…Pkt. 4.3 als "Bezüge, die nicht monatlich laufend gewährt werden" und € 7.355,02 (CHF 9.000,00) unter Punkt 7.1 "Spesenersätze und Reisekostenvergütungen" angeführt. In der Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 12. Februar 2014 wird die Abänderung des bisherigen Bescheides damit begründet…
…536,00 ausbezahlt worden. Anhand der Bankbelege sei festgestellt worden, dass vom ÖSV weitere Zahlungen - "ÖSV lt. Belege" - geleistet worden sind. Wie aus den Belegen zu den "Zusammenstellungen der monatlichen Spesenabrechnungen" hervorgehe, handle es sich um eine Vielzahl von Rechnungen über beispielsweise Verpflegungen, Flugkosten, Nächtigungen…
…am 26. September 2005 einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002. In diesem Bescheid vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die Spesenersätze (Mittagsentschädigungen in Höhe von pauschal 17,00 SFr pro Tag, ds. insgesamt 3.664,00 SFr) des Schweizer Arbeitgebers des Berufungswerbers nicht gemäß §…
…dem Dienstverhältnis darstellt, gefolgt. In der dagegen eingebrachten Beschwerde wendete die Bf. ua. ein, dass mit der spesenfreien Kontoführung ein Anreiz dafür geschaffen werden solle, dass die Mitarbeiter der Arbeitgeberbank die Kontenführung anvertrauen sollten. Diese grundsätzliche Aufforderung, alle Finanzangelegenheiten über die Arbeitgeberbank abzuwickeln, finde auch…
…dem Dienstverhältnis darstellt, gefolgt. In der dagegen eingebrachten Beschwerde wendete die Bf. ua. ein, dass mit der spesenfreien Kontoführung ein Anreiz dafür geschaffen werden solle, dass die Mitarbeiter der Arbeitgeberbank die Kontenführung anvertrauen sollten. Diese grundsätzliche Aufforderung, alle Finanzangelegenheiten über die Arbeitgeberbank abzuwickeln, finde auch…
…dass der Bf. folgende Beträge mit folgenden Bezeichnungen erhalten hat: “Bruttolohn (inkl. Sonderzahlung)“ 51.832,23 €; “Spesen frei“ 2.383,09 €; “Ferienentschädigung“ 2.910,61 € Mit Beschwerdevorentscheidung vom 4. Dezember 2012 änderte das Finanzamt den angefochtenen Einkommensteuerbescheid insoweit ab, als es das…
…lt. Lohnausweis ausbezahlte, pauschale Vergütung "Auto" iHv 2.400,00 CHF dem Bruttolohn hinzu (KZ 350: 83.300,00 CHF) und erfasste damit diese pauschalen Spesen als steuerpflichtigen Arbeitslohn (auf die entsprechenden Ausführungen des Finanzamtes wird verwiesen). Im Übrigen folgte es den Anträgen bzw. Angaben…
…340,00 auf Grund des Anwartschaftsvertrages vom 22. Oktober 1998 über den Erwerb einer Eigentumswohnung übergeben. Aus der Einräumung der Bankgarantie seien im Jahr 1999 Zinsen und Spesen in Höhe von S 105.081,02 angefallen. Mit Beschluss des BG f. ZRS seien der Bw…
…10a Abs. 7 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) der selbst berechneten Gesellschaftssteuer in Höhe von 7.475,00 € eingelangt, weil die abwickelnde Bank 697.500,00 € an Provision und 50.000,00 € an Spesenpauschale einbehalten habe, sodass der Gesellschaft nicht der Gesamtausgabebetrag zugutegekommen sei. Nach…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es sei kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es sei kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrer tätig gewesen. Alle Beträge, die er erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es wäre kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…tätig gewesen und alle Beträge, die sie erhalten hätte, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen. Nach Vorlage der Berufung gab der unabhängige Finanzsenat der Berufungswerberin nach Mitteilung von der Rechtslage mittels Vorhalt die Möglichkeit, allfällige tatsächliche Aufwendungen bekanntzugeben, die die vereinnahmten Beträge kürzen…
…dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es wäre kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der X-Verein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…und dort ehrenamtlich als Sportlehrerin tätig gewesen. Alle Beträge, die sie erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen und es wäre kein Dienstverhältnis vorgelegen. Der XVerein sei 1998 gegründet worden, Vereinszweck sei die Ausbildung- und Unterrichtserteilung im Aerobicbereich. Der Hintergrund sei gewesen…
…im betreffenden Zeitraum in Wahrheit als Mitglied und Trainerin für den "G-Verein" im Aerobicbereich ehrenamtlich tätig gewesen sei, und die Vergütung lediglich aus Spesenersätzen im Sinne der Vereinsrichtlinien bestanden habe. Nach Vorlage der Berufung teilte der Unabhängige Finanzsenat der Bw. in einem Vorhalt mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 25. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge…
…ehrenamtlich als Tanztrainer tätig. Alle Beträge, die er erhalten habe, seien lediglich Spesenersätze im Sinn der Vereinsrichtlinien gewesen. Der Verein A sei Anfang 2005 gegründet worden, Vereinszweck sei die körperliche und geistige Ertüchtigung der Mitglieder durch Förderung des Sports in umfassender Art. Wesentlicher Hintergrund sei…
…in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen bzw die zu Gunsten des Bw vorgenommen Abänderung zu revidieren. Denn eine andere Schätzungsgrundlage als die dem Bw von seinem Arbeitgeber gewährten "Spesen", bei welchen es sich nach dem zitierten Judikat um für das österreichische Steuerrecht nicht aussagekräftigen Beträge…
…Unter Punkt "4. Spesenauszahlungen (im Bruttolohn nicht enthalten)" wird in der Rubrik "Verpflegung/Unterkunft" der Bezug von "Monatspauschalen" im "Jahrestotal" von 9.600 SFR bescheinigt. Mit Vorhalt vom 3.12.2001 wurde der Bw gebeten, die Anschaffungskosten des von ihm benützten Firmenwagens bekannt zu geben…