…des Bescheidadressaten. Als Vergütungsberechtigter wurde im Berichtigungsbescheid nunmehr die LSG genannt (bisher die MSG). Mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 1. Juni 2001 (Notariatsakt) sei zwischen der damaligen EFV (nunmehr MSG) und der LSG eine Abspaltung bestimmter - die Erdgasabgabe(vergütung) betreffender - Vermögensteile vorgenommen worden. Diese Abspaltung…
…mit einem Anteil von je 50% und Anschaffungskosten von je 500. Der Verkehrswert der spaltenden Z-GmbH beträgt 2.000 und der darin enthaltene abzuspaltende Teilbetrieb 1 weist einen Verkehrswert von 900 auf. Gesellschafter der übernehmenden A-GmbH mit einem Verkehrswert von 100 und Anschaffungskosten…
4. Zusammenschlüsse (Art. IV UmgrStG) 4.1. Begriff und Anwendungsvoraussetzungen (§ 23 UmgrStG) 4.1.1. Allgemeines 4.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 1286: Zusammenschluss ist die Vereinigung von zwei oder mehreren Personen zu einer Personengesellschaft, wobei Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten auf die Personengesellschaft…
1.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge Rz 35: Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge, Spaltung nach § 1 SpaltG) gehen bereits entstandene Abgabenschulden auf den bzw. die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung…
…2020 wurde den Parteien bekanntgegeben, es werde vorläufig davon ausgegangen, dass aufgrund der Spaltung und Übertragung des Betriebes [Betrieb] auf die neu gegründete X GmbH (nunmehr [Neugründung] GmbH, [FN]) die Festsetzung der genannten Abgaben nicht gegenüber der beschwerdeführenden Gesellschaft hätte erfolgen dürfen, sondern - da die…
…nach § 224 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 17 SpaltG eine Anteilsgewährung an die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft zu unterbleiben. In beiden Ausnahmefällen sind mangels Ausgabe von Anteilen an die Gesellschafter nicht die Regeln der §§ 36 und 37 UmgrStG über die Behandlung der Anteilsinhaberebene, sondern…
…sei mit Einbringungsvertrag vom 16.1.2013 zum 30.9.2012 von der A-AG in die D-GmbH eingebracht worden. - Mit Spaltungs- und Übernahmevertrag vom gleichen Tag (16.1.2013) sei das operative Geschäft samt Beteiligungen ebenfalls zum 30.9.2012 von der A…
…die von der Berufungsführerin getätigten Anschaffungen der Jahre 2002 und 2001 sowie hinsichtlich des Jahres 2000 die Anschaffungswerte jener Wirtschaftsgüter, die sie laut Spaltungsplan von der übertragenden Gesellschaft übernommenen hat, herangezogen wurden. Nach antragsgemäßer Verbuchung der Investitionszuwachsprämie auf dem Abgabenkonto der Berufungsführerin hat das Finanzamt…
…Haftungsart (§ 1 Genossenschaftsverschmelzungsgesetz), bei Umwandlungen nach dem Bundesgesetz über die Umwandlung von Handelsgesellschaften (§ 1 UmwG), bei Spaltungen nach dem Bundesgesetz über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (§ 1 SpaltG), im Falle der Anwachsung nach § 142 UGB, Fortsetzung der Vorgesellschaft durch die eingetragene GmbH (VwGH 26.6.2000…
…nicht unter das UmgrStG, sondern unter das allgemeine Ertragsteuerrecht (siehe dazu näher Rz 30a). 6.1.3.1. Aufspaltungen - Abspaltungen 6.1.3.1.1. Allgemeines Rz 1647: Beide Spaltungsformen (Auf- wie Abspaltungen) sehen Gesamtrechtsnachfolge vor. Diese Gesamtrechtsnachfolge ist eine partielle, dh. sie ist beschränkt…
…Betriebseinnahmen; korrespondierend liegen bei der X-GmbH Betriebsausgaben vor. Bei Spaltungen mit Stichtagen vor dem 1.7.2023 sind diese steuerlich nicht anzuerkennen (siehe Rz 973 ff). Beispiel 2: Die X-GmbH verkauft der Y-GmbH am 27.2.0227.2.X2 eine Maschine. Ferner…
…98/16/0121). Nach dieser Zuordnung richtet sich auch die Bescheidadressierung. Ab der Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch sind sämtliche Bescheide daher wie folgt zu adressieren: Betreffen die Bescheide Vermögensteile der abspaltenden Gesellschaft, sind die neuen Bescheide an sie zu adressieren. Betreffen die Bescheide…
…d UmgrStG sinngemäß auch bei Auf- oder Abspaltungen nach dem SpaltG zwischen gesellschaftsrechtlich in vertikaler Struktur verbundenen Körperschaften anzuwenden. Siehe dazu sinngemäß Rz 223 ff. Das Verbot der Doppelverlustverwertung verhindert in seiner Zielsetzung ein mehrfaches Geltendmachen von Verlusten in den Fällen des Zusammenfalls von verlustverursachenden…
…GmbH und D-GmbH dergestalt aufgespalten, dass die A-GmbH 100% der Anteile an der C-GmbH und die B-GmbH 100% der Anteile an der D-GmbH erhält. Für die A-GmbH ist durch die Spaltung eine internationale Schachtelbeteiligung entstanden. Dies hat zur Folge…
…Umstände hervor: Beim Abspaltungsvorgang handelte es sich um eine nicht verhältniswahrende (entflechtende) Abspaltung mit Einbringung von Vermögen in die aufnehmende Gesellschaft (Punkt B, 2.). Spaltungsstichtag war der 31.01.2008 (Punkt B, 8.). Hinsichtlich jener Vermögensteile, welche an die (zukünftige) A Gesellschaft m.b.H…
…des Rates vom 19.10.2009 wurde die mehrfach geänderte Richtlinie vom 23.07.1990 neu kodifiziert. Art. 1 der Fusionsrichtlinie lautet folgendermaßen: " Jeder Mitgliedstaat wendet diese Richtlinie auf folgende Vorgänge an: a) Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen…
"(1) Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. (2) Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Abgaben-, Mess-, Zerlegungs- oder Zuteilungsbescheid…
…Dieses ergäbe sich aus der Übertragungsvereinbarung gemäß § 2 Abs.1 Z 2 SpaltG des Vertragspunktes 2.2. Die H AG sei daher nicht im Wege eines Fruchtgenussvertrages als Drittpartei eingetreten, sondern setzte als übernehmende Gesellschaft „alle auf den Vertragsgegenstand Bezug habenden Bestand-und Nutzungsverhältnisse fort…
…Forderungen iHv rd. 31.731.601,71 ATS gegenüber dieser Firma als uneinbringlich ab. Lt. notariell beglaubigtem Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 14.9.1998 (betreffend den Teilbereich "Markenrechte") wurden per 1.1.1998 folgende Aktiva und Passiva von der Fa. VorBw. an die "Fa.XGmbH…
…Lieferantenkredite, etc.) und neutralen Positionen zu unterscheiden. Primär sind die Aktiva und Passiva den Vermögensteilen nach den Grundsätzen des notwendigen Betriebsvermögens gemäß ihrer objektiven Zugehörigkeit am Spaltungsstichtag zuzuordnen. Gewillkürtes Vermögen können dagegen als neutrales Vermögen dem "einen oder anderen" Vermögensbereich zugeordnet werden. Dazu zählen: - auf…