IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Wolfgang Pavlik und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Wolfgang Aigner, Mag. Belinda Maria Eder und Erwin Agneter über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dkfm. Othmar Wacha, Raimund-Zoder-Gasse 7, 1190 Wien, gegen die…
könnte, hat er sich als steuerlich nicht versierte Person nicht vorstellen können. Er wusste nicht, dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Schweiz gibt, welches die Zuteilung der Einkünfte auf die beiden Staaten regelt. Er war steuerlich nicht vorgebildet, zumindest nicht in dem Sinn, dass er die…
…wird durch das Steuerverfahren Quinn, über das in deutschsprachigen Medien vor allem auf Grund der Bekanntheit des österreichischen Schlagersängers und Schauspielers in allen Gesellschaftsgruppen ausführlich berichtet wurde, bestätigt. An Beispielen für deutschsprachige Zeitungen, die über die Steuer-Razzia bei Freddy Quinn am 26.09.2002…
Offensichtlich wurde der Vorsatz bei der Herbeiführung des Risikowagnisses vor allem dadurch, dass dem Bf. aufgrund der Pensionsbezüge ein weiteres Bankkundenservice, nämlich jenes bei der das Pensionskonto des Bf. führenden Bank zur Verfügung gestanden war, womit der Bf. bei zwei Bankkundenservicestellen eine professionelle Betreuung und…
i) Telefonüberwachungsprotokoll vom 23. November 2011 über ein Telefongespräch zwischen AlP und VlB: Inhalt des Telefongespräches war u.a. die Verabredung eines Treffens, bei dem VlB eine Mappe für den Bf mit Rechnungen, den neuen von der S und die "Kohle" für den Bf, die…
Auch hat sich die Beratung durch seinen Steuerberater ab Anfang 2003 vor dem Einschreiten der Betriebsprüfung nicht auf den Aspekt einer Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, sondern lediglich auf die Umsatzpflicht bei Lieferungen aus T bezogen. Das aus dem dokumentierten Verhalten des B herausleuchtende strategische Konzept zur…
Allerdings ist es einfach dahin gesagt, ein Beschuldigter hätte sich erkundigen müssen und entsprechend danach handeln. Vom Senat war vor allem die Situation zu beurteilen, ob man von einem Straftäter verlangen kann, sich zu erkundigen (beim Finanzamt oder einem beruflichen Parteienvertreter)ob aus Straftaten erlangtes…
Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat…
Bei der Strafbemessung war auch zu berücksichtigen, dass eine Abgabenhinterziehung mit dem erweiterten Strafrahmen bei diesen Strafbemessungsgründen bei einem Ersttäter mit einer Geldstrafe von € 15.000,00 angemessen wäre. Es wäre unverhältnismäßig, würde man allein die Finanzordnungswidrigkeit für die Verwendung einer verfälschten Rechnung wesentlich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Finanzstrafsenat I, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen BGHF, vertreten durch Dr. Günther Tarabochia, Rechtsanwalt, 6900 Bregenz, Scheffelstraße 8, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § § 33 Abs. 2 lit a…
soziales Umfeld eher nicht in Einklang zu bringen ist und daher eine positive Prognose zu stellen ist. Ebenso spricht zu seinen Gunsten, dass in Hinblick auf die begangenen Abgabenhinterziehungen der deliktische Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Manuela Hebenstreit, Intreuhand Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck, Amraser Straße 85/1, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A gegen die Bescheide des Finanzamtes B vom 7. Jänner 2003 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer der Jahre 1995 bis 1998 sowie Umsatz- und Einkommensteuer 1995 bis 1998…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen F.F., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
Die nunmehrigen weiteren Milderungsgründe, nämlich der eingetretene Zeitablauf, die Mitwirkung des Beschuldigten an der Aufklärung des Sachverhaltes, sowie seine eher schlechten finanziellen Verhältnisse ermöglichen jedoch eine Reduzierung der vom Spruchsenat verhängten Sanktionen, sodass eine zusätzliche Geldstrafe von lediglich € 30.000,-- (das sind 28,05…
Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Finanzamts-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die…
Abs. 2: War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offen gelegt werden, und binnen einer Frist von einem…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen B, vertreten durch Gebhard Klingler, Wirtschaftstreuhand Inntal Steuerberatungs-Gesellschaft m.b.H., 6235 Reith im Alpbachtal, Gut Matzen 6, wegen des Finanzvergehens der…
Für das Jahr 2017 wurde am 11.9.2018 durch die ***20*** Steuerberatungskanzlei elektronisch eine Jahreserklärung eingereicht, die zum Erstbescheid vom 14.9.2018 geführt hat. Es wurde eine Gutschrift von € 387,22 festgesetzt. Die abgabenbehördliche Prüfung führte zu einer Nachforderung von € 9…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen S.Sp., Vermögensberater, S., vertreten durch Ing. Mag. Klaus Helm, Rechtsanwalt, 4040 Linz, Schulstraße 12, über die Beschwerde des Bf. vom 9…