…zur Neugründung aus der W.AG/alt (=kurz Alt AG) mit 1. August 2000 entstanden. Die Alt AG hat zum 31. Juli 2000 einen Zwischenabschluss erstellt und zu diesem Stichtag mit Hauptversammlungsbeschluss vom 2. Oktober 2000 die Übertragung des Betriebes im Wege der Spaltung zur…
…Protokollierung der Spaltung der Gesellschafter A nur an der übernehmenden A-GmbH beteiligt sein und Gesellschafter B Alleingesellschafter der spaltenden Z-GmbH werden. Dieser Vorgang ist abgabenrechtlich abweichend zum Unternehmensrecht in drei Fiktionsschritten erreicht zu sehen: Zunächst ist fiktiv eine Abspaltung zur Neugründung zu unterstellen…
…an ihre Anteilsinhaber führen dabei wie in Rz 1734 dargestellt zu einer Minderung der Anschaffungskosten bzw. Buchwerte der Anteile an dieser fiktiven Zwischengesellschaft. In der Folge wird die im Zuge der fiktiven Spaltung zur Neugründung entstandene Zwischengesellschaft auf die übernehmende Körperschaft fiktiv verschmolzen (2. Fiktionsschritt)…
…Es ist auch eine Kombination zwischen Spaltung zur Neugründung und zur Aufnahme möglich (die abspaltende Gesellschaft überträgt zB einen Betrieb auf eine neu gegründete und einen Kapitalanteil auf eine bestehende Gesellschaft und behält die Liegenschaft zurück). Mit der Spaltung zur Aufnahme wird im Zusammenhang mit…
…GmbH abgespalten. Da sich aufgrund der Vermögensaufteilung andere Anteile ergeben hätten, handle es sich hierbei um eine so genannte nichtverhältniswahrende Abspaltung zur Neugründung iSd § 1 Abs. 2 Z 1 SpaltG. Die damalige A.GmbH hätte ihren Namen gewechselt auf nunmehr N.P.GmbH. In der…
… 1 SpaltG sind Vorgänge zu verstehen, bei denen Vermögensteile einer inländischen Kapitalgesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine dadurch gegründete oder bereits bestehende Kapitalgesellschaft (Spaltung zur Neugründung oder Aufnahme) unter Beendigung der spaltenden Gesellschaft (Aufspaltung) oder Fortbestand (Abspaltung) gegen Gewährung von Anteilen an der gegründeten…
…der übertragenden Körperschaft(en) bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung zur Neugründung: In einem ersten Fiktionsschritt ist von einer nicht unter den Tauschgrundsatz fallenden Aufgabe oder Teilaufgabe der Beteiligung an der spaltenden Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von quotengleichen Anteilen an der oder den neuen Kapitalgesellschaft(en) auszugehen…
…ihr Vermögen spalten. Die Spaltung ist nach Abs 2 möglich unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft, durch Übertragung eines oder mehrerer Vermögensteile dieser Gesellschaft im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere dadurch gegründete neue Kapitalgesellschaften (Abspaltung zur Neugründung), oder auf übernehmende Kapitalgesellschaften (Abspaltung zur Aufnahme…
…die M.GmbH abgespalten. Da sich aufgrund der Vermögensaufteilung andere Anteile ergeben hätten, handle es sich hierbei um eine so genannte nichtverhältniswahrende Abspaltung zur Neugründung iSd § 1 Abs. 2 Z 1 SpaltG. Die damalige AGmbH hätte ihren Namen gewechselt auf nunmehr Bw.. In der Bw…
…Übertragungskapitals in beschreibender Form im Spaltungsplan (bei der Spaltung zur Neugründung) bzw. im Spaltungs- und Übernahmsvertrag (bei der Spaltung zur Aufnahme) unter Anführung der steuerlich maßgeblichen Werte (siehe Rz 1667 ff). Die im Spaltungsplan bzw. im Spaltungs- und Übernahmsvertrag vorgenommene Vermögenszuteilung ist jedenfalls für den…
…auch bei der Spaltung zwingend eine Auskehrung der spaltungsrechtlich erworbenen eigenen Anteile als Abfindung an die Gesellschafter der Muttergesellschaft vorzunehmen. Für steuerliche Zwecke ist eine down-stream-Abspaltung mit Anteilsauskehrung gedanklich in zwei fiktive Schritte zu zerlegen: in eine Abspaltung zur Neugründung und eine darauf…
…der Liegenschaft) durchgeführt. Am 17. November 2003 wurde von Herrn Notar N für die E zu ErfNr.222.222/2003 eine Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer zum Rechtsgeschäft "Spaltung zur Neugründung" mit einem Betrag von € 0,00 durchgeführt und dazu vermerkt "frei gemäß § 38 (5) UmgrStG"…
…nach diesem Bundesgesetz spalten. Die Spaltung ist gemäß Abs. 2 leg.cit. möglich 1. unter Beendigung ohne Abwicklung der übertragenden Gesellschaft durch gleichzeitige Übertragung aller ihrer Vermögensteile (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechtsverhältnisse) im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf andere dadurch gegründete neue Kapitalgesellschaften (Aufspaltung zur Neugründung) oder…
…firmenbuchrechtlicher Zulässigkeit kann allerdings eine durch eine Spaltung zur Neugründung rückwirkend entstandene Körperschaft auf diesen Stichtag auch übertragende Körperschaft sein (Anwendungsfall einer Mehrfachumgründung auf einen Stichtag, siehe Rz 1874 ff). Damit ist die spaltungsrechtlich gebotene Eröffnungsbilanz (§ 2 Abs. 1 Z 12 SpaltG) gleichzeitig die Schlussbilanz. …
…bei der Berechnung der 2-Jahresfrist keine Zusammenrechnung mit Zeiten des Rechtsvorgängers zu erfolgen. So ist bspw. bei einer Spaltung zur Neugründung mit unmittelbar nachfolgender Verschmelzung (auch wenn die Spaltung gemäß § 38 Abs. 3 UmgrStG von der Gesellschaftsteuer befreit ist) hinsichtlich der durch die Aufspaltung…
…255j). 6.7.4. Spaltung bei Vorliegen mitbeteiligter Gruppenfremder 6.7.4.1. Aufspaltung eines Gruppenmitglieds bei Mitbeteiligung von Gruppenfremden 6.7.4.1.1. Aufspaltung zur Neugründung Rz 1787: Das spaltende Gruppenmitglied geht steuerlich mit Ablauf des Spaltungsstichtages unter, mindestens zwei neue steuerlich mit…
…UmgrStG nicht anwendbar sei. Diese Gesetzesstelle begünstige den Liegenschaftserwerb anlässlich einer Spaltung im Sinne des § 32 UmgrStG. Spaltungen im Sinne des § 32 UmgrStG seien Auf- und Abspaltungen zur Neugründung oder zur Aufnahme auf Grund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBI Nr 304/1996…
…sei bei der Bf. eine Abspaltung zur Neugründung erfolgt. Aufnehmende Gesellschaft sei die neu gegründete Ges neu gewesen. Die partielle Gesamtrechtsnachfolge zur Spaltung habe, wie der VwGH im Erkenntnis vom 26. Februar 2013, Zl. 2010/15/0017 erwogen habe, zur Folge gehabt, dass die Ges…
…Sollte festgestellt werden, dass eine Anwendungsvoraussetzung des § 32 Abs. 1 UmgrStG nicht gegeben ist, kommen je nach Spaltungsform die Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung ganz oder teilweise zur Anwendung. Zur Auswirkung auf die Einlagenrückzahlung siehe Rz 1794 und Rz 1797 f.
…Investitionszuwachsprämie 2003 | 145.287,40 € Entscheidungsgründe Mit Wirkung 1.1.2001 wurde der operative Betrieb der "W. Gesellschaft mbH" im Wege einer unter Art. VI des Umgründungssteuergesetzes fallenden Abspaltung zur Neugründung nach den Bestimmungen des Spaltungsgesetzes (Bundesgesetz über die Spaltung von Kapitalgesellschaften, BGBl…