Short Positionen immer erfolgreich investiert werden. Nach § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Einkünften aus Derivaten der Differenzausgleich, die Stillhalterprämie, Einkünfte aus der Veräußerung und Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures, Swaps) sowie…
…entnehmen seien. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung am 25.9.2013 ging die belangte Behörde von der entgeltlichen Einräumung eines Optionsrechtes auf den Kauf eines Grundstückes gegen die Zahlung eines Betrages von 200.000,00 Euro als Stillhalterprämie an die Beschwerdeführerin als Optionsgeberin aus…
…entnehmen seien. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung am 25.9.2013 ging die belangte Behörde von der entgeltlichen Einräumung eines Optionsrechtes auf den Kauf eines Grundstückes gegen die Zahlung eines Betrages von 200.000,00 Euro als Stillhalterprämie an die Beschwerdeführerin als Optionsgeberin aus…
…bei Tilgung nicht das Nominale sondern Aktien in geringerem Wert zu erhalten. Wirtschaftlich ist das Risikoentgelt, die Stillhalteprämie, in über dem Marktzinssatz liegenden Zinsen enthalten. Zur Besteuerung der Aktienanleihe wurden zwei Theorien entwickelt: Einheitstheorie: Danach wird die Aktienanleihe als einheitliches Instrument gesehen Aufspaltungstheorie: Die Erträge…
…steht dieses Entgelt der Inanspruchnahme einer Herstellerbefreiung nicht entgegen. Das Optionsentgelt wird nicht zur Erzielung von Einkünften iVm dem Gebäude vereinbart, sondern stellt eine Art "Stillhalterprämie" und damit Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 Abs. 4 EStG 1988 dar. Rz 6648: Werden gleichzeitig die Voraussetzungen für…
…die Besteuerung von Einkünften aus Derivaten nach § 27 Abs 4 EStG werden zudem konkrete tatbestandsmäßige Einkünfte (Z 1 Differenzausgleich, Z 2 Stillhalterprämie, Z 3 Einkünfte aus der Veräußerung oder Z 4 Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung) gefordert. Zur steuerlichen Behandlung ist die tatsächliche Disposition des…
…Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. (4) Zu den Einkünften aus Derivaten gehören 1. der Differenzausgleich 2. die Stillhalterprämie 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…
…Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 (einschließlich Nullkuponanleihen) sind. (4) Zu den Einkünften aus Derivaten gehören 1. der Differenzausgleich, 2. die Stillhalterprämie, 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei…
…Gemäß Abs. 4 gehören zu den Einkünften aus Derivaten 1. der Differenzausgleich; 2. die Stillhalterprämie; 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften … Der hier entscheidungsrelevante Sachverhalt ergab sich aus den Unterlagen und Bescheiden der Behörde, aus den…
…Einstandswert iHv EUR 126.100,00 abzüglich Erlös iHv 16.000,00) und dass - wie auch von der steuerlichen Vertretung der Beschwerdeführerin in ihren Schriftsätzen angenommen- die Anschaffungskosten jedoch um die Stillhalterprämie iHv EUR 6.100,00 zu kürzen sein anstatt diesen Wert zu addieren…
…in Zusammenarbeit mit der depotführenden Stelle die Realisierung abwickelt und die Erlöse aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, aus dem Differenzausgleich, aus der Veräußerung von Derivaten oder die Stillhalterprämie gutschreibt. Als inländische depotführende oder auszahlende Stellen kommen in Betracht: - Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes (§ 1 BWG)…
…Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. [...] (4) Zu den Einkünften aus Derivaten gehören 1. der Differenzausgleich, 2. die Stillhalterprämie, 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…
…Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen). (4) Zu den Einkünften aus Derivaten gehören 1. der Differenzausgleich, 2. die Stillhalterprämie, 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei…
…Dokumente und Nachweise sowie auf die rechtlichen Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes in Rz 26 bis 31 des Erkenntnisses vom 3.5.2021, Ra 2019/13/0124-5, verwiesen. Hinsichtlich der Einordnung der Stillhalterprämie unter § 30 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 idF vor BGBl.I Nr…
…anderen Gesellschaft als Gewinn beim Rechtsnachfolger niederschlagen. Der Beginn der Spekulation durch Abschluss des betreffenden Geschäftes wurde jedoch noch im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Bf. gesetzt. So wurde eine Stillhalterprämie im Rahmen einer Put Option auf Genussrechte vereinnahmt (siehe Beilage III - Kopie Kontoauszug inkl. Bankbestätigung)…
…Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen). (4) Zu den Einkünften aus Derivaten gehören 1. der Differenzausgleich, 2. die Stillhalterprämie, 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei…
…2) .... . 3. Bei Derivaten (§ 27 Abs. 4): a) im Falle des Differenzausgleichs – beim Empfänger ....; – beim Empfänger der Stillhalterprämie ....; b) bei Verfall der Option .....; c) im Falle der Veräußerung oder sonstigen Abschichtung .... . Abs. 4: Für die Anschaffungskosten gilt Folgendes: 1. Bei unentgeltlichem Erwerb sind die Anschaffungskosten…