…Europäischen Gemeinschaften seinen Wohnsitz nach Brüssel verlegt hat. Damit kann in derartigen Fällen die österreichische Kapitalertragsteuerpflicht durch das österreichisch-belgische Doppelbesteuerungsabkommen nicht beseitigt werden. Was nun die übrigen inländischen Einkünfte anlangt (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von ATS 60.000 und aus einem…
…auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Wurde durch ein Versehen oder durch eine Fehlinterpretation eines Finanzamtes in der Vergangenheit anders…
…28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese Befreiung steht allerdings nur jenen Angestellten zu, die…
…sie von der Organisation für ihre Dienstleistungen erhalten, im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen. In Zweifelsfällen bezüglich der Angestellteneigenschaft einer Person ist eine Stellungnahme der Organisation einzuholen. 3.4.3.2 Bedienstete der Europäischen Union Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Bediensteten der Europäischen Union…
…zwischen der EG und dem UN - Hochkommissariat für Menschenfragen geschlossenen Vertrages auftritt. UNO - Pensionen Verlegt eine UNO - Bedienstete, die bei einer UNO - Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO - Pension in Österreich von der…
…Bezüge der Angestellten der finnischen Botschaft in Wien, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, nur dann der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn diese Angestellten "nicht ausschließlich deshalb in Österreich ansässig geworden sind, um die Dienste zu leisten". Ist daher eine finnische Staatbürgerin 1969 in die Dienste der…
…Besteuerungsrecht abweichend von der "Kassenstaatsregel" (Art. 19 Abs. 1 lit. a OECD-Musterabkommen) dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt wird. Eine eventuelle österreichische Steuer kann dann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg erhoben werden, sodass die steuerliche Erfassung im Wege der Veranlagung durch…
…gleichgültig ob diese laufend oder als Kapitalabfindung oder ob sie dem ehemaligen Bediensteten oder seinen Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Mit dieser Befreiung ist aber eine progressionserhöhende Wirkung auf allfällige andere Einkünfte verknüpft (Progressionsvorbehalt). 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der internationalen Organisationen (EAS 2300). Gemäß Artikel 10 Abs. 7 des Zusatzabkommens vom 7. September 1998, BGBl. III Nr. 153/1998, zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates betreffend das Europäische Zentrum für Lebende Sprachen (EFSZ) sind die Bediensteten des Zentrums von…
…Bediensteten oder seinen Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Mit dieser Befreiung ist aber eine progressionserhöhende Wirkung auf allfällige andere Einkünfte verknüpft (Progressionsvorbehalt). Eine etwas andere Rechtslage besteht gemäß Art. 16 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation, BGBl. Nr. 350/1979, betreffend Bedienstete der…
…die Erhebung der Einkommens- und Erbschaftssteuern als auch bei Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es zu vermeiden, dass die (neben den EU-Bezügen anfallenden) Einkünfte eines EU-Beamten weder in Belgien noch in seinem Herkunftsland unbesteuert bleiben. Selbst wenn der EU…
…und Befreiungen der Europäischen Union) nicht zum Progressionsvorbehalt herangezogen werden (vgl. EuGH 16.12.1960, 6/60, EuGH 14.10.1999, C-229/98, EuGH 21.5.2015, C-349/14). Dies gilt auch für Hinterbliebenenpensionen. Von derartigen Einkünften wird von der EU eine Steuer…
…ausgeführt, von ihren bei der Vertretung der Europäischen Kommission erzielten Einkünften weder eine Steuer zu Gunsten der Europäischen Union noch eine solche in Österreich entrichtete. Wäre der Bw. tatsächlich der Status einer sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften zugekommen, wäre von ihren Bezügen im Sinne des Art…
…Eine Entscheidung in diesem Sinne ist dem unabhängigen Finanzsenat aus folgenden Gründen nicht möglich: 1. 4. Vorgeschichte: Im Falle einer als örtliche Bedienstete bei der Europäischen Kommission, Vertretung in Österreich, in Gruppe III eingestellten Dokumentalistin hat die Abgabenbehörde II. Instanz entsprechend der hier von der…
…dessen (teilweiser) Vermietung ihm Einkünfte zuflossen, und ein Wertpapierdepot bei einer inländischen Bank (vgl. Kontoblätter und Aktenvermerk vom 27.11.2012). Der Bw war in aufrechter Ehe verheiratet. Er hatte zu seiner Frau ein korrektes Verhältnis, übertrug ihr offensichtlich vertrauensvoll auch die Erledigung von Bankgeschäften …
…nicht steuerpflichtig, erklärte sie diese Einkünfte zunächst gegenüber dem Finanzamt nicht. In der von der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten übermittelten Note ("Verbalnote" vom 3.4.1998) wird auf die in Österreich bestehende Steuerpflicht der örtlichen Bediensteten hingewiesen. Der…
…232/1957, sind Bezüge der Wiener US-Botschaft an alle Bediensteten, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Botschaftsbedienstete mit ausschließlich französischer Staatsbürgerschaft sind mit ihren Botschaftsbezügen nach diesem Abkommen daher in Österreich nicht einkommensteuerpflichtig. Die Rechtslage änderte sich mit…
…werden. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis. Aus einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 15. April 2014 ( http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-445_de.htm) geht hervor, dass die Richtlinie sich von dem ursprünglichen Vorschlag in dem Punkt unterscheide, dass…
In Österreich ansässige Dienstnehmer von in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden unterliegen mit ihren Bezügen der österreichischen Besteuerung, sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen anderes anordnet. Mit Mexiko besteht kein solches Abkommen. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg…
…eine Einkommensteuererklärung für unbeschränkte Steuerpflicht eingereicht. Darin wird (gleich wie in den Vorjahren) die Wohnanschrift mit Südafrika angegeben. An Einkünften werden neben den (nach Art. 12 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union) steuerbefreiten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (der von der Europäischen…