In Mexiko wird ab 1. Jänner 2008 eine als Mindeststeuer (IETU) bezeichnete neue Steuer eingeführt, welche die bestehende Vermögensteuer (asset tax) ersetzt. Sie ist integraler Bestandteil der bestehenden Einkommensteuer und auf diese anzurechnen. Bei der neuen mexikanischen Mindeststeuer handelt es sich gemäß Art. 2 Abs…
… iv) die Vermögensteuer; v) die Couponsteuer. (4) Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher oder ähnlicher Art, die künftig neben den zur Zeit bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. Die zuständigen Behörden der Vertragstaaten teilen einander am Ende eines jeden Jahres die…
… iv) die Vermögensteuer; v) die Couponsteuer. (4) Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher oder ähnlicher Art, die künftig neben den zur Zeit bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. Die zuständigen Behörden der Vertragstaaten teilen einander am Ende eines jeden Jahres die…
…DBA Portugal unter Art 2 Abs 3 lit b angeführte Liste von schedulen-artigen portugiesischen Steuern nicht entgegen, weil gemäß Art 2 Abs 4 das DBA auch für alle Steuern gleicher oder ähnlicher Art, die künftig neben den zur Zeit bestehenden Steuern oder an deren…
…DBA Portugal unter Art 2 Abs 3 lit b angeführte Liste von schedulen-artigen portugiesischen Steuern nicht entgegen, weil gemäß Art 2 Abs 4 das DBA auch für alle Steuern gleicher oder ähnlicher Art, die künftig neben den zur Zeit bestehenden Steuern oder an deren…
…23/07; vgl. zu den Auswirkungen auch EAS 3349). Gemäß der Anpassungsklausel des Art. 2 Abs. 2 DBA(Erb)-USA gilt das Abkommen jedoch auch für alle Steuern "gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art", die nach seiner Unterzeichnung von einem der Vertragsstaaten erhoben werden. Um…
…er die Anrechnung von dritter Seite gezahlter Zulagen gleicher Art auf die von den Gemeinschaften geschuldeten Zulagen vorschreibt. Familienzulagen stehen als Bestandteile der Dienstbezüge nach der Konzeption des Status im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis bzw. mit einer unselbständigen Berufstätigkeit. Daraus folgt, dass Artikel 67 Abs…
…Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art, die von einem Vertragsstaat nach der Unterzeichnung dieses Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. Sowohl Artikel I Abs. 1 DBA-USA 1956 als auch Artikel 2 Abs…
…März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) und dem zur Umsetzung dieser Richtlinie ergangenen EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz: in § 10 EU-VAHG wird ausdrücklich normiert, dass der dem Ersuchen beigefügte einheitliche Vollstreckungstitel iSd Art…
…gilt auch für alle Steuern gleicher oder im Wesentlichen ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten teilen einander die in ihren Steuergesetzen eingetretenen bedeutsamen Änderungen mit. Artikel 4 ANSÄSSIGE…
…Anpassungsklausel des Art. 2 Abs. 2 das Abkommen auch für "alle Steuern gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art" gilt, die nach seiner Unterzeichnung von einem der Vertragsstaaten erhoben werden. Der Umstand, dass sich etwa der Kreis der Abgabepflichtigen durch die Einführung einer neuen Steuer ändert…
…Erfassung, bei Nacherhebungen gemäß Artikel 220 des Zollkodex zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, entspricht, sofern der Zinssatz unter Bedingungen festgesetzt wird, die denjenigen entsprechen, die im nationalen Recht für Verstöße gleicher Art und Schwere gelten…
…Erfassung, bei Nacherhebungen gemäß Artikel 220 des Zollkodex zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuberhebenden Zollschuld, entspricht, sofern der Zinssatz unter Bedingungen festgesetzt wird, die denjenigen entsprechen, die im nationalen Recht für Verstöße gleicher Art und Schwere gelten…
…Erfassung, bei Nacherhebungen gemäß Artikel 220 des Zollkodex zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, entspricht, sofern der Zinssatz unter Bedingungen festgesetzt wird, die denjenigen entsprechen, die im nationalen Recht für Verstöße gleicher Art und Schwere gelten…
…Erfassung, bei Nacherhebungen gemäß Artikel 220 des Zollkodex zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, entspricht, sofern der Zinssatz unter Bedingungen festgesetzt wird, die denjenigen entsprechen, die im nationalen Recht für Verstöße gleicher Art und Schwere gelten…
…Erfassung, bei Nacherhebungen gemäß Artikel 220 des Zollkodex zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, entspricht, sofern der Zinssatz unter Bedingungen festgesetzt wird, die denjenigen entsprechen, die im nationalen Recht für Verstöße gleicher Art und Schwere gelten…
…Erfassung, bei Nacherhebungen gemäß Artikel 220 des Zollkodex zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, entspricht, sofern der Zinssatz unter Bedingungen festgesetzt wird, die denjenigen entsprechen, die im nationalen Recht für Verstöße gleicher Art und Schwere gelten…
…Erfassung, bei Nacherhebungen gemäß Artikel 220 des Zollkodex zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, entspricht, sofern der Zinssatz unter Bedingungen festgesetzt wird, die denjenigen entsprechen, die im nationalen Recht für Verstöße gleicher Art und Schwere gelten…
…Erfassung, bei Nacherhebungen gemäß Artikel 220 des Zollkodex zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, entspricht, sofern der Zinssatz unter Bedingungen festgesetzt wird, die denjenigen entsprechen, die im nationalen Recht für Verstöße gleicher Art und Schwere gelten…
…Erfassung, bei Nacherhebungen gemäß Artikel 220 des Zollkodex zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, entspricht, sofern der Zinssatz unter Bedingungen festgesetzt wird, die denjenigen entsprechen, die im nationalen Recht für Verstöße gleicher Art und Schwere gelten…